Europas Rolle im All beleuchtet
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „ESA-Ministerratskonferenz 2019 – Satellitengestützte Erdbeobachtung intensivieren, Europas Rolle im All stärken, nationales Raumfahrtprogramm aufwerten“ (19/15060) angenommen. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten für den Antrag, die FDP votierte dagegen, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Horizonte erweitern – Tempo für die Raumfahrt“ (19/15056) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Antrag von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Koalitionsantrags wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, bei der Ministerratskonferenz der Europäischen Weltraumorganisation ESA (European Space Agency) am 27. und 28. November in Sevilla (Spanien) dafür einzusetzen, dass der Übergang von der Trägerrakete Ariane 5 auf die Ariane 6 gestaltet, die Markteinführung der Ariane 6 umgesetzt und der spätere operative Betrieb gesichert wird. Eine Weiterentwicklung von Ariane 6 müsse aufgrund der unklaren Marktentwicklung genau geprüft werden. Zudem soll ein wettbewerbsfähiger Rahmen für kommerzielle Launcher-Initiativen mit Nutzlasten von 500 bis 1.000 Kilogramm geschaffen werden.
Darüber hinaus soll das Wissenschaftsprogramm gestärkt werden. Gesichert werden müsse die Nutzung der Internationalen Raumstation ISS bis mindestens 2024, und zwar bei stärkerer Kommerzialisierung und Anwendungsorientierung. Die deutsche und europäische Spitzenposition im Bereich Exploration durch robotische und astronautische Präsenz in der Nähe des Mondes und robotische und astronautische Missionen zum Mond müsse weiter gestärkt werden, heißt es in dem Antrag. Falls notwendig, soll die Regierung auf zusätzliche Haushaltsmittel hinwirken.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung unter anderem auf, spätestens im Frühjahr 2020 ein zukunftsweisendes Weltraumgesetz vorzulegen, das eine Kompetenzbündelung beim Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum vorsieht. Eine „Deutsche Weltraumagentur“ innerhalb des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums solle für die Genehmigungspflicht und für die Überwachung von allen Raumfahrtaktivitäten zuständig sein.
Auch solle sie Genehmigungen raumfahrtlicher Aktivitäten von Nicht-ESA-Mitgliedstaaten genehmigen müssen, während ESA-Mitgliedstaaten das Vertrauen ohne gesonderte Prüfung genießen sollten. (sas/14.11.2019)