AfD scheitert mit Vorschlägen zur Besetzung von sieben Gremien
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, ohne vorhergehende Debatte über Wahlvorschläge zur Besetzung von sieben Gremien abgestimmt.
Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD, CDU/CSU und AfD
Dabei handelte es sich um einen Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD zur Wahl der vom Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte (19/17116), Vorschläge der CDU/CSU (19/16864) und der AfD (19/16804) zur Wahl von Mitgliedern des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes sowie um Wahlvorschläge der CDU/CSU (19/16863) und der AfD (19/16803) zur Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes.
Darüber hinaus wurde über Wahlvorschläge der AfD zur Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (19/16802), zur Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ (19/16805), zur Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ (19/16806) sowie zur Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (19/16807) abgestimmt.
Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz
Zum Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes wählte der Bundestag auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (19/16864) den CSU-Abgeordneten Florian Oßner als Nachfolger des CSU-Abgeordneten Alois Rainer.
Nicht gewählt wurden die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Peter Boehringer als Mitglied und Dr. Birgit Malsack-Winkemann als Stellvertreterin (19/16804). Boehringer erhielt 145 Ja-Stimmen bei 469 Gegenstimmen, 26 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Auf Malsack-Winkemann entfielen 132 Ja-Stimmen bei 483 Gegenstimmen, 25 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Beide verfehlten damit die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen und wurden somit nicht gewählt.
Boehringer und Malsack-Winkemann hatten bereits am 16. Januar 2020 kandidiert (19/15980). Auf Boehringer waren 181 Ja-Stimmen bei 450 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen entfallen. Malsack-Winkemann erhielt 163 Ja-Stimmen bei 472 Nein-Stimmen, 20 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme. Zuvor hatten sie sich am 12. Dezember 2019 der Wahl gestellt (19/14936). Beim Wahlgang am 17. Oktober 2019 hatten Albrecht Glaser als Mitglied und Volker Münz als Stellvertreter kandidiert (19/13017). Bei den vorangegangenen Wahlgängen am 27. Juni (19/10565) und am 16. Mai (19/10195) waren ebenfalls Peter Boehringer und Birgit Malsack-Winkemann angetreten. Für die AfD-Fraktion war es der 13. Wahlgang zur Besetzung dieses Gremiums.
Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.
Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz
Als Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes wählte der Bundestag auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (19/16863) den CSU-Abgeordneten Florian Oßner. Auf Oßner entfielen 537 Ja-Stimmen bei 61 Nein-Stimmen, 35 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen. Er erreichte damit die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen und ist somit als Nachfolger des CSU-Abgeordneten Alois Rainer in dieses Gremium gewählt.
Als Mitglieder dieses Gremiums nicht gewählt wurden die von der AfD-Fraktion nominierten Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz (19/16803). Glaser erhielt 124 Ja-Stimmen bei 492 Nein-Stimmen, 19 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Auf Münz entfielen 141 Ja-Stimmen bei 470 Nein-Stimmen, 24 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Beide erreichten damit nicht die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen.
Glaser und Münz hatten bereits am 16. Januar 2020 kandidiert (19/15979). Auf Glaser entfielen damals 133 Ja-Stimmen bei 481 Nein-Stimmen, 27 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Münz bekam 164 Ja-Stimmen bei 456 Nein-Stimme, 21 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Beide waren ebenfalls bei der Wahl am 12. Dezember 2019 (19/14935) angetreten und gescheitert. Beim Wahlgang am 17. Oktober 2019 (19/13016) hatten Marcus Bühl und Wolfgang Wiehle, bei den Wahlgängen am 27. Juni 2019 (19/10564) und am 16. Mai 2019 (19/10194) ebenfalls Albrecht Glaser und Volker Münz kandidiert. Für die AfD-Fraktion war es der 13. Wahlgang zur Besetzung dieses Gremiums.
Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören.
Gremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung
Als Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung hatte die AfD-Fraktion den Abgeordneten Marcus Bühl vorgeschlagen (19/16802). Bühl erhielt 129 Ja-Stimmen bei 491 Nein-Stimmen und 19 Enthaltungen. Er erreichte damit nicht die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen und war somit nicht als Mitglied des Vertrauensgremiums gewählt.
Bühl hatte bereits bei der Wahl am 16. Januar 2020 kandidiert (19/15978). Auf ihn entfielen damals 163 Ja-Stimmen, 469 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen. Zuvor hatte er sich am 12. Dezember 2019 der Wahl gestellt (19/14934). Davor hatte am 17. Oktober 2019 die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann zur Wahl gestanden (19/13015), die bereits bei den Wahlgängen am 27. Juni 2019 (19/10563) und am 16. Mai 2019 (19/10193) kandidiert hatte. Bei den vorangegangenen Wahlgängen war jeweils Marcus Bühl nominiert gewesen. Für die AfD-Fraktion war es der 13. Wahlgang zur Besetzung dieses Gremiums.
Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.
Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Für die Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) lagen Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (19/17116) vor. Als Vertreter oder Vertreterinnen wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug hatte die CDU/CSU-Fraktion Prof. Dr. Christine Schirrmacher, die SPD-Fraktion Prof. Dr. Markus Krajewski nominiert. Als Mitglieder der Zivilgesellschaft schlug die CDU/CSU-Fraktion Martin Lessenthin vor, die SPD-Fraktion Dr. Anja Nordmann. Die Wahlvorschläge wurden einstimmig angenommen.
Das Kuratorium legt die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Instituts fest, das aus Vertretern und Vertreterinnen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammengesetzt ist. Das Institut wurde im Jahr 2001 aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages (19/4801) als Verein gegründet. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Es begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und hat dafür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“
Als Mitglied des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ kandidierte erneut die Abgeordnete Nicole Höchst (19/16805). Für sie stimmte nur die AfD-Fraktion. Alle übrigen Fraktionen lehnten den Wahlvorschlag ab, wobei es aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion einige Enthaltungen gab.
Höchst hatte bereits bei der Wahl am 16. Januar 2020 (19/15981) sowie davor am 12. Dezember 2019 (19/14330), am 17. Oktober 2019 (19/13018), am 27. Juni 2019 (19/10566) und am 16. Mai 2019 (19/10196) kandidiert. In den weiter zurückliegenden Wahlgängen war jeweils der Abgeordnete Uwe Witt ins Rennen gegangen. Weder Höchst noch Witt erreichten je die erforderliche Mehrheit. Die AfD-Bewerber stellen sich zum zwölften Mal dieser Wahl.
Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat.Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter.
Kuratorium „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“
Für das Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ kandidierten erneut die AfD-Abgeordneten Uwe Witt als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter (19/16806). Für den Wahlvorschlag stimmte nur die AfD-Fraktion, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab, wobei es aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion einige Enthaltungen gab.
Beide waren bereits am 16. Januar j2020 (19/15982), am 12. Dezember 2019 (19/14331), am 17. Oktober 2019 (19/13019), am 27. Juni 2019 (19/10567) und am 16. Mai 2019 (19/10197) angetreten. Bei den weiter zurückliegenden Wahlgängen hatten Nicole Höchst als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter kandidiert. Die erforderliche Mehrheit wurde nie erreicht. Die AfD-Bewerber stellen sich zum zwölften Mal dieser Wahl.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von homosexuellen Männern und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.
Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.
Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
Für die Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ kandidierten zum vierten Mal die AfD-Abgeordneten Steffen Kotré als Mitglied und Nicole Höchst als Stellvertreterin (19/16807). Nur die AfD-Fraktion stimmte diesem Wahlvorschlag zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab, wobei es aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion einige Enthaltungen gab.
Beide hatten bereits bei den Wahlgängen am 16. Januar 2020 (19/15983), am 12. Dezember 2019 (19/14332) und am 17. Oktober 2019 (19/14041) zur Wahl gestanden und waren jeweils nicht gewählt worden.
Das Kuratorium der Stiftung setzt sich aus je fünf Mitgliedern der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Bundesländer zusammen. Es überwacht die Tätigkeit der Stiftungsleitung und beschließt über alle grundsätzlichen Fragestellungen des Deutschen Historischen Museums, insbesondere über die Grundzüge der Programmgestaltung, die Satzung, den Wirtschaftsplan, die Bestellung der Abschlussprüfer sowie wichtige Personalentscheidungen. (vom/05.03.2020)