Wahlrechtsreform: Keine Annäherung der Standpunkte
Im Streit um eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen hat sich am Mittwoch, 29. Januar 2020, in einer Aktuellen Stunde des Parlaments mit dem Titel „Demokratie stärken, Akzeptanz und Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern – Für eine schnelle Einigung bei der Wahlrechtsreform“ keine Annäherung der gegensätzlichen Standpunkte abgezeichnet.
Während Redner von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für ihren gemeinsamen Gesetzentwurf (19/14672) warben, der unter anderem eine Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise vorsieht, äußerten Redner von Union und SPD Bedenken gegenüber einer Vergrößerung der Wahlkreise. Die AfD bekräftigte ihren vom Bundestag im vergangenen November abgelehnten Vorschlag (19/14066), die Zahl der in den Wahlkreisen gewonnenen Direktmandate einer Partei entsprechend deren Zweitstimmenergebnis zu begrenzen.
FDP: Koalition verweigert „jedwede Sacharbeit“
Dr. Stefan Ruppert (FDP) nannte es zu Beginn der von seiner Fraktion beantragten Debatte ein „Unding“, dass die Koalition es nicht schaffe, einen Vorschlag zur Verkleinerung des nächsten Bundestages auf den Tisch zu legen, sondern sich seit zwei Jahren „jedweder Sacharbeit“ verweigere. Der Bundestag müsse aber kleiner werden. Dazu hätten FDP, Linke und Grüne einen Vorschlag vorgelegt, der alle im Bundestag vertretenen Parteien Mandate kosten würde.
Nur ein solcher Vorschlag habe Aussicht auf Erfolg, weil jede Stimme im Bundestag gleich viel wert sein müsse. „Spielen Sie nicht weiter auf Zeit“, mahnte Ruppert und fügte hinzu, dieser Appell richte sich „zu allererst an die CSU“. Diese wolle nichts tun, was sie ein einziges Mandat kostet.
CDU/CSU: Listenmandate „außer Balance“ geraten
Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) betonte, seine Fraktion wolle die Größe des Bundestages begrenzen, doch seien ihre entsprechenden Vorschläge regelmäßig abgelehnt worden. So habe sich die Union etwa einen Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts zu eigen gemacht, 18 Überhangmandate nicht auszugleichen. Die „normale Rechtslage“ sei, dass 299 Wahlkreise diejenigen Kandidaten direkt in das Parlament entsenden, die ihren Wahlkreis mehrheitlich gewonnen haben, während es daneben 299 Listenmandate gebe.
Dabei sei die Zahl der durch die Wahlkreise entstehenden Mandate gleichgeblieben, während die über Listen gewonnenen Sitze aufgrund von Überhangs- und Ausgleichsmandaten „außer Balance“ geraten seien. Repräsentative Demokratie bedeute aber auch Bürgernähe, weshalb man überlegen müsse, ob man Wahlkreise wolle, die drei Landkreise umfassen.
AfD: Kult um das Direktmandat entzaubern
Albrecht Glaser (AfD) hielt den anderen Oppositionsfraktionen vor, mit ihrem Gesetzentwurf auch keine Lösung vorgelegt zu haben. So gäbe es nach deren Modell jetzt 648 Bundestagssitze; hinzu komme das Thema der Wahlkreisgröße. Glaser betonte zugleich, dass die „partielle Direktwahl“ gegenüber der Verhältniswahl zurücktreten und der „Kult um das Direktmandat“ entzaubert werden müsse.
Dabei verwies er darauf, dass in Berlin eine Abgeordnete ein Direktmandat mit 22,5 Prozent errungen habe. Die Lösung des Problems sei eine Beibehaltung der Wahlkreise bei Begrenzung der Direktmandate pro Bundesland auf die Zahl, die der jeweiligen Partei nach ihren Zweitstimmen an Mandaten zustehen. Dabei kämen „die nach Stimmen- oder Prozentzahl schwächsten Direktbewerber“ nicht zum Zug. Dies sei „hochdemokratisch und very simpel“.
SPD: Ein Deckel ist notwendig
Carsten Schneider (SPD) wandte sich gegen die in dem Drei-Fraktionen-Vorschlag vorgesehene „stattliche“ Verringerung der Zahl der Wahlkreise. Die damit einhergehende Vergrößerung der Wahlkreise führe dazu, dass man nicht mehr so viele direkte Kontakte zu den Bürgern habe könne. Auch deswegen sei seine Fraktion in der laufenden Legislaturperiode einer Änderung der Zahl der Wahlkreise „nicht zugänglich“.
Notwendig sei aber ein „Deckel“, weshalb die SPD eine „Begrenzung nach oben“ vorschlage: „Einen Deckel, der bei einer Größenordnung liegt, die geringer ist als die jetzige Anzahl der Bundestagsabgeordneten.“ Hierüber sei man im Gespräch mit der Union und werde dazu noch in dieser Wahlperiode im Bundestag zu einer Beschlussfassung kommen.
Linke: Union hat kein Interesse an einer Verkleinerung
Friedrich Straetmanns (Die Linke) räumte ein, dass der Drei-Fraktionen-Vorschlag keine Reduzierung des Bundestages auf die prognostizierte Größe von ungefähr 630 Abgeordnete garantiere. Er sei aber der „einzig konkret vorliegende Vorschlag, der überhaupt in diese Richtung geht“. Dies sei erforderlich, weil die Bevölkerung diesen Wunsch an die Parlamentarier herangetragen habe.
Die Koalition rede aber mit der Opposition überhaupt nicht über diese Vorlage. Das Verhalten insbesondere der Union interpretiere er so, dass sie kein Interesse habe, „ein Wahlrecht im Sinne einer wirklichen Verkleinerung“ anzupacken. Er wünsche sich indes, dass aus einem „morgigen Gespräch der Fraktionsvorsitzenden ein konkretes Ergebnis herauskommt“, fügte Straetmanns hinzu.
Grüne: 299 und 299 heißt Grabenwahlrecht
Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) hob gleichfalls hervor, dass die Drei-Fraktionen-Vorlage der einzige Gesetzentwurf sei, der dem Bundestag vorliege und in einer Anhörung diskutiert werden könne. Seit 2013 diskutiere man über eine notwendige Reform des Wahlrechts. Gemeinsame Grundlage sei immer das personalisierte Verhältniswahlrecht, das etwas „ganz anderes“ bedeute als 299 Direktmandate und 299 Listenmandate. „299 und 299 heißt Grabenwahlrecht“, fügte Haßelmann hinzu.
Wenn sich dieses Grabenwahlrecht durchsetze, habe die Union die absolute Mehrheit. FDP, Linke und Grüne hätten dagegen einen „guten Vorschlag“ auf Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts gemacht, der sich „negativ proportional auf alle Parteien gleich“ auswirke. Dieser Vorschlag sei „fair und gerecht“. (sto/29.01.2020)