Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit dem Sudan beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Februar 2020, erstmals über den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an dem Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in der westsudanesischen Provinz Darfur („Unamid“) bis zum Jahresende 2020 (19/17033) debattiert. Im Anschluss wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Antrag der Bundesregierung
Die Bundeswehr kann in Darfur bis zu 20 Soldatinnen und Soldaten einsetzen. Sie sollen Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben wahrnehmen und Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung der Truppen anderer Nationen sowie für die Vereinten Nationen leisten. Dafür sowie für die Verwendung in den Stäben und Hauptquartieren der Friedensmission wird Personal bereitgestellt.
Die Regierung beziffert die Zusatzausgaben für die neunmonatige Mandatsverlängerung auf rund 200.000 Euro.
Anträge der Fraktionen
Mitberaten wurden zudem drei Anträge aus den Fraktionen: Eine Vorlage von Unionsfraktion und SPD mit dem Titel „Transformationsprozess im Sudan unterstützen – Wiederaufnahme und Ausbau der bilateralen politischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Sudan“ (19/17118), ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Demokratisierungsprozess im Sudan unterstützen – Zusammenarbeit mit Militär und Rapid Support Forces beenden“ (19/17105) sowie der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit der Überschrift „Die demokratische Transformation im Sudan unterstützen – Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan auf den Weg bringen“ (19/17123).
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP angenommen. Die Vorlage der Linken wurde mit den Stimmen der Mehrheit des Hauses gegen die Antragsteller abgelehnt. Ebenso stimmten CDU/CSU, SPD, AfD und Linksfraktion bei Enthaltung der FDP gegen den Antrag der Grünen.
Angenommener Antrag von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Koalitionsantrags (19/17118) fordert der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auf, die Übergangsregierung im Sudan durch fortgesetzten Kapazitätsaufbau zu unterstützen. Dies soll im Hinblick auf Rechsstaatlichkeit und Verfassungsreform sowie gute Regierungsführung, Vorbereitung von Wahlen, Parteienaufbau und Zivilgesellschaft geschehen. Notwendige Wirtschaftsreformen sollen sozial abgefedert werden. Auch soll die Regierung die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit dem Sudan wieder aufnehmen. Dazu gehörten politische, wirtschaftliche, finanzielle und technische Unterstützung, etwa für den Aufbau von physischer und sozialer Infrastruktur sowie für gute Regierungsführung auch mit dem Ziel, die Steuerungsfähigkeit durch die sudanesische Regierung zu verbessern.
Ferner will der Bundestag, dass das Engagement im Rahmen der von Deutschland initiierten Gruppe „Friends of Sudan“ kontinuierlich weiterentwickelt wird. Diese Freundesgruppe diene als Basis für die abgestimmte Begleitung des Übergangsprozesses. Die gerade im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bis Ende Oktober 2020 verlängerte UN-Friedensmission Unamid und deren Übergang in eine voraussichtlich politische Folgemission sollten unterstützt werden, heißt es in dem Antrag.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Linke wollte die Bundesregierung unter anderem auffordern (19/17105) den Bundeswehreinsatz in Darfur umgehend zu beenden und die Unterstützung des sudanesischen Militärs einzustellen. Innerhalb der EU sollte sie darauf hinwirken, dass dem Sudan keine Mittel für die Zusammenarbeit im militärischen und sicherheitspolitischen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Die Kooperation mit der sudanesischen Übergangsregierung sollte im Bereich Migrations- und Grenzmanagement ausgesetzt werden, verlangte die Fraktion.
Darüber hinaus setzten sich die Abgeordneten dafür ein, jegliche Kooperation des Bundesinnenministeriums mit sudanesischen Sicherheitsbehörden einzustellen, Abschiebungen in den Sudan zu beenden und sudanesischen Flüchtlingen in Deutschland auf Dauer eine Bleibeperspektive zu eröffnen.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen wollten die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/17123) unter anderem auffordern, sich auf EU-Ebene für eine Strategie der EU-Mitgliedstaaten im Sudan einzusetzen, um den Friedensprozess in den Landesteilen Darfur, Südkordofan und Blauer Nil voranzubringen, die wirtschaftliche Entwicklung des Sudans zu fördern und den Aufbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan sollte im Sinne eines selbstbestimmten und emanzipatorischen Entwicklungsverständnisses wieder aufgenommen und an Fortschritte bei menschenrechtlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Kriterien wie Meinungs- und Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte) geknüpft werden.
Gegenüber der sudanesischen Übergangsregierung wollten die Grünen deutlich machen, dass erfolgreiche Wahlen Ende 2022 eine Voraussetzung für die Fortführung und Verstetigung dieser Zusammenarbeit sei. Im Rahmen der bilateralen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit sollten keine öffentlichen Entwicklungsgelder zur Aufrüstung von Sicherheitskräften, für militärische Zwecke oder für Grenzschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. (sas/vom/vst/13.02.2020)