Abgesetzt: Linke verlangt Einführung einer Finanztransaktionsteuer
Die Forderung der Fraktion Die Linke nach Einführung einer Finanztransaktionsteuer, über die am Freitag, 19. Oktober 2018, eine Stunde lang beraten werden sollte, hat der Bundestag von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Linksfraktion hatte darin von der Bundesregierung in ihrem Antrag (19/4886) gefordert, der Einführung dieser neuen Steuer „höchste Priorität“ einzuräumen. Die Regierung soll darauf hinwirken, dass die politischen Verhandlungen im Rahmen des EU-Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit in den nächsten sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen werden. Sollte dies nicht gelingen, solle eine umfassende Finanztransaktionsteuer auf den Aktien-, Anleihen- und Derivatehandel im Rahmen einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit eingeführt werden, „verbunden mit der Bereitschaft, die Steuer notfalls auch im nationalen Alleingang einführen zu wollen“.
Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise beteiligen
Der Finanzsektor müsse an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, begründet die Fraktion ihre Forderungen und erinnert an einen früheren Beschluss des Bundestages von 2012, in dem eine Besteuerung von Finanzmärkten beschlossen worden war, um die Kosten der Finanzkrise zu bewältigen und den Finanzsektor an den Kosten der Bewältigung zu beteiligen.
Dazu sei es jedoch nie gekommen. „Durch die verschleppten Verhandlungen auf europäischer Ebene gingen dem Bundeshaushalt seit 2010 Einnahmen von circa 150 Milliarden Euro verloren“, rechnet die Linksfraktion vor.
Handel mit Aktien, Anleihen, Derivaten, Devisen erfassen
Die Abgeordneten verlangen, die Steuer möglichst breit anzulegen. Erfasst werden müsse der Handel mit Aktien, Anleihen und Derivaten und perspektivisch auch Devisen. Ohne Anleihen und Derivate ginge nicht nur ein Teil der Bemessungsgrundlage verloren, sondern es würden auch Umgehungsstrategien möglich.
Außerdem sei eine Besteuerung von Derivaten wichtig, da sie besonders häufig für spekulative Zwecke eingesetzt werden würden. Eine Beschränkung der Steuer auf Aktien wie in Großbritannien oder Frankreich würde keinerlei Mehrwert gegenüber existierenden nationalen Steuervarianten bringen. (hle/hau/16.10.2018)