Kultur

Bundestag fordert medien­politische Schritte von der Regierung

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Oktober 2019, eine Entschließung angenommen, durch die die Bundesregierung unter anderem aufgefordert ist, Angebote für mehr Medienkompetenz von Menschen in jedem Alter auszubauen. Einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (19/14402) haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Die Fraktion der AfD enthielt sich. Mit Nein stimmten Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP. Gegenstand der Entschließung war der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Professor Monika Grütters (CDU), als Unterrichtung vorgelegte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018 (19/6970, 19/7503 Nr. 1.2).

Abgelehnt gegen die Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen wurde mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und FDP ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (19/14410). 

Medien und Kommunikationsbericht 2018

Im Fokus des aktuellen Medien- und Kommunikationsberichts 2018 stehen laut Bundesregierung drei Schwerpunkthemen: So geht es zum Ersten darum, wie Phänomenen von Hassrede, Cyber-Mobbing und Desinformation in Sozialen Netzwerken begegnet werden kann. Entscheidend hierfür sind, so schreibt die Bundesregierung, eine effektivere Rechtsdurchsetzung bei strafbaren Inhalten, ein starker unabhängiger Journalismus und nicht zuletzt eine verbesserte Medienkompetenz. Hier sollen bestehende Projekte, wie zum Beispiel „Vision Kino“, weiterhin unterstützt und neue Projekte, insbesondere auch zur Stärkung der Nachrichtenkompetenz junger Menschen, initiiert werden. Derzeit erarbeite die Kulturstaatsministerin entsprechende Förderkonzepte.

Das zweite Schwerpunktthema betreffe den Zugang von Bürgern zur öffentlichen Kommunikation als Grundlage für eine freie Meinungsbildung. Grundvoraussetzung hierfür sei ein vielfältiges Medienangebot, so die Bundesregierung. Hier wolle sie mit einem passenden wettbewerbsrechtlichen Umfeld noch stärkere Anreize setzen. Zugleich sollen Soziale Netzwerke und Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden. Dritter Schwerpunkt des Berichts ist die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Medienangebote. Hier komme angesichts des Informationsüberflusses der heutigen Medienwelt den Öffentlich-Rechtlichen neben der inhaltlichen Grundversorgung verstärkt die Aufgabe der Vermittlung und Orientierung zu, heißt es im Bericht.

Mit dem Medien- und Kommunikationsbericht erfüllt die Bundesregierung ihre Berichtspflicht über die jüngsten Entwicklungen der Medienlandschaft, die gegenüber dem Deutschen Bundestag besteht. Der Bericht schildert bereits ergriffene sowie geplante medienpolitische Maßnahmen der Bundesregierung. Vorgelegt wird er von der Kulturstaatsministerin. Der Bericht fasst in seinem politischen Teil die aktuellen Herausforderungen an eine Medienordnung zusammen, die der Medien- und Meinungsfreiheit verpflichtet ist, einen fairen Wettbewerb unterstützt und die Vielfalt der Medien sichert. Dabei stützt sich der Bericht auf ein wissenschaftliches Gutachten des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg (HBI).

Entschließung des Bundestages

Mit der Annahme der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Zusammenarbeit mit den Länder in der Medienpolitik zu vertiefen, den Medien- und Kommunikationsbericht künftig alle zwei Jahre vorzulegen und schwerpunktbezogen zu berichten. Im analogen wie im digitalen Raum solle die Regierung für eine Politik für Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit werben und sich dafür einsetzen, dass das Amt eines Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalisten bald geschaffen wird.

Zudem sollen die Angebote für mehr Medienkompetenz von Menschen in jedem Alter ausgebaut und der von der EU-Kommission erwähnte Freiraum genutzt werden, um den Zugang zu elektronischen Verlagspublikationen zu verbessern. Ein Schritt dahin sei der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für E-Books und digitale Zeitungen.

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (19/14410) auf, ein staatlich unabhängiges Monitoring des Medienangebots in Deutschland einzurichten, um Entwicklungen auswerten und darauf reagieren zu können. Auch sollte sie einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Bedingungen für die Pressefreiheit im Hinblick auf die strafrechtliche Verfolgung von Angriffen auf Pressevertreter sowie die Sicherheit der Kommunikation von Journalisten und ihren Quellen zu verbessern.

Darüber hinaus sollte die Regierung neue Finanzierungsmöglichkeiten für unabhängigen Qualitätsjournalismus suchen, etwa durch Modelle der Gemeinnützigkeit. Für die Meinungsbildung relevante Online-Akteure sollten den deutschen und europäischen medienregulatorischen Standards verpflichtet werden, forderte die Fraktion. (sas/25.10.2019)

Marginalspalte