Landwirtschaft

Sachverständige bewerten Auslegung des Gen­technik­rechts zwiespältig

Sachverständige bewerten die Regulierung neuer gentechnischer Methoden sehr unterschiedlich. Das wurde am Montag, 4. November 2019, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Gentechnikrecht deutlich. Der Ausschussvorsitzende Alois Gerig (CDU/CSU) fasste eingangs zusammen, dass Befürworter in den neuen Züchtungstechnologien ein großes Innovationspotenzial sähen, während Kritiker davor warnen würden, dass einmal nach einer Verbreitung in der Natur mit diesen Technologien erzeugte Organismen nicht mehr zurückgeholt werden könnten. Der Anhörung lagen je ein Antrag der FDP-Fraktion (19/10166), der die Chancen neuer Züchtungsmethoden betonte, und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13072) mit der Forderung der Regulierung neuer Gentechniken zugrunde. 

Braun: Einfach, präzise und ressourcenschonend

Der Sachverständige Dr. Matthias Braun sprach sich dafür aus, die gesetzlichen Regelungen an den tatsächlichen Risiken eines Produktes auszurichten. Vorbehalte gegenüber einer Technologie sollten dabei nicht ausschlaggebend sein. Braun fasste zusammen, dass die neuen Methoden einfach, präzise und ressourcenschonend seien und das Potenzial hätten, die herkömmlichen Züchtungsmethoden zu deklassieren, weil sie in der Geschwindigkeit überlegen sind.

Wenn die Biotechnologie für Deutschland eine Schlüsseltechnologie sein soll, brauche es Maßgaben und Rahmenrichtlinien, sodass damit gearbeitet werden könne. Die derzeitige Herangehensweise an das Gentechnikrecht schätze Braun hingegen als einschränkend ein.  

Clemens: Evidenzbasiert argumentieren

Auch der Sachverständige Prof. Dr. Stephan Clemens schätze das Potenzial der neuen Züchtungsmethoden als gewaltig ein. Genome-Editing heiße dabei nicht nur, einer industrialisierten Landwirtschaft Vorschub leisten zu wollen. Als Wissenschaftler plädierte er dafür, evidenzbasiert zu argumentieren. Risiken sollen quantifiziert werden und es müssen entsprechende Abwägungen vorgenommen werden.

Der Sachverständige führte weiter aus, dass bei der Anwendung des Vorsorgeprinzips auch die Frage nach den Potenzialen einer Technik gestellt werden müsse. Insofern sei die Frage zu beantworten, welcher Schaden angerichtet wird, wenn Potenziale nicht genutzt werden.

Faltus: Auf subjektive Semantik verzichten

Dr. Timo Faltus warb dafür, dass der Diskurs über die Gentechnik bei der rechtlichen und politischen Bewertung mit eindeutigen Vokabeln geführt werden sollte, die mit eindeutigen Inhalten besetzt seien. Er warnte davor, solche Fragen mit subjektiver Semantik zu erörtern.

Auch dürfe das Verständnis vom Vorsorgeprinzip dürfe nicht bedeuten, etwas zu verbieten, weil man es nicht mag. Es bedeute, dass man sich der Gefahren und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeiten bewusst werde. Der Sachverständige bemängelte in diesem Zusammenhang, dass bei bei der Diskussion über neue Züchtungsmethoden permanent falsch betont werde, welche Gefahren von punktmutierten Pflanzen ausgehen sollen.

Prinz zu Löwenstein kritisiert fragwürdige Versprechungen

Der Sachverständige und Landwirt Dr. Felix Prinz zu Löwenstein zeigte sich  verwundert darüber, dass die neue Technologie des Genome-Editing mit denselben alten Versprechungen verkauft würde, die aus der herkömmlichen Gentechnikdebatte bekannt seien und damit wohl nicht wirklich neu sei.

Die Lösung der Hungerkrise, die Folgen der Klimaveränderung und die Probleme hinsichtlich der sinkenden Biodiversität würden nicht durch neue Züchtungen erreicht. Letzten Endes hänge die Hungerkrise nicht daran, dass zu wenig Nahrung produziert werde. Es werde mit der Mehrproduktion nicht richtig umgegangen. Neue Züchtungsmethoden würden die Verteilungs- und Verwendungsprobleme jedenfalls nicht lösen.

Spranger: Menschlicher Einfluss bleibt entscheidend

Der Sachverständige und Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Tade Matthias Spranger ging der Frage zur Diskussion über die Nachweisbarkeit der neuen Verfahren nach. Dabei stellte er klar, dass das Rechtssystem nicht über die Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit von Recht anhand der Existenz von Nachweisverfahren entscheide. Der Nachweis bleibe eine Frage des Rechtsvollzugs, aber nicht eine Frage der Anwendung.

Darüber hinaus sprach der Sachverständige die Betrachtung eines durch Genome-Editing veränderten Produkts als naturidentisch an. Spranger führte dazu aus, dass der menschliche Einfluss auch in dieser Frage entscheidend sei, weil der Mensch seine Hände im Spiel habe. Deshalb brauche es einen regulatorischen Rahmen und das Gentechnikrecht so, wie es vorliege, um dem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden.

Then: Eingriffe werden klein geredet

Der Sachverständige Dr. Christoph Then sprach sich für eine ausreichende Regulierung aus, weil entsprechende Eingriffe kleingeredet würden, aber zu erheblichen Nebenwirkungen führen können. Vergleichsweise kleine Eingriffe hätten große Auswirkungen.

Then führte unter anderem an einem Beispiel von durch Punktmutationen veränderte Taufliegen an, dass diese resistent gegen ein Gift gemacht wurden. Mit der Resistenz seien die Larven der Fliege für ihre Fressfeinde ebenfalls giftig geworden. Für den Monarchfalter hätte diese Veränderung ernste Folgen und es würde ein gewaltiger biologischer Effekt eintreten. Es komme deshalb nicht darauf an, ob kleine oder große Veränderungen vorgenommen werden. Der Sachverständige sprach sich dafür aus, dass alle Risikoszenarien durchgeprüft werden müssen.

BfN: Risikobewertung muss Einzelfallprüfung sein

Auch Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), argumentierte für eine angemessene, auf dem Vorsorgeprinzip orientierte Risikoabschätzung. Es sei kein tragfähiges Argument, dass durch Genome-Editing nur punktuelle Änderungen vorgenommen werden würden, denn bereits kleine Änderungen könnten große Auswirkungen haben. In der Praxis hätte man es nicht mit Untersuchungen im Labor zu tun, sondern mit dem Einsatz in der freien Natur. Was einmal ausgebracht worden ist, könne nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Eine Risikobewertung sollte immer eine Einzelfallprüfung sein, die Wechselwirkungen mit der Umwelt berücksichtigt. Diese Einstellung müsse nicht eine Verhinderung von Entwicklung bedeuten. Auch die Medizin kenne eine starke Regulierung. Regulierung müsse als Chance verstanden werden und nicht als Hinderung, denn dadurch werde die Wahlfreiheit gewährleistet und schaffe damit Vertrauen in der Bevölkerung.

BVL: Probleme bei Vorsorge- und Innovationsprinzip

Prof. Dr. Detlef Bartsch vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellte fest, dass der technische Fortschritt der letzten Jahre hinsichtlich der Bewertung der neuen Züchtungsmethoden große Probleme mit sich bringe.

Die Regulierungsabsicht in den 90er-Jahren hinsichtlich der Übertragung genomfremder Eigenschaften in Organismen sei heute in die Betrachtung einzelner Punktmutationen übertragen worden, was aber nicht die damalige Intention gewesen sei. Die derzeit restriktive Auslegung lasse damit das Vorsorge- mit dem Innovationsprinzip kaum noch miteinander verbinden.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert, die Chancen neuer Züchtungsmethoden zu erkennen und für ein technologieoffenes Gentechnikrecht einzutreten. Dazu hat sie Antrag (19/10166) vorgelegt, der die Bundesregierung unter anderem dazu auffordert, auf europäischer Ebene für eine grundsätzliche Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts einzutreten und das deutsche Gentechnikrecht entsprechend anzupassen. Die Regierung soll sich für die Etablierung eines abgestuften Risikoklassifizierungsverfahrens einsetzen. Dieser Risikoklassifizierung sollen sämtliche Pflanzenzüchtungsverfahren, ausgehend von klassischen Züchtungsverfahren bis hin zu modernen Genome-Editing-Verfahren unterworfen werden.

Ferner wollen die Liberalen, dass eine europäische Behörde diese Bewertungen vornimmt und bereits in einem frühen Entwicklungsstadium von Züchtern oder Zuchtunternehmen Informationen zu der Modifikation, dem eingeführten Merkmal und der verwendeten Technik erhält. Außerdem sollen Freisetzungsversuche, die für die praktische Forschung unerlässlich seien, in Deutschland möglich gemacht werden, um eine Abwanderung deutscher Forschung ins Ausland einzudämmen.

Antrag der Grünen

Die Regulierung neuer Gentechniken im Sinne des Vorsorgeprinzips und die Förderung der ökologischen Landwirtschaft fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ein von den Abgeordneten dazu vorgelegter Antrag (19/13072) verlangt von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einzusetzen, indem sie dafür eintritt, dass auch neue gentechnische Methoden nach geltendem EU-Recht reguliert bleiben.

Darüber hinaus soll die Regierung sich dem systematischen Einsatz herbizidresistenter Pflanzen zur Erhöhung des Einsatzes von Ackergiften entgegenstellen und sich auf europäischer Ebene gegen die Zulassung von Herbiziden und anderen Pestiziden aussprechen. Landwirte sollen zudem gegen die Kontamination ihrer Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Organismen geschützt werden. Die Haftung soll entsprechend dem Verursacherprinzip rechtlich abgesichert werden. (eis/04.11.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

Einzelsachverständige:

  • Dr. Matthias Braun
  • Prof. Dr. Stephan Clemens
  • Dr. Timo Faltus
  • Dr. Felix Prinz zu Löwenstein
  • Prof. Dr. Tade Matthias Spranger
  • Dr. Christoph Then


Interessenvertreter und Institutionen:

  • Bundesamt für Naturschutz (BfN)
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit