Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. November 2019, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Räuberischer Diebstahl: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur strafrechtlichen Harmonisierung von Paragraf 252 des Strafgesetzbuches (Räuberischer Diebstahl) (19/14764) wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Die Vorschrift besagt, dass, wer bei einem Diebstahl auf frischer Tat gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, gleich einem Räuber zu bestrafen ist. Trotz der Deliktsähnlichkeit des Straftatbestandes „räuberischer Diebstahl“ zum Raub hat es der Bundestag nach Ansicht der AfD bisher versäumt, das Tatbestandsmerkmal einer Drittbesitzerhaltungsabsicht in den Straftatbestand des räuberischen Diebstahls aufzunehmen. Das will die Fraktion mit der Gesetzesänderung nachholen.
Aufhebung des Nutzungszwangs: Ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (19/17735) wird ebenfalls federführend im Rechtsausschuss beraten. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) seien den Rechtsanwälten zahlreiche Auflagen zur Berufsausübung auferlegt worden. Die Fraktion will die mit dem ERV-Gesetz eingeführten Pflichten aufheben. Im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage, die erst einen passiven und ab dem Jahr 2022 einen aktiven Nutzungszwang festschreibe, setzt die AfD auf Freiwilligkeit und eigenverantwortliche Innovationsfähigkeit bei der Digitalisierung des Rechtsverkehrs. Es bestehe keine Notwendigkeit, mit Fristen versehene schrittweise Nutzungspflichten einzufordern, um mittel- und langfristig den elektronischen Rechtsverkehr zu ertüchtigen. Anstelle der Stichtagsregelung solle der Übergang in den elektronischen Rechtsverkehr fließend vorgenommen werden. Dadurch werde den Rechtsanwälten und den Gerichten die Möglichkeit eröffnet, im eigenen Ermessen die Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr vorzunehmen.
Handelsabkommen Ceta: Ein von der Fraktion der FDP eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta) vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (19/14783) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Die Liberalen betrachten das Handelsübereinkommen als wichtigen Schritt zum Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada. Es soll einen umfassenden Beitrag zum Abbau von Marktzugangshindernissen leisten. Mit dem Übereinkommen sollen mögliche Wettbewerbsnachteile für deutsche und europäische Unternehmen beim Marktzugang in Kanada gegenüber anderen Industrieländern verhindert werden.
Clubsterben: Die Linke will das „Clubsterben stoppen“. Clubs seien Räume kultureller Vielfalt und verdienten besonderen Schutz, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/14156), der im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten wird. Wegen steigender Miet- oder Pachtgebühren, der Nichtverlängerung von Verträgen und dem Verkauf von Grundstücken müssten allerdings immer mehr Clubs in Deutschland schließen. Daher sollten Clubs als kulturelle Einrichtungen anerkannt und rechtlich Konzertsälen, Opern und Theatern gleichgestellt werden. In der Baunutzungsverordnung sollten sie als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke behandelt werden und nicht als Vergnügungsstätten. Das Baugesetzbuch soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten dahingehend geändert werden, dass Kulturschutzgebiete geschaffen werden und Kulturschutz als Teil der Erhaltungsordnung eingeführt wird. Außerdem plädieren die Abgeordneten für eine neue Baugebietskategorie „Kulturgebiet“, um bestehende Clubs vor Verdrängung zu schützen und die Ansiedlung neuer Clubs auch in Innenstädten zu ermöglichen.
Waffengesetz mit Augenmaß: „Für ein Waffengesetz mit Augenmaß – Kein Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/14504), der zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen wurde. Darin wendet sich die Fraktion gegen eine „überzogene Umsetzung“ der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die gesetzlichen Regelungen des Waffenrechts in Deutschland hätten sich bewährt, „sodass eine Verschärfung bestehender Regeln über die Richtlinie hinaus keinen Sicherheitszuwachs bedeuten kann“, schreibt die Fraktion. Die Bundesregierung wird zu einer „sehr kritischen Überprüfung“ eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung „im Hinblick auf die bisher erfolgte Ausschöpfung von Spielräumen unter Berücksichtigung der Eingaben der Sportschützen-, Jäger- und Waffenverbände“ aufgefordert. Die Regierung solle ihren Gesetzentwurf überarbeiten und von einem Verbot bestimmter Magazine für Waffen so weit wie möglich absehen.
30 Jahre Mauerfall I: CDU/CSU und SPD haben einen Antrag mit dem Titel „30 Jahre Mauerfall und Reisefreiheit – Erfolgsgeschichte Tourismus“ (19/14750) eingebracht. Die Bundesregierung wird darin unter anderem darin aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Förderung tourismusrelevanter Vorhaben mit Bezug zum Mauerfalljubiläum zu intensivieren und damit zum Erhalt der deutsch-deutschen Erinnerungskultur beizutragen. Er wird federführend im Ausschuss für Tourismus beraten.
30 Jahre Mauerfall II: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „30 Jahre Mauerfall – Errichtung eines Denkmals für die Opfer des Sozialismus beziehungsweise Kommunismus in Berlin“ (19/14765) eingebracht, der federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten wird. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, sich mit der Berliner Landesregierung ins Benehmen zu setzen, damit in Berlin an zentraler Stelle ein Denkmal für alle Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland errichtet wird. Es solle dazu ein offener Wettbewerb zur Gestaltung dieses Denkmals ausgeschrieben werden.
Marktwirtschaft statt Planwirtschaft: Federführend wird sich der Finanzausschuss mit einem weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Marktwirtschaft und Subsidiarität erhalten statt Planwirtschaft und Sustainable Finance“ (19/14684) beschäftigen. Die AfD hält das Sustainable-Finance-Konzept der EU-Kommission für unsolide und inkohärent. Es schwäche die Volkswirtschaft und sei rechtlich nicht vertretbar. Die Initiative werde den Finanzsektor der Europäischen Union instabiler machen, indem sie zu tiefgreifenden Marktverzerrungen und zu einer Lenkungswirtschaft führe. Sie greife in die Vertragsfreiheit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein. Die Einführung einer allgemeingültigen, einschränkenden Taxonomie zur Festlegung von „grünen“ beziehungsweise „nachhaltigen“ Vermögenswerten komme politischen Vorgaben bei Investitionen gleich. Daher solle die Bundesregierung die drei Verordnungsvorschläge der Kommission zu dem Konzept in Brüssel ablehnen.
Abgesetzt: Luft- und Wassersport: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erste Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Mobilität für Luft- und Wassersportler sicherstellen“.
Antisemitismus ächten: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Annahme einer Entschließung zum Gedenken des 50. Jahrestages des versuchten Bombenanschlags auf das Jüdische Gemeindehaus in Berlin – Antisemitismus in jeder Form ächten“ (19/14766). Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten. Der Bundestag soll nach dem Willen der AfD sein „Beschämen über die Tat, die anschließende Vertuschung durch deutsche Behörden und das jahrzehntelange Beschweigen“ bekunden. Er solle es als seine historische Verpflichtung ansehen, jede Form des Antisemitismus zu bekämpfen und zu ächten. 50 Jahre nach den Geschehnissen solle sich der Bundestag für eine vollständige historische Aufklärung des Mordanschlags sowie eines Brandanschlags auf ein jüdisches Altersheim in München kurz darauf, bei dem sieben Menschen ums Leben gekommen seien, einsetzen, heißt es in dem Antrag.
Archive der DDR-Opposition: Die FDP formuliert in einem Antrag Forderungen zur Digitalisierung der Archive der DDR-Opposition (19/14728). Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten. Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, ein Konzept zur dauerhaften Sicherung der Bestände der Archive der DDR-Opposition im Rahmen der bestehenden Programme zur Digitalisierung und zur konservatorischen Bestandserhaltung (Massenentsäuerung) von schriftlichem Kulturgut vorzulegen. Die dauerhafte und fachgerechte Sicherung durch Digitalisierung biete die Möglichkeit, dass Opfer des Unrechtes in der Sowjetischen Besatzungszone/DDR in der rechtlichen Aufarbeitung in die Lage versetzt werden, in Zukunft Zugriff auf gerichtsfeste Dokumente zu erhalten. Dies erscheine notwendig, um gerade das individuell erlittene Unrecht während der zweiten deutschen Diktatur auch künftig rechtlich aufzuarbeiten und persönliche Rechte gerichtlich durchzusetzen, heißt es in dem Antrag.
Postreform: Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Postreform endlich vollenden – Für mehr Qualität und fairen Wettbewerb“ (19/14727) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie weitere Beratung finden. Die FDP fordert einen fairen Wettbewerb zwischen der Deutschen Post AG und ihren Konkurrenten. Noch in diesem Jahr solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Postgesetzes vorlegen mit dem Ziel, Qualität, Wettbewerb und Deregulierung voranzubringen, indem insbesondere der Universaldienst bedarfsgerecht beibehalten wird, um in der Fläche eine Grundversorgung zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur solle durch regelmäßige Meldepflichten der Dienstleister, Anordnungsbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten in die Lage versetzt werden, den Universaldienst in der vorgeschriebenen Qualität sicherzustellen. Darüber hinaus will die FDP die Rolle der Bundesnetzagentur bei Verbraucherschutzfragen im Postbereich stärken.
Bildungsnachweise auf die Blockchain: „Bildungsnachweise auf die Blockchain – Bürgerinnen und Bürger entlasten, Verwaltungsprozesse beschleunigen“ (19/14784) lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, noch im Jahr 2020 einen Hackathon als Auftakt für einen Innovationsprozess auszurichten. Damit solle die weitere Entwicklung von blockchainbasierten Lösungen für die einfache und vertrauenswürdige Speicherung und Authentifizierung von Leistungsnachweisen angestoßen und beworben werden. Das Grundprinzip der Blockchain basiere darauf, dass die Transaktionshistorie auf verschiedene Systeme transparent und unveränderlich verteilt und somit Daten verifiziert und gesichert werden. Gleichzeitig komme es ohne zentralen Speicher aus, was die Resistenz gegen Manipulation beispielsweise von Abschlussnoten deutlich erhöht. In ihrer Blockchain-Strategie habe die Bundesregierung beschlossen, die blockchainbasierte Verifikation von Leistungsnachweisen zu prüfen, schreibt die FDP.
Barrierefreiheit garantieren durch Gleichbehandlungsgesetz: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/14760), ein Menschenrecht auf Barrierefreiheit zu garantieren. Dazu solle das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und Behindertengleichstellungsgesetz umfassend überarbeitet werden. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, Regelungen in beide Gesetz sowie in alle ebenfalls betroffenen Gesetze aufzunehmen, mit denen private Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Nach Übergangsfristen von maximal fünf Jahren solle die Versagung von Barrierefreiheit als Benachteiligung im Sinne beider Gesetz festgeschrieben werden. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz solle geregelt werden, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen zur Herstellung von Barrierefreiheit eine Benachteiligung darstellt, sodass angemessene Vorkehrungen als subjektives Recht gegenüber der Privatwirtschaft einklagbar sind. Auch solle ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, damit Antidiskriminierungsverbände ohne individuell klagewillige Betroffene Klage erheben können.
Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit: Ein zweiter Antrag der Fraktion Die Linke zur Barrierefreiheit trägt den Titel „Menschenrecht auf Barrierefreiheit garantieren – Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit umsetzen und weitere notwendige Maßnahmen ergreifen“ (19/14759). Federführend wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales die weitere Beratung übernehmen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den „Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ zügig und vollständig umzusetzen und über die Richtlinie hinausgehend Regelungen zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit beispielsweise für die bauliche Umwelt, für den öffentlichen Personenverkehr und für den Tourismus zu entwickeln und umzusetzen.
Barrierefreiheit und Notrufsysteme: In einem weiteren Antrag der Fraktion Die Linke (19/14758) wird ein „Menschenrecht auf barrierefreie Schutzräume und Notrufsysteme“ und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich federführend weiter mit der Vorlage befassen. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mit den Ländern mehr barrierefreie und flächendeckende Beratungsangebote und Schutzräume wie beispielsweise Frauenhäuser für Mädchen und Frauen mit Behinderungen zu schaffen. Das gesamte Schutz- und Hilfesystem sei barrierefrei zu gestalten und sicherzustellen. Dabei sei auch das Recht auf angemessene Vorkehrungen zu garantieren. Zudem solle ein Gesetzentwurf einen Rechtsanspruch ohne Nachweispflichten auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder festschreiben. Die Finanzierung der Frauenhäuser dürfe nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Sie solle unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung ausgestaltet werden.
Barrierefreiheit in der Gesundheitsversorgung: Ein vierter Antrag der Fraktion Die Linke zum selben Thema (19/14757) will ein Menschenrecht auf Barrierefreiheit in der Gesundheits- und Pflegeversorgung garantieren und die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Auch diese Vorlage wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Die Regierung wird unter anderem aufgefordert, für Menschen mit Behinderungen den Zugang zu gendersensiblen Gesundheitsdiensten einschließlich der gesundheitlichen Rehabilitation in derselben Qualität wie anderen Menschen zu garantieren. Für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie mit altersbedingten Beeinträchtigungen und Pflegebedarf solle ein Rechtsanspruch auf barrierefreie Kommunikation (beispielsweise Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschung) sowie auf barrierefreie Beratung, Behandlung und Versorgung einschließlich barrierefreier Informationsmaterialien oder Homepages festgeschrieben werden. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) müsse mit barrierefreien Informationsangeboten ausgestattet werden. Auch sollten die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit als Zulassungskriterium für Arztpraxen und andere Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegeversorgung festgeschrieben und finanziell gefördert werden.
Barrierefreiheit in Kultur, Sport und Tourismus: Ein Menschenrecht auf Barrierefreiheit in Kultur, Sport und Tourismus sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird in einem Antrag der Fraktion Die Linke gefordert (19/14756). Die Vorlage wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, für sportliche und kulturelle Zwecke genutzte Gebäude, Einrichtungen und Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich barrierefrei auszugestalten und umzubauen. Auch solle ein barrierefreier, sozial gerechter und ökologischer Tourismus entwickelt werden. Dabei müsse Barrierefreiheit zum Standard in der gesamten touristischen Kette werden. Reisebüros, Flughäfen, Fluggesellschaften und Schiffsunternehmen seien zu verpflichten, ihr Personal für die Belange von Menschen mit Behinderung zu schulen. Die Tourismusunternehmen sollen verpflichtet werden, dafür ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen.
Barrierefreiheit der Medien: „Menschenrecht auf barrierefrei ausgestaltete Medien garantieren – UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen“ – so der Titel eines sechsten Antrags der Linken zur Barrierefreiheit (19/14755), der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weitere Beratung findet. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die barrierefreie Zugänglichkeit und die barrierefreie Nutzbarkeit aller Medienangebote für alle Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen ermöglicht wird. Dazu gehörten Untertitelung, Gebärdensprachdolmetschung und Audiodeskription sowie Beiträge in Leichter Sprache im Fernsehen, Radio und im Internet. Auch solle sie sich dafür einzusetzen, das Angebot an barrierefreien Werken massiv auszuweiten und den Nutzerinnen und Nutzern diese in großer Vielfalt und Qualität zur Verfügung zu stellen.
Barrierefreiheit in der politischen Teilhabe: In einem siebten Antrag der Fraktion Die Linke (19/14754) wird ein Menschenrecht auf barrierefreie politische Teilhabe sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Auch diese Vorlage wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Die Fraktion verlangt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, um alle unklaren Regelungen zur Wahlassistenz wie beispielsweise „keine missbräuchliche Einflussnahme“ und die strafrechtlichen Folgen bei Beeinflussung zurückzunehmen, damit keine Rechtsunsicherheit entsteht. Mit den Ländern und Kommunen seien Unterstützungsangebote, Rahmenbedingungen und Strukturen zu schaffen, um den bisher von den Wahlen ausgeschlossenen Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen eine selbstbestimmte Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen und sie zu einem selbstbestimmten Handeln zu befähigen. Dazu gehört auch der barrierefreien Zugang zu allen Wahlinformationsmaterialien und -unterlagen. Auch die Wahllokale seien barrierefrei auszugestalten, heißt es in dem Antrag.
Barrierefreiheit von Lebens- und Wohnraum: Ein weiterer Antrag der Fraktion Die Linke hat den Titel „Menschenrecht auf Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen garantieren – Barrierefreien Wohn- und Lebensraum schaffen“ (19/14753). Die Vorlage wird ebenfalls im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend verhandelt. Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um das Recht aller Menschen auf eine bezahlbare, menschenwürdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung im Grundgesetz zu verankern. Für die praktische Realisierung seien Maßnahmen zu ergreifen, die ein weiteres Ansteigen der Mieten unterbinden. Notwendig sei ein Neustart für einen sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau mit barrierefreien und inklusiven Wohnangeboten. Gefordert wird ferner ein öffentliches Wohnungsbauprogramm im Umfang von zehn Milliarden Euro im Jahr für einen Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau, zur Förderung des kommunalen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie zur Unterstützung der Rekommunalisierung von Wohnungen und Grundstücken. Damit sollten jährlich 250.000 Sozialwohnungen mit dauerhaften Mietpreis- und Sozialbindungen sowie weitere 130.000 Wohnungen in kommunaler und genossenschaftlicher Hand entstehen können.
Barrierefreiheit in der Mobilität: In einem letzten Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema Barrierefreiheit (19/14752) wird ein Menschenrecht auf barrierefreie Mobilität und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Federführung übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mit den Ländern einen barrierefreien öffentlichen Personenverkehr zu errichten und zu sichern. Auch solle sie dafür sorgen, dass Bahnhöfe, Bahnsteighöhen und andere Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs barrierefrei gestaltet und angemessene Vorkehrungen garantiert werden.
Atomabkommen mit Brasilien: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich in einem Antrag mit der „Kündigung des bilateralen Atomabkommens mit Brasilien“ (19/14824). Federführung in der Beratung übernimmt der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Grünen wollen, dass das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Deutschland und Brasilien vom 27. Juni 1975 bis zum 17. November 2019 gekündigt und damit eine automatische Verlängerung um fünf Jahre ausgeschlossen wird. Brasilien solle beim Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt werden. Die engen Kooperationen sollten auf Verträge zur Förderung und zum Ausbau erneuerbarer Energien, auf verstärkte Energieeffizienz und gezielte Minderung von Kohlendioxidemissionen konzentriert werden, heißt es in dem Antrag. Auch solle die wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Brasilien in allen Bereichen der erneuerbaren Energieversorgung verstärkt und in den Bereichen der Energieeinsparung, Energieeffizienz und Emissionsminderung gefördert werden.
ERP-Wirtschaftsförderung: Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird federführend einen Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beraten (19/14744). Die Vorlage dient der Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Bundestages hinsichtlich des Durchführungsvertrags 2019, in dem die Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung geregelt ist. Mit dem „Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage“ vom 26. April 2017 haben das ERP-Sondervermögen des Bundes und die staatliche KfW-Bankengruppe den Durchführungsvertrag in Bezug auf die Verfügbarkeit der ERP-Förderrücklage zum Ausgleich etwaiger Verluste der KfW und die Vergütung der ERP-Förderrücklage angepasst, um weiterhin die aufsichtsrechtliche Anrechenbarkeit der ERP-Förderrücklage als hartes Kernkapital sicherzustellen, heißt es in dem Antrag. Hintergrund der Novelle sind die verstärkten Bemühungen der KfW im Bereich Wagniskapital, die zur Gründung einer Unternehmenstochter geführt haben. Bei der ERP-Förderung handelt es sich um Kredite für Existenzgründer und junge Unternehmen, wobei ERP für „European Recovery Program“ steht. Das Sondervemögen geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück.
Diskriminierung in Deutschland: Der „Dritte Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages“ (18/13060) wird federführend im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten. In dem Bericht heißt es unter anderem, bestimmte Gruppen seien einem höheren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt als andere. So seien es in erster Linie Frauen, die Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts erfahren (sie berichteten fünfmal so häufig wie Männer von Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Geschlechts). Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung treffe fast ausschließlich homosexuelle Menschen. Zudem wiesen Menschen nichtchristlichen Glaubens wie etwa Muslime ein höheres Risiko auf, Diskriminierung zu erfahren. Zugleich seien Mehrfachdiskriminierungen von hoher Bedeutung.
Hotelmeldepflicht abschaffen: „Hotelmeldepflicht abschaffen – Risiken für Datenmissbrauch verringern“ lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/12372), der federführend im Innenausschuss beraten wird. Die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass die im Schengener Durchführungsübereinkommen geregelte „besondere Melde- und Ausweispflicht von beherbergten Ausländern“ aufgehoben wird, heißt es darin. Wie die Fraktion ausführt, verpflichtet die Hotelmeldepflicht „alle Personen, die in einer Beherbergungsstätte übernachten, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes am Tag der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen“ und die Speicherung dieser Daten für bis zu 15 Monate hinzunehmen. Diese Regelung sorge in der Tourismusbranche seit langem für Unmut. Zum einen beanspruche die Meldepflicht einen erheblichen und bürokratischen Zeitaufwand. Zum anderen würden durch die „allein polizeirechtlich motivierte Hotelmeldepflicht“ alle Hotelgäste pauschal als potenzielle polizeiliche Gefährder oder potenzielle Straftäter angesehen, denn die Erfassung der Daten erfolge anlass- und ereignisunabhängig.
Finanzplatz Europa: „Stabil und zukunftsfest – Den Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit machen“ lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/14219), der federführend im Finanzausschuss beraten wird. Der Finanzmarkt solle strikt auf Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet und der Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit werden, fordert die Fraktion. Derzeit seien Milliardenbeträge auf den Finanzmärkten in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Ausbeutung und der Nutzung fossiler Ressourcen beruhe. Die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur setzte jedoch eine umfassende Dekarbonisierung der Wirtschaft voraus. Zu den Forderungen gehört, dass alle mit der Klimakrise in Zusammenhang stehenden Risiken im Risikomanagement aller Finanzmarktakteure angemessen berücksichtigt werden. Der deutsche und der europäische Finanzmarkt sollen zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit gemacht werden.
Sustainable Finance: „Sustainable Finance: Transparenz und Vielfalt schaffen – Einheitliche EU-Taxonomie ablehnen“ (19/14785) lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion, der ebenfalls federführend im Finanzausschuss beraten wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, eine durch die Europäische Union festgelegte Taxonomie der derzeitigen Form abzulehnen und auf eine nicht verbindliche, auf Innovation und Prozessorientierung ausgestaltete Metrik hinzuwirken. Das bestehende Marktwissen über Kennzahlen, Bewertungs- und Analysemethoden bei Finanzinstitutionen, Verbraucherschutzorganisationen, Ratingagenturen und Forschungsinstituten mit Blick auf die Beurteilung von Nachhaltigkeit solle genutzt werden. Bestehende Ratings oder Standards seien zusammenzuführen und zu einem transparenten Katalog weiterzuentwickeln. Im Zentrum der Vorschläge der EU-Kommission stehe die Schaffung einer Taxonomie. Ziel sei es, ein Klassifizierungsinstrument zu schaffen, das regelt, was nachhaltig ist und was nicht. Entsprechend dieser Klassifikation wolle die EU Kapitalflüsse in „nachhaltige“ Investitionen lenken, erläutern die Liberalen.
Mitarbeiterbeteiligung: „Eigentumsturbo – Mitarbeiterbeteiligung schnell durchsetzen“ (19/14786) lautet der Titel eines weiteren Antrags der FDP-Fraktion. Federführung übernimmt der Finanzausschuss. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, durch Informationskampagnen und Vorbildfunktion die Mitarbeiterbeteiligung als Chance für den langfristigen Vermögensaufbau und als weitere Säule der Altersvorsorge zu etablieren. Auch solle ein Leitfaden für Unternehmen erstellt werden, der Unternehmen eine rechtssichere Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung ermöglicht sowie Gründern, Mittelständlern, aber auch allen anderen Unternehmen Informationen an die Hand gibt. Den Steuerfreibetrag nach Paragraf 3 Nr. 39 des Einkommensteuergesetzes will die FDP für Mitarbeiterkapitalbeteiligung stufenweise auf ein europäisch wettbewerbsfähiges Niveau anheben. Zum 1. Januar 2020 solle der Freibetrag auf 500 Euro, zum 1. Januar 2021 auf 1.000 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 1.500 Euro und langfristig auf 5.000 Euro steigen. Die Freibetragserhöhungen sollen durch eine Evaluation begleitet werden.
Zukunft von TXL: „Die Zukunft von TXL – The Urban Tech Republic“ ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/14826) überschrieben, der federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten wird. Die Bundesregierung solle sich als Miteigentümerin des Flughafens Berlin-Tegel (TXL) für die zügige Planung und Realisierung des zukünftigen Forschungs- und Industrieparks am jetzigen Flughafenstandort in Berlin-Tegel einsetzen. Auch solle sie sich für eine leistungsfähige Standorterschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr und durch Radschnellwege aussprechen und die erforderlichen Mittel dafür bereitstellen.
Umfassende Barrierefreiheit: „UN-Behindertenrechtskonvention erlebbar machen – Der Staat als Vorbild bei vollumfassender Barrierefreiheit“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/14787), der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten wird. Die Fraktion dringt auf eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr, indem ab dem Jahr 2026 keine Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit in den Nahverkehrsplänen der Länder mehr zulässig sein sollen. Ausnahmen sollten bis 1. Juli 2020 durch die Länder geltend gemacht werden müssen. Auch solle gesetzlich verankert werden, dass Haltestellen wie auch Fahrzeuge nur dann barrierefrei sind, wenn der Zustieg mit und die Mitnahme von Elektromobilen und E-Scootern für mobilitätseingeschränkte Menschen gewährleistet ist. Gewährleistet werden müsse zudem ein barrierefreier, zuggebundener Nah- und Fernverkehr, indem der Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG auch mittels App zugänglich ist. An den Bahnhöfen müsse ausreichend geschultes Personal anwesend sein.
(ste/vom/07.11.2019)