13,74 Milliarden Euro für die Bundesschuld
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Freitag, 29. November 2019, in zweiter Beratung den Einzelplan 32 des Bundeshaushalts 2020 (Bundesschuld) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Einzelplan, die Oppositionsfraktionen lehnten ihn ab. Kernbereich des Einzelplans 32 ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Außerdem sind Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Bundes enthalten.
Der Etat (19/11800, 19/11802, 19/13800, 19/13801) beziffert die Ausgaben auf 13,74 Milliarden Euro, das sind 4,64 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Die Einnahmen belaufen sich auf 1,03 Milliarden Euro, 316,41 Millionen Euro weniger als 2019. Der Haushaltsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/13922).
15,37 Milliarden Euro für den Schuldendienst
Von den Ausgaben werden 12,56 Milliarden Euro für den Schuldendienst verwendet. Der Haushaltsausschuss verringerte den Ansatz für Zinsausgaben um rund 2,8 Milliarden Euro auf 12,6 Milliarden Euro. 1,13 Milliarden Euro sind für Investitionen und 54,35 Millionen Euro für sächliche Verwaltungsausgaben eingeplant.
Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2020 in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro vor (2019: 356,4 Milliarden Euro). (vom/29.11.2019)