Besseren Schutz von Paketboten erörtert
Die Situation der Kurierdienste und Paketboten stand am Donnerstag, 17. Oktober 2019, im Mittelpunkt einer 45-minütigen Debatte im Bundestag. Die Abgeordneten berieten den Entwurf der Bundesregierung für ein Paketboten-Schutz-Gesetz (19/13958, 19/14089), einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Arbeitsbedingungen in der Paket- und Logistikbranche verbessern und Nachunternehmerhaftung einführen“ (19/13390) sowie einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Paketboten wirksam schützen – Qualität der Paketzustellung verbessern und Paketbranche umfassend regulieren“ (19/14022). Alle vier Vorlagen (einschließlich der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, 19/14089) wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Nachunternehmerhaftung soll auf Paketbranche ausgeweitet werden
Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche auszuweiten. Die Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen. Laut Bundesregierung sind die Paketdienste mittlerweile dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge aus Kapazitätsgründen an Subunternehmer abzugeben. Dabei komme es unter anderem zu Schwarzgeldzahlungen sowie Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten.
Ziel des Paketboten-Schutz-Gesetzes sei es zugleich, die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Die Nachunternehmerhaftung Bundesregierung will „Paketboten-Schutz-Gesetz“ vorlegen – auch Generalunternehmerhaftung genannt – stelle sicher, dass derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weitervergibt, für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge haftet. Führe der Subunternehmer keine Beiträge ab und seien diese nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, stehe der Hauptunternehmer dafür ein.
Antrag der Grünen
Die Forderung der Grünen geht in die gleiche Richtung. Die Fraktion verlangt in ihrem Antrag, „umgehend“ eine Nachunternehmerhaftung einzuführen. Das würde bedeuten, dass die General- oder Hauptunternehmer auch für die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten in den Subunternehmen haften, heißt es. Außerdem soll die Dokumentation der Arbeitszeit so verändert werden, dass sie jeweils am Tag der Arbeitsleistung erfolgen soll.
Die Grünen fordern zudem, die Scheinselbstständigkeit in der Branche stärker zu bekämpfen und ein Verbandsklagerecht bei Missbrauch von Werk- und Dienstverträgen zu ermöglichen.
Antrag der Linken
Die Linke will für die Paketzustellung im Postgesetz eine Lizenzpflicht analog zur bestehenden Lizenzpflicht für die Briefpostzustellung einführen, um so sicherzustellen, dass auf Seiten der Paketdienstleister die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde gewährleistet wird. Auch dürfe die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Grundlegende Arbeitsstandards müssten eingehalten werden.
Diese Lizenzvergabe müsse an die Auflage geknüpft werden, die Weitervergabe von Aufträgen an Nachunternehmen ausschließlich auf die zeitlich befristete Bewältigung von Auftragsspitzen zu beschränken. Ebenso solle eine lückenlose Nachunternehmerhaftung für die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienste geschaffen werden, mit der General- und Hauptunternehmer für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ihrer Subunternehmer vollständig und unmittelbar für die gesamte Subunternehmerkette haftbar gemacht werden. Schlupflöcher wie in der Bau- und Fleischwirtschaft (zum Beispiel durch Haftungsausschlüsse bei Vorliegen einer sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung) dürften nicht zugelassen werden. (vom/hau/che/17.10.2019)