Anträge zum Einsatz der Bundeswehr im Irak erörtert
Die Abgeordneten hat am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung über zwei Vorlagen zum Einsatz der Bundeswehr im Irak. Grundlage der Debatte soll ein Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“ (19/13290) beraten. Zudem lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundeswehr sofort aus dem Anti-IS-Einsatz zurückrufen“ (19/13503) vor. Beide Anträge wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Antrag der Bundesregierung
Laut Antrag der Bundesregierung soll der Bundestag dem von der Regierung am 18. September 2019 beschlossenen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Sicherung der Stabilisierung, zur Verhinderung des Wiedererstarkens des sogenannten Islamischen Staates (IS) und zur Förderung der Versöhnung im Irak und in Syrien zustimmen. Die erzielten Stabilisierungsfortschritte zu sichern und auszubauen sowie Versöhnung und überkonfessionelle Strukturen zu befördern, blieben nach dem Ende der territorialen Kontrolle von IS im Irak und in Syrien unabdingbar, um dessen Wiedererstarken zu verhindern, heißt es im Antrag.
Der IS habe sich in beiden Ländern im Untergrund konsolidieren können. Führungs- und Finanzierungsstrukturen seien geschwächt, aber intakt. Seit Jahresbeginn sei in der Anzahl der Terroranschläge des IS in beiden Ländern im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg zu verzeichnen. Der IS warte auf eine Gelegenheit, in Räumen ohne wirksames staatliches Gewaltmonopol erneut nach territorialer Kontrolle zu greifen. Syrien und Irak stünden damit an einem kritischen Scheidepunkt.
Der Beschluss der Bundesregierung gehe auch auf eindringliche Bitten von jordanischer, irakischer und kurdischer Seite zurück, das deutsche Engagement einschließlich aller militärischen Komponenten zur Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition fortzusetzen. Die vorgesehenen Kräfte könnten eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die konstitutive Zustimmung des Bundestages vorlägen, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2020. Die deutschen Beiträge zur luftgestützten Aufklärung sowie zur Luftbetankung würden zum 31. März 2020 beendet, schreibt die Regierung.
Antrag der Linken
Die Linke will, dass der Bundestag von seinem Rückholrecht nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz Gebrauch macht und die Zustimmung zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Beteiligung am Anti-IS-Einsatz („Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks“) widerruft. Er solle außerdem die Bundesregierung auffordern, umgehend die operative Beteiligung an der Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve, OIR) zu beenden, den in diesem Rahmen erfolgenden Flugbetrieb – die Bereitstellung von Tornados zur luft- und raumgestützten Aufklärung und die Luftbetankung – mit sofortiger Wirkung einzustellen, die in Jordanien und dem Irak stationierten Truppen der Bundeswehr unverzüglich abzuziehen und umgehend mit dem Abbau der Infrastruktur in Al-Azraq (Jordanien) zu beginnen.
Darüber hinaus will die Fraktion die Bundesregierung auffordern, dem Bundestag einen Zeitplan für den Abbau der bundeswehreigenen Infrastruktur und die Rückverlegung aller Bundeswehrangehörigen aus dem Anti-IS-Einsatz einschließlich der Ausbildungsmission in Irak vorzulegen. (vom/eis/26.09.2019)