Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2019, in erster Beratung eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes: Federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten wird der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG, 19/15621). Das GVFG soll geändert werden, um die Finanzierungspartnerschaft von Bund und Ländern bei Bau und Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fortzuführen und aufzustocken. Für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sollen 2020 insgesamt 665,13 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich bereitstehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant – der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen. Für Forschungszwecke (Forschungsprogramm Stadtverkehr) sollen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur jährlich 4,17 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Durch die ehemalige Befristung des GVFG-Bundesprogramms bis Ende 2019 und die damit fehlende Finanzierungssicherheit sei ein Investitionsstau für große ÖPNV-Vorhaben eingetreten, der im Interesse einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Mobilitäts-, Umwelt- und Klimapolitik aufgelöst werden müsse, schreibt die Bundesregierung.
Änderung des Regionalisierungsgesetzes: Der Bund will die Länder stärker bei dem Ziel unterstützen, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund den ÖPNV unterstützt, erhöhen. Der dazu eingebrachte Entwurf für ein fünftes Gesetz „zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (19/15622) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten werden. Die zusätzlichen Regionalisierungsmittel sollen der Vorlage zufolge im Jahr 2020 insgesamt 150 Millionen Euro betragen. Unter Berücksichtigung der dynamischen Erhöhung dieses Betrages aus dem Jahr 2020 und der zusätzlich vorgesehenen Erhöhung um weitere 150 Millionen Euro würden sich die zusätzlichen Mittel im Jahr 2021 bereits auf 302,7 Millionen Euro belaufen. Im Jahr 2022 seien es 308,15 Millionen Euro und im Jahr 2023 463,69 Millionen Euro. Diese zusätzlichen Regionalisierungsmittel erhöhten den gesetzlich festgelegten Auszahlungsbetrag des jeweiligen Jahres. Die bestehende Dynamisierung des Ausgabevolumens in Höhe von 1,8 Prozent bleibe erhalten.
Vorbereitungskurse für geflüchtete Lehrkräfte: Die FDP-Fraktion fordert universitäre Vorbereitungskurse für geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer (19/15898). Ihr Antrag wird federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten werden. Die FDP fordert eine Bund-Länder-Vereinbarung, die mindestens folgende Punkte umfasst: Hochschulen bieten einjährige universitäre Kurse für geflüchtete Lehrer für die Vorbereitung auf den Anpassungslehrgang an. Die Hochschulen erhalten über drei Jahre die dafür nötige Kapazitätserhöhung anteilig zur Hälfte finanziert aus Länder- und Bundesmitteln. Gefördert werden können Vorbereitungskurse, nach deren erfolgreichem Abschluss die Kriterien eines Gleichwertigkeitsbescheides erfüllt sind, der Voraussetzung für einen Anpassungslehrgang ist. Die erfolgreiche Teilnahme erlaubt eine Tätigkeit als Vertretungslehrer oder als Lehrkraft im herkunftssprachlichen Unterricht.
Kalikokrebs als invasive Art: Die AfD-Fraktion will den Kalikokrebs in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung aufnehmen und hat dazu einen Antrag (19/16054) vorgelegt, der zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen wurde. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Kalikokrebs für die Fischerei zum Schutz heimischer Arten und gegen die Ausbreitung der Krebspest freizugeben. Eine eine ausgewogene Förderung von Forschungsprojekten sei zu realisieren, um heimische Arten vor dem Kalikokrebs zu schützen. Auch solle das Bundesamt für Naturschutz eine aktualisierte Invasivitätsbewertung aufgrund neuester Datenlagen erstellen und mit den Untersuchungen aus den Jahren 2017 und 2018 am Oberrhein abzugleichen.
Bessere Tierschutzkontrollen: Im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft wird ein Antrag der AfD-Fraktion (19/16055) federführend beraten, der eine Verbesserung der Tierschutzkontrollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung anstrebt. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, auf effektivere Tierschutzkontrollen bei tierhaltenden Betrieben hinzuwirken und mit Ländern und Kommunen wirkungsvollere Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht im Tierschutzgesetz festzulegen. Auch solle sie sich dafür einsetzen, dass die Defizite im Hinblick auf die Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe behoben werden und die entsprechenden Vollzugsbehörden mit ausreichend geschultem und qualifizierten Personal ausgestattet werden. Die aus der Staatszielbestimmung Tierschutz folgende „Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten“ solle im Tierschutzgesetz zum Ausdruck gebracht werden, indem der Eigenwert des Tieres in die Grundsatzbestimmung des Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes aufgenommen wird. Schließlich will die AfD ein nationales Kompetenzzentrum mit den Schwerpunkten Überwachung (Monitoring) der Einhaltung der geltenden Tierschutzbestimmungen gemäß Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie der stärkeren Vernetzung von tierschutzrelevanten Datenquellen errichten.
Investitionsförderung für Maschinen und Betriebshilfsringe: Ebenfalls an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geht ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion (19/16056). Die Abgeordneten wollen eine Investitionsförderung für Maschinen- und Betriebshilfsringe aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ermöglichen. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, die Förderung von nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen wie Maschinen- und Betriebshilfsringen über eine Ausweitung der GAK-Fördertatbestände zu ermöglichen.Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), welches Bestandteil des GAK-Rahmenplans sei, werde zwar die Anschaffung von bestimmten neuen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten für landwirtschaftliche Unternehmen gefördert; nichtlandwirtschaftliche Unternehmen wie die Maschinenringe seien jedoch von dieser Förderung bislang ausgeschlossen, schreibt die Fraktion zur Begründung.
Wohnungs- und Obdachlosigkeit: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland gemeinschaftlich beenden“ (19/16036) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion steuerfinanzierte Sozialleistungen zu einer einheitlichen Sozialleistung – dem Liberalen Bürgergeld – zusammenzuführen. Auch solle sie Maßnahmen ergreifen, die Kommunen in ihrer Rolle als örtlicher und nächster Ansprechpartner sowie in ihrer entscheidenden Bedeutung als Vermittler, Kümmerer und Kommunikationsplattform vor Ort zu stärken. Zusammen mit den Kommunen solle die Einrichtung lokaler „One-Stop-Shops“ – lokaler Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit – umgesetzt werden. Auf die Bundesländer solle die Regierung einwirken, damit Koordinierungsstellen eingerichtet werden, in denen die verschiedenen Akteure und Programme von Kommunen, Bund und Ländern koordiniert werden. Ebenso solle eine Kommission aus Bundesländern, Kreisen und Kommunen, den Trägern der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe und Wissenschaftlern aufgestellt werden, die bis Ende 2020 bundesweit einheitliche Richtlinien zur dauerhaften Koordinierung von Strategien und Vorgehensweisen zur Auflösung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit entwickelt.
Notfallversorgung: Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Notfallversorgung neu denken – Jede Minute zählt“ (19/16037) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Regierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Notfallversorgung grundlegend reformiert. Unter den Rufnummern 112 und 116117 jederzeit telefonisch sowie telemedizinisch erreichbare Integrierte Notfallleitstellen (INL) sollen eine zentrale Lotsenfunktion für die Patienten übernehmen. Die INL sollen in Kooperation zwischen den Rettungsleitstellen der Länder und der Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet und betrieben werden. Bundeseinheitliche Standards für Rettungsleitstellen sollen dabei die organisatorische und technische Koppelung der Leitstellen des Rettungsdienstes im gesamten Bundesgebiet sowie des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes sicherstellen. Eine bundeseinheitliche medizinische Ersteinschätzung unter Nutzung algorithmengestützter Systeme in den Leitstellen solle Patienten einer individuell bedarfsgerechten medizinischen Versorgung zuführen. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen als zentrale, jederzeit zugängliche Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung geschaffen werden. Die INZ sollen von den Krankenhäusern und den Kassenärztlichen Vereinigungen errichtet und betrieben und dabei strukturell so an ein Krankenhaus angebunden werden, dass sie als erste Anlaufstelle von Hilfesuchenden im Notfall wahrgenommen werden.
Gemeinnützigkeit: „Gemeinnützigkeit mitglieder- und geschlechtsunabhängig stärken“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16038), den der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwies. Die FDP will die Gemeinnützigkeit von Körperschaften in Deutschland unabhängig vom Geschlecht ihrer Mitglieder zu erhalten. Bei der Beurteilung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft soll nach dem Willen der FDP allein auf den tatsächlich geleisteten Beitrag für die Allgemeinheit und nicht auf sachfremde Aspekte wie das Geschlecht abgestellt werden. Der Bundesfinanzminister habe die Frage aufgeworfen, ob die steuerlichen Begünstigungen von Körperschaften an die Mitgliederstruktur geknüpft werden soll. Dies hält die FDP für nicht sachgerecht, denn die Beschränkung der Mitgliedschaft auf Männer oder Frauen führe nicht automatisch dazu, dass eine Körperschaft nicht mehr der Allgemeinheit dient und damit nicht gemeinnützig sein kann. Je nach Umständen des Einzelfalls könnten gerade geschlechtsspezifische Mitgliedschaftsstrukturen im Interesse von spezifischen Problemlösungen geboten sein und damit der Allgemeinheit dienen, schreibt die Fraktion.
Digitalisierung für die Energiewende: An den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Chancen der Digitalisierung für die Energiewende nutzen – Einbau von SmartMetern im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgestalten“ (19/16048). Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, durch die zügige Umsetzung des Kohleausstiegs und eine Reform der Abgaben, Entgelte und Umlagen dafür zu sorgen, dass Haushalte über variable Tarife von dem neuen Zugang zu verschiedenen Strommärkten profitieren und angemessen für ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit bezahlt werden. Die „smarte“ und „intelligente“ Steuerung von Geräten wie E-Autos, Heizungen oder Klimaanlagen bei Endverbrauchern könne substanziell zur Systemsicherheit der Stromversorgung beitragen. Sichergestellt werden müsse, dass Haushaltskunden durch den Smart-Meter-Rollout in der Regel finanziell profitieren. Die Regierung solle Informationen zu Sinn, Nutzen und Kosten von smarten Stromzählern so aufbereiten, dass sie für Funk, Fernsehen und Printmedien interessant werden und die breite Öffentlichkeit erreichen. (vom/19.12.2019)