Über Ergebnisse der Datenethik-Kommission berichtet
Die Mitglieder der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“ haben am Montag, 4. November 2019, erste Teile ihres Berichtes beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten Sachverständige und Abgeordnete in geänderter Fassung für den Berichtsentwurf der Projektgruppen „KI und Wirtschaft“. Den Berichtsentwurf der Projektgruppe „KI und Gesundheit“ nahmen die Kommissionsmitglieder einstimmig an. Noch nicht abgestimmt wurde der Berichtsentwurf der Projektgruppe „KI und Staat“. Zu diesem Berichtsteil liegen noch zahlreiche Änderungsanträge vor.
Ergebnisse der Datenethik-Kommission
Zu Beginn der Sitzung hatten sich die Mitglieder der Enquete-Kommission mit den Ergebnissen der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethik-Kommission befasst. In öffentlicher Sitzung präsentierten die Co-Sprecherinnen der Kommission, Prof. Dr. med. Christiane Woopen und Prof. Dr. Christiane Wendehorst, grundlegende Ergebnisse des Abschlussberichts des Gremiums. Die Diskussion mit den Enquete-Mitgliedern fand im Anschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Thema war unter anderem der Umgang mit Forschungsdaten.
Die Datenethikkommission hatte ihren Abschlussbericht am 23. Oktober übergeben. Auftrag des Gremiums war es, ethische und rechtliche Handlungsbedarfe auf verschiedenen Ebenen im Umgang mit Daten und algorithmischen Systemen/künstlicher Intelligenz zu identifizieren und entsprechende Vorschläge zu entwickeln.
„Nach Schädigungsfall abgestufte Regulierung“
Zu den zentralen Handlungsempfehlungen gehört „ein risikoadaptiertes Regulierungssystem für den Einsatz von algorithmischen Systemen mit nach Schädigungspotenzial abgestufter Regulierung“. So sollen in Abhängigkeit des Schädigungspotenzials algorithmischer Systeme unterschiedliche Regelungsinstrumente gesetzlich verankert werden, beispielsweise Ex-Ante-Zulassungsverfahren, Transparenzpflichten wie etwa eine Kennzeichnungspflicht oder eine Pflicht zur Protokollierung verwendeter Datensätze.
Weiterhin regt die Kommission an, auf EU-Ebene eine Verordnung mit Grundanforderungen an die Zulässigkeit von algorithmischen Systemen zu etablieren. In Deutschland soll laut Kommissionsvorschlag zudem ein Kompetenzzentrum Algorithmische Systeme entstehen.
Kommission Wettbewerbsrecht 4.0
In nicht öffentlicher Sitzung trugen die Enquete-Mitglieder Hansjörg Durz (CDU/CSU) und Falko Mohrs (SPD) Ergebnisse der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 vor. Durz und Mohrs gehörten dem Wettbewerbsrecht-Gremium als nicht stimmberechtigte Mitglieder an.
Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hatte ihren Abschlussbericht bereits am 9. September übergeben. Maßgabe des Gremiums war, Empfehlungen für einen neuen Wettbewerbsrahmen für die Digitalwirtschaft zu entwickeln. Insgesamt hat das Gremium 22 Vorschläge hinsichtlich der Plattformen, des Datenzugangs und der digitalen Ökosysteme ausgearbeitet. Unter anderem fordert die Kommission, die „institutionelle Verknüpfung von Wettbewerbsrecht und sonstiger Digitalregulierung“ zu verstärken. Zudem soll nach Auffassung des Gremiums „die praktische und tatsächliche Verfügungsgewalt der Konsumenten über ihre eigenen Daten“ verbessert werden. (scr/04.11.2019)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Prof. Dr. med. Christiane Woopen, Co-Sprecherin der Datenethikkommission
- Prof. Dr. Christiane Wendehorst, Co-Sprecherin der Datenethikkommission