Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes: Im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden soll der Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (19/18696). Zur Sicherung der Interessenvertretung der Beschäftigten während der Coronavirus-Epidemie sieht der Gesetzentwurf befristet bis Ende März 2021 vor, die im Amt befindlichen Personalvertretungen die Geschäfte im Rahmen eines Überhangsmandats kommissarisch weiterführen zu lassen, wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen bis zum Ablauf der Amtszeit nicht stattfinden oder bis zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat. Damit sollen personalratlose Zeiten vermieden werden. Beschlüsse der Personalvertretungen sollen auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort gefasst werden können, indem Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz möglich sind. Sprechstunden des Personalrats mit den Beschäftigten sollen auch als Video-Sprechstunden durchgeführt werden können.
Covid-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie (19/18681) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten werden soll. Unternehmen laufen nach Ansicht der Grünen im Fall von ausbleibenden Kundenzahlungen wie auch Schwierigkeiten bei der Refinanzierung angesichts der wirtschaftlichen Lage Gefahr, unverschuldet an den Rand der Insolvenz mit erheblichen Haftungsgefahren gedrängt zu werden. Die im Falle von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen strafbewehrte Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags sei bereits vorübergehend ausgesetzt worden (19/18110). Die Fraktion will nun Regelungen treffen, um die rationale Abwägung von Chancen und Risiken des Insolvenzverfahrens durch die Schuldner zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu erleichtern. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Grünen die im EU-Recht vorgesehene Frist bis zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre für sämtliche mit Auftreten der Krise beantragten Insolvenzen in nationales Recht umsetzen. Um weiterhin zu ermöglichen, dass die Gläubigerversammlung zusammentritt und somit handlungsfähig bleibt, sollen die Bild- und Tonübertragung sowie die Stimmrechtsausübung, Antragsrechte und Entscheidungsbefugnisse der Teilnahmeberechtigten über elektronische Kommunikationen eingeführt werden.
Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/17963) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Um die Verpflichtungen aus der Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedürfe es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen, heißt es in der Vorlage. Der Entwurf beinhaltet neben einem neuen Stammgesetz, dem Europäische- Staatsanwaltschaft-Gesetz in der Entwurfsfassung, auch einzelne Neuregelungen im Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung. Bei der Europäischen Staatsanwaltschaft handelt es sich laut Bundesregierung um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug.
Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen: Ebenfalls an den Rechtsausschuss überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr (19/17964). Der Entwurf sieht in Paragraf 19 des Straßenverkehrsgesetzes die Haftung der Halter von Anhängern vor und regelt dabei auch die Haftung der Halter von Zugfahrzeug und Anhänger sowohl im Verhältnis zueinander als auch im Verhältnis zu möglichen weiteren Unfallbeteiligten, um damit Rechtssicherheit zu schaffen. Ist ein Gespann an dem Unfall beteiligt, werde für die Halter von Zugfahrzeug und Anhänger nunmehr zu der Regulierungspraxis vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Oktober 2010 zurückgekehrt und ausdrücklich gesetzlich bestimmt, dass im Innenverhältnis der Halter ein Schaden weiterer Unfallbeteiligter grundsätzlich vom Halter des Zugfahrzeugs zu tragen ist, falls im Einzelfall nicht ausnahmsweise der Anhänger gefahrerhöhend gewirkt habe, schreibt die Regierung. Zu Letzterem reiche das bloße Ziehen des Anhängers im Allgemeinen nicht aus, heißt es. Damit werde die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit ausdrücklich an die bei einem Gespannunfall von den beteiligten Haltern jeweils gesetzten Gefahren angepasst, was auch der Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherer vor der BGH-Entscheidung entspreche, heißt es in der Vorlage. Die Haftung des Führers des Anhängers und des Gespanns sei gesondert im neuen Paragrafen 19a geregelt. Im Versicherungsvertragsgesetz werde zudem der Grundsatz, dass die Versicherung der Haftung folgt, ausdrücklich festgehalten.
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes: Des Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (19/18469) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Der Entwurf sieht vor, die Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Hangneigung in Gewässer zukünftig zu verhindern. In Ergänzung zu Änderungen an der Düngeverordnung vom Mai 2017 soll nun ein neuer Paragraf 38a in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen werden. Demnach soll auf Flächen, die an Gewässer grenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, zur Böschungskante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke erhalten oder hergestellt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018. Darin hatte der EuGH geurteilt, dass Deutschland gegen seine Pflicht zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Richtlinie) verstoßen habe, da zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen ausgeblieben seien, obwohl klar gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Durch den Gesetzentwurf entstehe ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von 600.000 Euro jährlich. Durch Ertragseinbußen und Erlösrückgänge ergeben sich insgesamt weitere Kosten in Höhe von 7,4 Millionen Euro jährlich für die Wirtschaft, schreibt die Bundesregierung.
Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität: Im federführenden Rechtsausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/18470). Darin wird betont, dass es dabei vor allem um eine effektive Strafverfolgung auch bei Tatbegehungen im Internet geht. Im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten Dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe. Der Entwurf sieht die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vor. Sie sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Erfasst sein sollen nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können. Zusätzlich soll das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte erfasst werden. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte des NetzDG soll um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt werden, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke 2019 gezeigt hätten, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet. Der Entwurf schlägt zudem vor, den Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches dahingehend zu erweitern, dass zukünftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar sein kann. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten soll erfasst werden. Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen sollen zukünftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens soll auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gelten. Unter dem Tatbestand Bedrohung soll zukünftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst werden. Bei der Strafzumessung sollen antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt werden. In der Strafprozessordnung sollen die Regelungen über die Verkehrs- und Bestandsdatenerhebung gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern auf Maßnahmen gegenüber Telemediendiensteanbietern erweitert werden. Der Gesetzentwurf ist gleichlautend mit dem bereits von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (19/17741).
Online-Lernen: „Verlorenes Schuljahr vermeiden – Schnellstmöglich Online-Lernen deutschlandweit aufbauen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/18221), der federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten wird. Nach Ansicht der Abgeordneten ist das Ende der Schulschließungen im Moment nicht absehbar. Im Zusammenwirken mit den Ländern solle deshalb sichergestellt werden, dass Teile der finanziellen Mittel des Digitalpakts von den Ländern für entsprechende Online-Lösungen genutzt werden können und eine White-List (Positiv-Liste) qualitativ hochwertiger qualitätsgeprüfter Online-Anbieter zusammengestellt wird. Ferner solle sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür einsetzen, dass diese mit entsprechenden qualitätsgeprüften Online-Anbietern Rahmenverträge abschließen, aus denen die Schulen unkompliziert die besten Angebote für sich auswählen können. Im Bedarfsfall solle mit den Ländern vereinbart werden, dass der Bund die Länder beim Erwerb von Lizenzen dieser Anbieter auch finanziell unterstützt und im Zusammenwirken mit qualitätsgeprüften Online-Anbietern und den Ländern umfassende Angebote für Lehrerweiterbildung, zum Beispiel in sogenannten Webinaren, entwickelt und rasch zur Verfügung stellt. So sollen auch bisher technikferne Lehrerinnen und Lehrer die digitalen Angebote nutzen und bedienen können.
Abgesetzt: Schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die geplante Überweisung des Antrags der FDP-Fraktion mit dem Titel „Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt sichern – Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe steuerlich nicht schlechter stellen als bisher“ (19/18578). Strittig war, ob er im Ausschuss für Arbeit und Soziales oder im Finanzausschuss federführend beraten werden sollte. Die FDP will mit dem Antrag sicherstellen, dass berechtigte Inklusionsfirmen wie bisher unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen. Sie böten schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die ihnen andernfalls mit größter Wahrscheinlichkeit nicht angeboten wäre. Laut Gesetz müssten Inklusionsbetriebe zu 30 bis 50 Prozent Menschen mit schwerer Behinderung beschäftigen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt sonst trotz Ausschöpfens aller Möglichkeiten der Förderung und der Integrationsfachdienste meist keine Chance hätten. Durch eine eindeutigere Privilegierung im Umsatzsteuergesetz würden diese Betriebe vor eventuellen Auswirkungen eines Bundesfinanzhof-Urteils geschützt und Rechtssicherheit bei Betriebsprüfungen hergestellt, heißt es indem Antrag.
Corona-Auswirkungen auf den Sport: Federführend an den Sportausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Corona ins Abseits stellen – Sport vor den Auswirkungen der Krise bewahren“ (19/18726). Die AfD will eine bundeseinheitliche Regelung, mit der Sportverbände und gemeinnützige Sportvereine antragsberechtigt sind, um unter den „Rettungsschirm“ des Bundes aufgenommen zu werden. Die Bewilligung müsse genauso unbürokratisch gehandhabt werden wie bei Unternehmen. Mit einer bundesweit einheitlichen Regelung sollen auch bei Sportverbänden und gemeinnützigen Sportvereinen Beschäftigte als antragsberechtigt für das Förderpaket „Soloselbstständige und Kleinstunternehmer“ eingestuft werden. Um eine Insolvenz zu verhindern, sollen die Sportvereine auf Antrag entweder von den Betriebskosten befreit werden oder diese Betriebskosten sollten auf Antrag während der Zeit der Unterbrechung des Sportbetriebs übernommen werden.
Verfügbarkeit medizinischer Produkte: „Verfügbarkeit von medizinischen Produkten über gewerbliche Wettbewerbsrechte stellen“ lautet der Titel eines weiteren Antrags der AfD-Fraktion (19/18724), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. Der Bundestag soll nach dem Willen der AfD an alle Rechtsdienstleister im Gebiet in Deutschland appellieren, während der Dauer der gegenwärtigen Corona-Pandemie von der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegenüber den Herstellern von Nase-Mund-Masken aufgrund von möglichen Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz abzusehen. Die Bundesregierung solle einen Gesetzesentwurf vorlegen, der für die Dauer der Corona-Pandemie das Verbot, hergestellte Nase-Mund-Masken unter Verstoß gegen Paragraf 4 Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes in den Verkehr zu bringen, aussetzt.
Abgesetzt: Hilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft: Abgesetzt wurde ein AfD-Antrag mit dem Titel „Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft“, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen werden sollte.
Soforthilfen für Vermieter: „Soforthilfen für Vermieter gewerblich genutzter Räume und Flächen“ ist ein Antrag der AfD-Fraktion (19/18722) überschrieben, der federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde. Die AfD will für gewerbliche Vermieter die Möglichkeit schaffen, in Abhängigkeit von der Höhe der pandemiefolgenbedingten Einnahmenausfälle ein befristetes Zahlungsmoratorium für Forderungen aus Kredit- und Darlehensverträgen zu beantragen, das sich auf Zins- und Tilgungszahlungen erstreckt. Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Mietausfälle seien ebenso auszugestalten wie die Anforderungen an den Vortrag des Mieters. Außerhalb der bestehenden KfW-Programme solle ein Darlehensprogramm zur Unterstützung der Vermieter von Gewerbeflächen geschaffen werden, in dessen Rahmen die Einnahmenausfälle von Vermietern gewerblich genutzter Flächen übernommen werden. Die Darlehen sollen zinslos erteilt werden. Abgerechnet werden solle mit den Steuererklärungen bis 2022.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: „Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln rechtssicher und transparent ausgestalten“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/18603), der federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Die Bundesregierung solle von zusätzlichen nationalen Anwendungsauflagen für Pflanzenschutzmitteln Abstand nehmen, fordert die Fraktion. Ebenso seien nationale Alleingänge bei Pflanzenschutzmittelverboten zu verhindern. Ziel müsse es sein, dass nur die Risikobewertungen der zuständigen Behörden als Entscheidungsgrundlage dienen. Einen Einfluss von politischen Stimmungen und Wahrnehmungen fernab wissenschaftlicher Grundsätze will die FDP ausschließen. Die Regierung solle zudem dafür sorgen, dass das sogenannte zonale Zulassungsverfahren, vor allem die Anerkennung der Bewertungen anderer Mitgliedstaaten, vorbehaltlos in Deutschland umgesetzt wird und die Attraktivität Deutschlands als Bericht erstattender Mitgliedstaat wieder steigt.
Alphabetisierung durch Künstliche Intelligenz: „Alphabetisierung durch Künstliche Intelligenz – Chance für jeden“ ist ein Antrag der FDP-Fraktion (19/18604) betitelt, der federführend an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern und Institutionen wie der Kultusministerkonferenz eine Strategie vorzulegen, in der sie darlegt, wie sie digitale Innovationen im Zusammenhang mit Lese- und Schreibschwäche in den Schulen und Weiterbildungsinstitutionen des lebenslangen Lernens verstärkt zur Grundbildung von Schülern und zur Weiterbildung von Lehrpersonal einsetzt. Auch solle eine Studie vorgelegt werden, in der untersucht und erklärt wird, weshalb nur 0,7 Prozent der Lese- und Schreibschwachen an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Gesundheit von Inhaftierten: „Zur Bewältigung der Corona-Krise Justizvollzugsanstalten entlasten – Gesundheit der Inhaftierten schützen“ ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/18682) überschrieben, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den für den Strafvollzug zuständigen Bundesländern Sofortmaßnahmen vorzuschlagen. So solle die Vollstreckung aller Ersatzfreiheitsstrafen unterbrochen und aufgeschoben werden, bis die Ausbreitung von Sars-Cov-2 gestoppt ist. Die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen von weniger als drei Jahren sei ebenfalls so lange aufzuschieben, es sei denn, die Freiheitsstrafe wurde wegen eines Sexualdelikts verhängt, die verurteilte Person stellt eine Gefahr für andere Menschen dar oder andere zwingende Gründe sprechen für einen unverzüglichen Haftantritt. Darüber hinaus seien alle Inhaftierten zu entlassen, bei denen die Voraussetzungen der Aussetzung des Strafrestes nach dem Strafgesetzbuch dem Grunde nach vorliegen. Aussetzen will die Fraktion auch den Vollzug von Jugendarrest. Alle darin befindlichen Personen seien zu entlassen.
Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen: „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche absichern“ lautet der Titel eines weiteren Antrags der Fraktion Die Linke (19/18689), der federführend im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten werden soll. Die Bundesregierung solle sich gegenüber den Ländern für eine Klarstellung einsetzen, dass Schwangerschaftsabbrüche notwendige medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen für medizinische Einrichtungen sind, die nicht aufgeschoben werden können. Auch solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Beratungsregelung nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches aussetzt. Die Straffreiheit müsse gewährleistet sein, wenn auf Verlangen der Schwangeren ein Arzt oder eine Ärztin den Schwangerschaftsabbruch in der Zwölf-Wochen-Frist vornimmt.
Wirtschaftssanktionen beenden: „Wirtschaftssanktionen sofort beenden“ ist ein Antrag der Linken (19/18693) betitelt. Die Vorlage wurde an den federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Die Fraktion will die Bundesregierung auffordern, sich auf internationaler Ebene und in der EU für die sofortige Beendigung „aller einseitigen Wirtschaftssanktionen“, die die jeweilige Bevölkerung treffen, einzusetzen und so den betroffenen Staaten einen effektiven Kampf gegen die Corona-Pandemie zu ermöglichen.
Recht und Justiz: „Recht und Justiz krisenfest gestalten“ lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/18712), der an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde. Das Gesichtsverhüllungsverbot des Gerichtsverfassungsgesetzes will die Fraktion im Hinblick auf das Tragen insbesondere von Mund/Nase-Schutzmasken und ähnlicher Schutzkleidung zur Covid-19-Infektionseindämmung aufheben, da auch die dortige Ausnahmeregelung das Tragen von Schutzmasken nicht generell zulasse. Der Mündlichkeits- und der Öffentlichkeitsgrundsatz sollten auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie nicht eingeschränkt werden. Der Öffentlichkeitsgrundsatz solle durch die vermehrte Nutzung von Videokonferenztechnologie bei mündlichen Verhandlungen gefördert werden. Auch solle es möglich sein, dass ehrenamtliche Richter und Handelsrichter per Bild- und Tonübertragung von einem anderen Ort aus an einer Verhandlung teilnehmen, wenn diesbezüglich Einvernehmen mit den Verfahrensbeteiligten hergestellt ist und die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Atomausstieg: „Tschernobyl und Fukushima nicht vergessen – Der Atomausstieg braucht Konsequenz in Deutschland und Engagement weltweit“ ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/18678) überschrieben, der federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden soll. Die Grünen wollen, dass die Bundesregierung den durch Atomunfälle betroffenen Menschen und Ländern weiterhin Hilfe und Unterstützung zur Minderung der gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen gewährt und sich international für einen möglichst raschen Ausstieg aus der Atomkraft und den Umstieg auf eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energien einsetzt. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 solle ausgeschöpft werden, um auf atompolitische Themen Einfluss zu nehmen und sich einer versuchten Renaissance der Atomkraft in Europa entgegenzustellen.
Atomkraft und KIima: „Atomkraft und Klimaschutz“ lautet der Titel eines weiteren Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/18679), der ebenfalls an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen wurde. Auch in diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich einer versuchten Renaissance der Atomkraft mit allen zur Verfügung stehenden guten Argumenten entgegenzustellen und mit aller Kraft den europäischen und weltweiten Atomausstieg voranzubringen. Dazu solle auch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 genutzt werden.
Aussetzung der Diätenerhöhung: Ein von allen sechs Fraktionen gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/18701, Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020) soll federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten werden. Der Bundestag kann per Gesetz eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für die Abgeordnetenentschädigung für einen bestimmten Zeitraum festlegen. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, die am 1. Juli 2020 fällige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung auszusetzen. Damit würden die Diäten erst wieder zum 1. Juli 2021 angehoben. Wie es im Gesetzentwurf heißt, wird das Verfahren der jährlichen Anpassung aufgrund des Nominallohnindex dadurch nicht infrage gestellt. Die Indexierung stelle die Angemessenheit der Entschädigung sicher und erhöhe die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung. Der Nominallohnindex bilde außerhalb von Fällen höherer Gewalt, wie sie durch die pandemische Lage entstanden seien, die Verdienstentwicklung exakt, zeitnah und in regelmäßigen Zeitabständen ab. Das Statistische Bundesamt erhebe die Verdienstdaten vierteljährlich und aggregiere diese dann zu einem Jahresergebnis. Verdienstentwicklungen wirkten sich ohne Verzögerung direkt positiv oder negativ auf die Abgeordnetenentschädigung aus.
Gebärdensprachdolmetschung: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales soll die federführende Beratung eines FDP-Antrags (19/17883) übernehmen. Die FDP fordert, offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung durchzuführen. Die FDP schreibt, vor dem Hintergrund der aktuellen Lage der Ausbreitung des Coronavirus sei der Informationsbedarf der Bevölkerung sehr hoch, die Sachlage hinsichtlich einer Gefährdung werde anhand der Zahlen täglich neu bewertet. Diese aktuelle Situation sei ein Anlass, um über derartige Kommunikation prinzipiell nachzudenken. Im Gegensatz zu anderen Staaten würden offizielle Pressekonferenzen zum Beispiel des Bundesgesundheitsministers nicht in die Gebärdensprache übersetzt. Die Verfolgung von Live-Berichterstattungen sei gehörlosen und hörbehinderten Menschen in den überwiegenden Fällen nicht möglich, schreiben die Liberalen.
Inklusionsbetriebe: Ein weiterer Antrag der FDP trägt den Titel „Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt sichern – Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe steuerlich nicht schlechter stellen als bisher“ (19/18257). Die Vorlage wurde an den Finanzausschuss überwiesen. Die FDP-Fraktion fordert, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu sichern. Sie verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe im Umsatzsteuergesetz zu privilegieren. Damit solle sichergestellt werden, dass diese Betriebe auch künftig unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen. Die Liberalen begründen ihre Initiative mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 23. Juli 2019, wonach der ermäßigte Umsatzsteuersatz für einen gemeinnützigen Verein, der Menschen mit Behinderungen angestellt hat, nicht angebracht sei. Obwohl es um keinen Inklusionsbetrieb gegangen sei, habe sich der BFH in seiner Begründung auf die gesetzlichen Regelungen zu Inklusionsbetrieben bezogen, schreibt die Fraktion.
Digitale Gesundheit: Ein Antrag der AfD (19/18716) will Corona digital bekämpfen und Förderprogramme im Bereich digitaler Gesundheit und digitaler Pflege beschleunigen und ausbauen. Die Federführung bei der weiteren Beratung übernimmt der Gesundheitsausschuss. Die AfD will die Förderung von digitalen Kompetenzen in Heilberufen mit Hilfe eines Förderprogramms sowie durch die Aufnahme digitaler Kompetenzen in die Approbations-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen beschleunigen. Die Fördermaßnahme „Digitale Medien in der beruflichen Bildung in den Gesundheitsberufen (DigiMed)“ will sie neu auflegen und die Erkenntnisse aus bislang geförderten Projekten umzuetzen. Das „Nationale Gesundheitsportal“ im Internet sei beschleunigt online zu stellen, um noch in der aktuellen Corona-Krise die allgemeine Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu steigern.
Digitale Innovationspotenziale: Ein weiterer Antrag der AfD (19/18723) zielt in eine ähnliche Richtung. Um Corona digital zu bekämpfen, seien Innovationspotenziale zur Vermeidung von Ansteckung und zur Unterstützung der Genesung auszuschöpfen, heißt es. Auch diese Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die AfD will für alle digitalen Gesundheitslösungen, die der Diagnostik, Prävention, Therapie oder Rehabilitation dienen, die Aufnahme in den finanziellen Rettungsschirm der Bundesregierung garantieren und die Erstattung durch gesetzlich Krankenkassen für die Dauer der Krise unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Die Regierung solle zudem für eine beschleunigte Umsetzung von Kooperationsverträgen zwischen Krankenkassen und digitalen Gesundheitsanbietern sorgen.
Meldesystem für den Infektionsschutz: Corona digital bekämpfen sieht auch eine dritte Vorlage der AfD vor (19/18721). Nach Ansicht der Fraktion soll das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zur Dokumentation und Überwachung von Infektionskrankheiten unverzüglich fertiggestellt werden. Auch dieser Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
SeamlessMobility: Ein Antrag der FDP trägt den Titel „SeamlessMobility innovativ gestalten – Vernetzt und digital in ganz Deutschland unterwegs“ (19/18674). Die Federführung bei der weiteren Beratung übernimmt der Verkehrsausschuss. Die FDP will den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr verpflichten, seine aktuellen Fahrplandaten in standardisierter, maschinenlesbarer Form der Öffentlichkeit frei verwendbar zur Verfügung zu stellen. Auf europäischer Ebene tritt die FDP für eine Standardisierung von offenen Plattformen mit einheitlichen Schnittstellen ein, die für eine erfolgreiche Umsetzung des SeamlessMobility-Konzepts notwendig sind, sodass die Daten etwa mithilfe der Blockchain-Technologie gemeinsam, sicher und wettbewerbsorientiert auf den offenen Plattformen für One-Stop-Shops genutzt werden können.
Corona-Moratorium: Ein weiterer FDP-Antrag will ein Corona-Moratorium zur Finanzmarktbürokratie (19/18671). Federführend soll die Vorlage im Finanzausschuss beraten werden. Die Bundesregierung solle die geplanten Maßnahmen zum Provisionsdeckel und zur Aufsichtsübertragung der Finanzanlagenvermittler vertagen, bis die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie abgeklungen sind, verlangt die Fraktion. Auch die sogenannte Finanztransaktionsteuer im Gewand einer reinen Aktiensteuer solle die Bundesregierung nicht weiter verfolgen, um die Sparer in Deutschland nicht zusätzlich zu belasten. Generell solle die Bundesregierung alle geplanten Gesetzesänderungen daraufhin überprüfen, ob diese in der derzeitigen Krisensituation einen zumutbaren bürokratischen Mehraufwand für die jeweilige Branche darstellen. Auch seien nationale Spielräume bei EU-Richtlinien voll auszuschöpfen. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung für die Lockerung bestimmter Finanzmarktrichtlinien einsetzen.
Ausgleichszahlungen im Gesundheitssystem: Ein Antrag der FDP sieht vor, während der Corona-Krise Ausgleichszahlungen im Gesundheitssystem auf alle betroffenen Leistungserbringer auszuweiten (19/18675). Die weitere Beratung der Vorlage soll federführend im Gesundheitsausschuss stattfinden. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, bis Ende April 2020 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der analog zum Artikel 3 des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes alle weiteren betroffenen Leistungserbringer im Gesundheitssystem für finanzielle Hilfen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt, darunter Heilmittelerbringer, Hebammen und Zahnärzte. Für die Berechnung einer Honorarminderung und einer damit verbundenen Ausgleichszahlung im Falle eines Großschadenereignisses solle neben der Fallzahl auch der durchschnittliche Fallwert berücksichtigt werden, schreibt die FDP.
Pflegende Angehörige während Covid-19: Federführend soll der Gesundheitsausschuss zudem einen weiteren Antrag der FDP zur Soforthilfe für pflegende Angehörige während der Covid-19-Pandemie (19/18676) beraten. Die FDP plädiert dafür, das Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenzulegen. Kann die ambulante Pflege zeitweise nicht gewährleistet werden, sollen Leistungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden können, heißt es in dem Antrag. Damit die Leistungen flexibel und unbürokratisch angeboten und auch angenommen werden können, sollen die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengeführt werden. Ferner sollen umgehend Kurzzeitpflegeplätze in stationären Rehabilitationsreinrichtungen geschaffen werden. Zur Entlastung pflegender Angehöriger will die FDP die Plätze schnellstmöglich bereitstellen. Auch solle ein bundesweit informierendes digitales Portal über freie Kurzzeitpflegeplätze geschaffen werden.
Versammlungsfreiheit: Ein Antrag der Linken (19/18690) sieht vor, die Versammlungsfreiheit wiederherzustellen. Er soll federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden. Die Bundesregierung solle sich gegenüber den Ländern dafür einzusetzen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sofort wieder gewährleistet wird und alle Verordnungen revidiert werden, die ein pauschales oder unverhältnismäßig weitgehendes Verbot von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes vorsehen. Auch solle festgehalten werden, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen betroffen ist und nicht zum Katalog der zulässigen Ausnahmen hiervon zählt. Die obersten Landesbehörden sollten dahingehend sensibilisiert werden, dass sie in den Verordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus keine Vorgaben an die Versammlungsbehörden erlassen, die zu voreiligen Versammlungsverboten im Namen des Infektionsschutzes führen, sondern mildere Mittel zu prüfen haben. Dazu zählt die Fraktion vor allem eine Höchstteilnehmerzahl, das Abstandhalten und gegebenenfalls das Tragen von Mund- und Nasenschutz.
Abgesetzt: Sozialunternehmen in der Krise: Ein von der Tagesordnung abgesetzter Antrag der Grünen (19/18714) sieht vor, Sozialunternehmen während der Krise mit Coronahilfen auszustatten, um diesen, wie es heißt, eine Chance zu geben. Zur federführenden Beratung sollte der Antrag ursprünglich an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Die Bundesregierung solle mit den Ländern Soforthilfe-Programme am Beispiel Hessens oder Baden-Württembergs für mehr als zehn Mitarbeiter erarbeiten, die auch an Sozialunternehmen gerichtet sind. Die Liquiditätshilfen und Förderprogramme der staatlichen KfW-Förderbank will die Fraktion kurzfristig auch für gemeinnützige Unternehmen öffnen, auch wenn sie wegen der Einbeziehung gemeinnützige Teilhaber die Größenschwelle überschreiten. Zudem sollten Programme zur Förderung der Beratung auch für gemeinnützige Unternehmen geöffnet werden.
Grundsicherung in der Corona-Krise: Ein weiterer Antrag der Grünen (19/18705) will mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum sichern. Die federführende Beratung der Vorlage soll im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfinden. Zur Deckung der steigenden Kosten für lebensnotwendige Grundbedarfe bei gleichzeitig wegfallenden Hilfeleistungen will die Fraktion einen monatlichen Zuschlag auf den Regelsatz in der Grundsicherung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 100 Euro monatlich für Erwachsene gewähren. Die Mehrbedarfszuschläge für behinderte, (chronisch) kranke, schwangere und alleinerziehende Menschen sollen ebenso anteilig erhöht werden. Um den Wegfall verschiedener Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie steigende Kosten etwa für Lebensmittel zu kompensieren, solle ein monatlicher Zuschlag für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche in Höhe von 60 Euro monatlich gewährt und automatisch ausgezahlt werden.
Kurzarbeitergeld: Die AfD fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/18718) auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) vorzulegen, mit dem die Hinzuverdienstmöglichkeiten für die Bezieher von Kurzarbeitergeld verbessert werden durch die Anrechnungsfreistellung von Hinzuverdiensten aus einer neu aufgenommen Nebentätigkeit in Höhe von mindestens 450 Euro im Monat. Der Antrag soll federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. Zur Begründung heißt es, die Corona-Krise sollte zum Anlass genommen werden, die bisherigen Anrechnungsregelungen im SGB III neu zu gestalten. Der vorgeschlagene anrechnungsfreie Betrag von 450 Euro orientiere sich an der Höhe der Minijobgrenze. Die bisherigen Anrechnungsregelungen von Hinzuverdiensten erschienen mit Blick auf den Charakter des Kurzarbeitergeldes als mit vorherigen Beitragsleistungen erarbeiteten Versicherungsanspruch nicht sachgerecht, denn die Versicherungsleistung werde bei den neu aufgenommenen Tätigkeiten – soweit die neue Nebentätigkeit nicht systemrelevant ist – in der vollen Höhe des Hinzuverdienstes gekürzt.
Häusliche Pflege: Die AfD fordert die Bundesregierung in einem Antrag zur Stärkung der häuslichen Pflege (19/18717) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Sorge- und Pflegearbeit durch Angehörige und nahestehende Personen adäquat anerkennt, indem die dafür von der Pflegeversicherung bereitgestellten finanziellen Leistungen in Form von Pflegegeld deutlich erhöht werden. Der Pflegegeldsatz solle eins zu eins an den gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen angeglichen werden. Daraus ergäben sich folgende Beträge für das Pflegegeld: Pflegebedürftigkeit Grad 1 keine Leistung, Grad 2 maximal 689 Euro monatlich, Grad 3 maximal 1.298 Euro monatlich, Grad 4 maximal 1.612 Euro monatlich und Grad 5 1.995 Euro monatlich. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen: Die FDP-Fraktion will Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie sichern. Ihr Antrag (19/18672) soll federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. Die Fraktion will die Versorgung von Menschen mit Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen durch hinreichende Ausstattung der Dienste und Einrichtungen mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln im Rahmen der Verteilung durch Bund, Länder, Kommunen und Kassenärztliche Vereinigungen sicherzustellen. Corona-bedingte Mehraufwendungen will sie refinanzieren sowie den Zugang zu Testmöglichkeiten für die Dienste und Einrichtungen verbessern. Auch müsse sichergestellt werden, dass keine Finanzierungslücken für Einrichtungen, die Komplexleistungen anbieten, entstehen. (vom/ste/23.04.2020)