Experten: Zehn Euro pro Tonne CO2 wäre als Preis zu niedrig
Der von Klimakabinett vorgeschlagene Einstiegspreis für die CO2-Bepreisung von zehn Euro pro Tonne ist aus Sicht von Experten zu niedrig. Das wurde während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung unter Vorsitz von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) zum Thema „Mögliche CO2-Bepreisungs-Modelle“ am Mittwoch, 25. September 2019, deutlich. Der Preis sollte bei 35 bis 50 Euro pro emittierte Tonne CO2 liegen, um die gewünschte Lenkungswirkung erreichen zu können, hieß es aus den Reihen der geladenen Sachverständigen.
„Energiesteuerreform die überlegene Option“
Bei der Wahl zwischen einer CO2-Bepreisung über den Emissionsrechtehandel oder über eine reformierte Besteuerung, ist nach Auffassung von Prof. Dr. Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung „eine Energiesteuerreform die überlegene Option“. Damit schaffe man mittel- bis langfristig Planungssicherheit, da durch einen glaubhaft festgelegten Preispfad für CO2 das Preisrisiko für Haushalte und Unternehmen vermieden werde, das sich ihrer Auffassung nach unter Einbeziehung des Wärme- und des Verkehrssektors in den Emissionshandel für die Endverbraucher ergeben würde, sagte Kemfert.
Zudem biete eine CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Steuersystems den Vorteil, „dass sie kurzfristig mit geringem Aufwand auf nationaler Ebene umgesetzt werden kann“. Die Rückvergütungsmechanismen in Form einer Klimaprämie oder Strompreissenkungen könnten innerhalb einer nationalen Steuerreform einfacher und mit geringeren Transaktionskosten umgesetzt werden als im europäischen Rahmen. Eine progressive Ausgestaltung der Reform würde ihrer Ansicht nach vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen leicht entlasten.
„Kontrolle von Importen noch ungelöst“
Prof. Dr. Gernot Klepper vom Institut für Weltwirtschaft verwies auf eine Studie seines Instituts, wonach ein umfassendes Emissionshandelssystem (ETS), das nicht – wie bisher im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) – nur knapp die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen erfasst, möglich ist. Die zu einem ETS-PLUS neu hinzukommenden Treibhausgas-Emissionen beträfen Kleinstemittenten wie Heizungsanlagen und mobile Emissionsquellen wie Fahrzeuge.
Nicht-CO2-Emissionen wie Methan und Lachgas würden zu einem Gutteil in der Landwirtschaft anfallen und seien daher gut identifizierbar. Zur Erfassung und Regulierung dieser neu hinzukommenden Treibhausgas-Emissionen müsse das EU-ETS, das bisher anlagenorientiert gewesen sei, auf Upstream-Lösungen ausgeweitet werden, sagte Klepper. Die Kontrolle von Importen und deren Wettbewerbseffekte, so räumte er ein, sei derzeit noch ungelöst.
„Klimaschonendes Verhalten belohnen“
Ein sinnvolles Reformpaket muss aus Sicht von Prof. Dr. Barbara Praetorius von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin eine stufenweise steigende, vorhersehbare CO2-Bepreisung in Form der CO2-orientierten Erhöhung der Energiesteuern enthalten, um klimaschonendes Verhalten und technischen Fortschritt zu belohnen.
Gleichzeitig brauche es eine Senkung der Strompreise auf dem Weg der Senkung der Stromsteuer und der Entlastung der EEG-Umlage von innovations- und industriepolitischen Kosten. Um mit den zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung spürbare Entlastungswirkungen zu bewirken, werde eine integrierte Steuerreform benötigt, sagte Praetorius.
„Emissionen effizient reduzieren“
Prof. Dr. Christoph M. Schmidt, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, sagte, das Ziel der CO2-Bepreisung bestehe primär darin, die CO2-Emissionen auf effiziente Weise zu reduzieren, „nicht jedoch darin, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren“.
Um in der Bevölkerung die Akzeptanz für die CO2-Bepreisung zu erhöhen, sollten die daraus erwachsenden Einnahmen zurückverteilt und dies sozial ausgewogen gestaltet werden. Gelinge dies, könnten private Haushalte gerade im Bereich der unteren Einkommen beispielsweise bei einem CO2-Preis von 35 Euro je Tonne sogar entlastet werden, zeigte Schmidt auf. (hau/25.09.2019)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Prof. Dr. Claudia Kemfert, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW), Berlin
- Prof. Gernot Klepper, Ph. D., Institut für Weltwirtschaft (IW), Kiel
- Prof. Dr. Barbara Praetorius, Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), Berlin
- Prof. Dr. Christoph M. Schmidt, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V., (RWI), Essen