Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 24. Oktober 2019, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Eurojust-Verordnung: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) ((EU) 2018 / 1727) bei Enthaltung der AfD angenommen. Der Entwurf (19/13451) beinhaltet über den Weg eines Ablösungsgesetzes die erforderlichen Anpassungen des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie Änderungen nationaler Verordnungen, die sich auf das EJG beziehen. Die Verordnung über die Rechtspersönlichkeit von Eurojust sowie die Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten wird aufgehoben. Das Bundeszentralregistergesetz wird um ein Auskunftsrecht für das nationale Mitglied von Eurojust ergänzt. Mit dem Gesetz ist dem Entwurf zufolge kein Erfüllungsaufwand verbunden. Die Durchführungsbestimmungen müssen laut Vorlage von den EU-Mitgliedstaaten, die durch die Verordnung gebunden sind, bis zum 12. Dezember 2019 erlassen werden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/14106) vorgelegt.

Funkfrequenzen für Medien und Kultur: Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Funkfrequenz für Medien und Kultur dauerhaft erhalten“ (19/11035) abgelehnt. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat hierzu eine Beschlussempfehlung (19/14324) vorgelegt. Die Bundesregierung soll sich laut Willen der Antragsteller auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene dafür einsetzen, das Frequenzband zwischen 470 und 694 Megahertz dem terrestrischen Rundfunk und den drahtlosen Produktionsmitteln mindestens bis zum Jahr 2030 zu sichern. Außerdem sollen alternative Funkfrequenzbereiche für Rundfunk und drahtlose Produktionsmittel als Ersatzspektren geprüft und diese gegebenenfalls für den Rundfunk und die drahtlosen Produktionsmittel angeboten werden. 

Einsprüche zur EU-Wahl: Der Bundestag hat einstimmig eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 sowie gegen die Gültigkeit der Berufung einer Listennachfolgerin gemäß Paragraf 48 des Bundeswahlgesetzes (19/13950) angenommen. Insgesamt seien 100 Wahleinsprüche eingegangen. Die Beschlussfassung betrifft davon 70 Wahlprüfungsverfahren. Die Beschlussempfehlungen zu den übrigen Einsprüchen gegen die Wahl zum Europäischen Parlament will der Wahlprüfungsausschuss nach Abschluss seiner Beratungen vorlegen. Damit stellt der Bundestag die Verletzung des subjektiven Wahlrechts in einem Fall fest, weist aber den Wahleinspruch zurück. Alle weiteren 69 Wahleinsprüche werden wegen Unzulässigkeit beziehungsweise wegen Unbegründetheit zurückgewiesen. In einem weiteren Fall wurde das Verfahren eingestellt.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat bei Enthaltung der Grünen für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (19/14377) gestimmt. Der Ausschuss hatte empfohlen, von einer Äußerung und/oder einem Verfahrensbeitritt zu den aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Dabei geht es um fünf Verfassungsbeschwerden, einen Bund-Länder-Streit, einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss und eine Anzeige nach Paragraf 19 Absatz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.

Wildtierhaltung im Zirkus: Abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben (19/7057). Der Antrag fand gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Zustimmung der Linken und der Grünen sowie Enthaltung der AfD keine Mehrheit. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlungdes Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zugrunde (19/14420) . Die Grünen hatten darin von der Bundesregierung ein Ende der Zurschaustellung von Affen, Elefanten, Bären, Giraffen, Nashörnern, Großkatzen und Flusspferde an wechselnden Orten verlangt. Eine Übergangsfrist von 18 Monaten sollte bei der Überführung der bereits vorhandenen Tiere in geeignete dauerhafte Quartiere wie etwa Zoos und Tierparke gelten, bevor ein endgültiges Verbot in Kraft tritt.

Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der übrigen Fraktionen hat der Bundestag die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2656 / 18 (19/14383) angenommen. In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren rügen die Beschwerdeführer ein Unterlassen geeigneter gesetzlicher Vorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels durch die Bundesrepublik. Dadurch seien sie unter anderem in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, ihrem Grundrecht auf Schutz des Eigentums sowie ihrem Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum verletzt. Es wird beantragt, festzustellen, dass Bundestag und Bundesrat nichts Geeignetes zur Vermeidung eines weltweiten Klimawandels unternommen hätten. Der Bundestag beschloss, in dem Streitverfahren eine Stellungnahme abzugeben und den Bundestagspräsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden (19/14121, 19/14122, 19/14123, 19/14124, 19/14125, 19/14126, 19/14127, 19/14128, 19/14129, 19/14130, 19/14131, 19/14132, 19/14133, 19/14134). Die Beschlussempfehlungen betreffen die Petitionen in den Sammelübersichten 351 bis 364. 

Höhere Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer Erhöhung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. In der Eingabe heißt es, von den Naturereignissen des Jahres 2018 (Dürre) seien viele landwirtschaftliche Betriebe betroffen gewesen. Die Beiträge an die landwirtschaftliche Unfallversicherung seien insbesondere für Klein- und Kleinstbetriebe erheblich angestiegen. Auch würden für die Kulturpflege Kosten anfallen, die nicht durch Erträge gedeckt seien, schreibt der Petent. Daher sei eine Erhöhung des Bundeszuschusses erforderlich.

Ausschuss empfiehlt mehrheitlich Abschluss des Petitionsverfahrens

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 16. Oktober 2019 mehrheitlich verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen. Dem Anliegen der Petition könne nicht entsprochen werden, heißt es in der Beschlussvorlage.

Zur Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Dürre im Sommer 2018 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als ein „Witterungsereignis nationalen Ausmaßes“ bewertet worden sei, was die Voraussetzung für die Gewährung von Bundesmitteln zur Unterstützung der Landwirte sei. Die Bundesregierung habe seinerzeit entschieden, sich an den Dürrehilfen der Länder, die grundsätzlich bei Schäden durch Extremwetterereignisse zuständig seien, mit Mitteln in Höhe von 170 Millionen Euro zu beteiligen. Die gleiche Summe sei auch von den Ländern gekommen, sodass 340 Millionen Euro zur Verfügung gestanden hätten, heißt es in der Vorlage. Die Länder hätten mit diesen Mitteln und auf der Basis der „Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung der Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen und widrige Witterungsverhältnisse“ Hilfsprogramme aufgelegt. Auch die Auszahlung der Mittel habe in der Zuständigkeit der Bundesländer gelegen.

Petitionsausschuss: Hilfsmaßnahmen „sachgerecht“

Der Petitionsausschuss macht weiterhin deutlich, dass die staatlichen Hilfen zum Ausgleich von Dürreschäden an bestimmte Voraussetzungen gebunden seien. So müsse die durchschnittliche Jahreserzeugung des landwirtschaftlichen Betriebes aufgrund der Dürre um mehr als 30 Prozent zurückgegangen seien. „Der entstandene Schaden wird also für jeden Betrieb einzeln errechnet“, heißt es in der Vorlage. Zweitens müsse durch den Rückgang die Existenz des Betriebes bedroht sein.

Der Petitionsausschuss hält nach eigener Aussage die Hilfsmaßnahmen für sachgerecht. „Dem Anliegen des Petenten konnte jedoch nicht entsprochen werden, da der Deutsche Bundestag keine Erhöhung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beschlossen hat“, schreiben die Abgeordneten. (eis/24.10.2019)