AfD fordert verbindliche Regelungen für öffentliche Petitionen
Der Bundestag hat am Freitag, 8. November 2019, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürgereingaben ernst nehmen – Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Verbindliche Regelungen für öffentliche Petitionen“ (19/14762) nach erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Antrag der AfD
In die Geschäftsordnung will die Fraktion unter anderem aufnehmen, dass der Bundestag elektronische Petitionen veröffentlicht, die mithilfe eines vom Bundestag bereitgestellten Formulars auf elektronischem Wege eingereicht und vom Einreicher zur Veröffentlichung bestimmt wurden (elektronische öffentliche Petition). Voraussetzung der Veröffentlichung solle die Zulassung durch den Petitionsausschuss sein. Zur Einreichung von elektronischen öffentlichen Petitionen solle der Bundestag ein Formular bereitstellen, welches in „Anliegen“ und „Begründung“ gegliedert sein soll. Darin sei der Petent darauf hinzuwiesen, dass der Antrag sachlich, konkret und verständlich formuliert und durch eine Begründung getragen sein müsse.
Erreiche eine Petition das Quorum von 50.000 Mitzeichnern, werde der Petent in einer öffentlichen Ausschusssitzung angehört. Die Mitzeichnungsfrist solle vier Wochen betragen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung. Der Petitionsausschuss solle einstimmig von der öffentlichen Ausschusssitzung absehen können. (hau/08.11.2019)