Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. November 2019, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Betriebsrentenfreibetragsgesetz: Ein Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG, 19/15438)wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf soll ab dem 1. Januar 2020 für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur Freigrenze ein Freibetrag eingeführt werden, der gleichermaßen auf monatliche Zahlungen und bei der Verbeitragung von einmaligen Kapitalauszahlungen angewendet werden soll. Versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollen dadurch ganz oder teilweise von Beiträgen entlastet werden. Insgesamt summiere sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Für rund 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentnerinnen und -rentner bedeute dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags leisten müssen. Auch die übrigen rund 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner mit Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge profitierten von dem Freibetrag. Sie würden jährlich um rund 300 Euro entlastet, heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Pflegeversicherung werde weiterhin ausschließlich die bisherige Freigrenze angewendet.
Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2017: Ein Bericht der Bundesregierung zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2017 (19/9520) wird federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden. Wie darin erläutert wird, dienen Risikoanalysen der vorsorglichen und strukturierten Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. „Der vorliegende Bericht ist eine Zusammenfassung bisheriger Risikoanalysen der Jahre 2012 bis 2016 und betrachtet insbesondere die Auswirkungen von unterschiedlichen Szenarien auf Schutzfähigkeiten sowie auf überlebensnotwendige Versorgungsleistungen“, heißt es in der Vorlage. Seit 2012 wurden den Angaben zufolge sechs Risikoanalysen durchgeführt. Diese bezogen sich 2012 auf „Extremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen“ und „Pandemie durch Virus Modi-Sars“ sowie – im Jahr 2013 – „Wintersturm“. Es folgte 2014 die Risikoanalyse „Sturmflut“, 2015 die Risikoanalyse „Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk“ und 2016 „Freisetzung chemischer Stoffe“.
Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2018: Ebenfalls im federführenden Innenausschuss beraten wird der Bericht der Bundesregierung zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2018 (19/9521). Der Bericht befasst sich mit den Auswirkungen eines mehrjährigen Dürreszenarios für Deutschland. Obgleich das untersuchte Szenario einen theoretischen und abstrahierten Ereignisverlauf beschreibe, hätten die Erfahrungen des Jahres 2018 deutlich gemacht, wie relevant eine Analyse eines solchen Szenarios auch für Deutschland geworden sei, heißt es in der Vorlage. Die realen Erfahrungen des Jahres 2018, das vielen als „Dürrejahr“ im Gedächtnis bleiben werde, bestätigten, „dass eine Dürre ein durchaus realistisches Ereignis für Deutschland ist“. Gleichzeitig sei es vor dem Hintergrund des Klimawandels „denkbar, dass Dürreereignisse in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine möglicherweise häufiger vorkommende Herausforderung für Deutschland darstellen könnten“.
Einsatz von Dentalamalgam: Die Bundesregierung will darauf hinwirken, „den Einsatz von Amalgam in der Zahnbehandlung weiter zu senken und auf unverzichtbare Spezialfälle zu beschränken“. Dazu soll eine Kombination verschiedener Maßnahmen in Kooperation mit den relevanten Akteuren beitragen. Das geht aus dem „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zu schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam“ hervor, der als Unterrichtung (19/11795) vorliegt und zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen wurde. Ein weiteres Ziel ist demnach, den Eintrag von Quecksilber in Fließgewässer über die Abwässer weiter zu senken. Konkret benennt die Bundesregierung unter anderem Prävention im Bereich Mundgesundheit, Ausbildung und Schulung zahnärztlichen Personals sowie die Information der Öffentlichkeit als Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Dentalamalgam. Die Vorlage des nationalen Aktionsplans ist eine Vorgabe der EU-Quecksilber-Verordnung. Laut Unterrichtung liegen aktuell „keine nachverfolgbaren statistischen Daten zum Einsatz von Amalgam oder von anderen Füllungsmaterialien“ vor. Nach vorliegenden Informationen, die auf „verstreut vorliegenden Anmerkungen und Aussagen“ beruhten, „ist der Marktanteil von Amalgam von 1985 bis 2017 von etwa 70 Prozent auf fünf Prozent gefallen“. „Zu beachten ist, dass es sich hierbei um Angaben zu den kostenmäßigen Anteilen am Gesamtmarktvolumen handelt. Da Dentalamalgam je Füllung kostengünstiger ist als Kompositwerkstoffe, kann der Anteil bei gelegten Füllungen etwas höher sein als der Marktanteil“, führt die Bundesregierung dazu aus.
Präimplantationsdiagnostik: Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum aktuellen Stand und zu den Entwicklungen der Präimplantationsdiagnostik (PID) (19/15000) bietet in konzentrierter Form einen Überblick über die Entwicklungen der PID seit der Etablierung von PID-Zentren in Deutschland nach Inkrafttreten der Verordnung zur Regelung der PID im Jahr 2014. Der Bundestag überwies die Vorlage zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss. Die Untersuchung der verfügbaren Daten zeige demnach, dass sich die Zahl der Anträge auf Durchführung einer PID in Deutschland bislang im Rahmen der Erwartungen bewege, die im Gesetzgebungsprozess formuliert wurden. Der Bericht stelle außerdem die aktuellen medizinischen Diskussionen um Vorgehensweisen, Anwendungsgebiete und neue technische Entwicklungen dar sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und die Regelungen in ausgewählten europäischen Ländern.
Mitwirkung von Proberichtern: An den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden soll ein Entwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Richtergesetzes (19/11942). Er sieht zum besseren Einsatz des Personals der Gerichte die bis Ende 2023 befristete Möglichkeit vor, die Spruchkammern mit zwei Richtern auf Probe zu besetzen. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge der Anstieg der Asylverfahren, der zu einer starken Belastung des Gerichtswesens geführt habe, da gegen ablehnende Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in zunehmendem Maße Rechtsmittel eingelegt würden. Die bisherige Praxis, nur maximal einen Richter auf Probe in den Spruchkammern mitwirken zu lassen, sei daher nicht mehr vertretbar, so die AfD.
Einsetzung eines Kanzleramtsausschusses: Ein Antrag der FDP-Fraktion (19/15437), einen Kanzleramtsausschuss des Bundestages einzusetzen, wird federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten. Damit will die Fraktion die parlamentarische Kontrolle des Kanzleramts sicherstellen. Das Verhältnis von Grundsatz und Ausnahme hinsichtlich der operativen Regierungstätigkeit mit Außenwirkung des Bundeskanzleramtes habe sich in den vergangenen Jahren drastisch verändert. Am deutlichsten werde dies im Bereich der Europäischen Union. Da die EU-Politik zunehmend operative Innenpolitik sei und das Kanzleramt diese mitgestalte, sei eine laufende Kontrolle durch einen Ausschuss des Parlaments angemessen, schreibt die Fraktion. Ferner sei die Zahl der Staatsminister im Bundeskanzleramt auf vier gestiegen. Sie übernähmen teilweise Fachaufgaben, die von klassischer Ressortätigkeit kaum zu unterscheiden seien. Dieser permanente Aufgabenausbau schlage sich auch in den Ressourcen nieder. So seien die Planstellen im Geschäftsbereich des Kanzleramts von rund 465 im Jahr 2005 auf rund 706 im Jahr 2019 aufgewachsen. Im selben Zeitraum habe sich das Budget des Bundeskanzleramtes von rund 45,9 Millionen Euro auf rund 183,5 Millionen Euro erhöht. Auch das spreche für eine engmaschigere parlamentarische Kontrolle.
Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten“ (19/15436) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Der Antrag bezieht sich auf das Betriebsrentenfreibetragsgesetz von CDU/CSU und SPD und fordert, die Freigrenze nach Paragraf 226 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in einen Freibetrag umzuwandeln, der sowohl für die gesetzliche Kranken- als auch für die Pflegeversicherung gilt. Auch sollten auf alle Rentenleistungen aus Direktversicherungen und betrieblichen Rentenversicherungen der verschiedenen Durchführungswege oberhalb des Freibetrags künftig nur noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe des halben Beitragssatzes erhoben werden. Für Leistungen aus Direktversicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossen wurden, will die Fraktion gar keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erheben. Die Mittel zur Finanzierung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Personen im Hartz-IV-Bezug will sie um 3,3 Milliarden Euro anheben.
Gemeinnützige Zivilgesellschaft: Im federführenden Finanzausschuss beraten wird ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“ (19/15465). Die Linke will den Katalog der steuerlich begünstigten Zwecke in der Abgabenordnung um die Zwecke „Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten“, „Förderung des Frieden“, „Förderung der sozialen Gerechtigkeit“, „Förderung des Klimaschutzes“, „Förderung der informationellen Selbstbestimmung“, „Förderung der Menschenrechte“ und „Förderung der Gleichstellung der Geschlechter“ erweitern. Außerdem solle sichergestellt werden, dass die Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess unschädlich für die Gemeinnützigkeit ist. Die Fraktion will zudem die aus ihrer Sicht die „rechtsstaatlich höchst fragwürdige Praxis“ beenden, dass ein Verein seine Verfassungstreue beweisen muss und dass die Erwähnung eines Vereins im Bericht einer Landesverfassungsschutzbehörde allein dazu ausreichen kann, um dem Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen. (eis/vom/28.11.2019)