Spahn kündigt bundesweites staatliches Register für Implantate an
Die Bundesregierung will ein bundesweites staatliches Register für Implantate aufbauen, um die Sicherheit der Patienten zu erhöhen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett nun beschlossen. „Mithilfe des Registers wissen wir künftig, wer welches Implantat bekommen hat“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die Eckpunkte der geplanten Regelung am Mittwoch, 3. April 2019, im Rahmen der einstündigen Regierungsbefragung des Bundestages vorstellte. „Wenn wir Probleme mit einem Produkt feststellen, können wir schnell abfragen, ob es ähnliche Fälle gibt und im Zweifelsfall Patienten warnen.“
Spahn: Verpflichtende Teilnahme aller Beteiligten
Solche Rückschlüsse auf die Qualität der Medizinprodukte und der implantierenden Einrichtungen sollen durch wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten in Zukunft möglich sein, erklärte Spahn in seinem einleitenden Statement. Grundvoraussetzung dafür seien aber „valide und vollständige Daten“, so der CDU-Politiker.
Daher setze die Bundesregierung auf eine verpflichtende Teilnahme aller Beteiligten. „Die Meldung an das Register ist für die Gesundheitseinrichtungen wie die Krankenhäuser, die Versicherungen sowie alle Patienten verbindlich“, betonte der Minister. Auch die Hersteller von Implantaten sollten künftig neue Produkte in der Produktdatenbank des Registers eintragen müssen.
Register für Hüftgelenke, Knieendoprothesen und Brustimplantate
Eingerichtet werden soll die Datenbank beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, das dem Bundesministerium untersteht. Dies garantiere ein „Höchstmaß“ an Datensicherheit, so Spahn. Das Robert Koch-Institut solle eine unabhängige Vertrauensstelle einrichten, die alle personenbezogenen Daten mit einem Pseudonym versehe, kündigte Spahn an. „Wir starten zunächst mit einem Hüftgelenk- und Knieendoprothesen-Register sowie einem Register für Brustimplantate.“
Der Gesetzentwurf enthält laut Spahn zudem weitere Regelungen, mit denen das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung beschleunigt werden soll. „Damit setzen wir eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag um, nach der medizinische Innovationen schneller in die Regelversorgung gelangen sollen“, erklärte der Minister.
Geplante Verordnungsermächtigung in der Kritik
Gerade die zu diesem Zweck von Spahn geplante Verordnungsermächtigung stieß im Plenum auf Kritik vor allem von Abgeordneten der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. So wies etwa Harald Weinberg, Sprecher der Linksfraktion für Krankenhauspolitik und Gesundheitsökonomie, darauf hin, dass bislang in die Selbstverwaltung der Krankenkassen nur per Gesetz eingegriffen werden konnte. „Nun planen Sie per Verordnungsermächtigung am Bundestag vorbei in Verfahrensregelungen einzugreifen. Warum? Bedeutet das nicht die Entwicklung von einer Rechts- zu einer Fachaufsicht?“
Spahn verwahrte sich gegen diesen Vorwurf: Da der Bundestag über die geplante Regelung beschließen solle, werde der Bundestag nicht umgangen. Verordnungsermächtigungen für Ministerien seien zudem in vielen Bereichen schon „üblich“, um Sachverhalte zu „konkretisieren“, verteidigte der Minister seinen Vorschlag. „Bei der Arzneimittelnutzenbewertung gibt es das übrigens auch. Das kritisiert es aber niemand.“
Grüne fordern mehr Transparenz
Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, begrüßte zwar die Initiative des Ministers zur Schaffung eines Implantate-Registers. Sie vermisste aber Regelungen, die Transparenz über laufende Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) herstellten. „Warum haben Sie solche Regelungen nicht geschaffen“, fragte die Abgeordnete, „obwohl Sie doch ansonsten sehr weitgehend in den GBA eingreifen?“
„Wir haben sogar sehr ausdrücklich die Interessen der Patienten und die Haltung der Patientenvertreter im GBA berücksichtigt“, hielt ihr der Minister entgegen. Denn diese seien auch „ein Kriterium, ob und wie das Bundesministerium auf Beschlüsse des GBA Einfluss nehmen“ könne.
CDU/CSU fragt nach Auskunftsanspruch der Patienten
Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss, wollte indes vom Bundesgesundheitsminister wissen, welche Möglichkeiten Patienten hätten, ihre künftig im Register gespeicherten Daten einzusehen. Spahn versicherte, dass jeder Patient ein Recht auf Auskunft habe. Zudem sei geplant, die Patientendaten, die auf freiwilliger Basis gesammelt wurden, in das Register zu überführen.
Schmidtkes Fraktionskollege Rudolf Henke fragte zudem, ob für die Langzeitbeobachtung im Register auch Instrumente, die sich in klinischen Studien zur Analyse von Komplikationen und Nebenwirkungen als nützlich erwiesen hätten, genutzt werden könnten. Diese Frage beantwortete Spahn kurz und knapp: „Ja, grundsätzlich ja.“
AfD: Frage nach Beschränkungen für Heilpraktiker
Zu anderen Themen aus dem Geschäftsbereich des Ministers fragten Abgeordnete der AfD und FDP: So wollte Prof. Dr. Axel Gehrke, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD, wissen, ob die Bundesregierung „im Sinne der Patientensicherheit“ abgesehen von den Neuregelungen im Arzneimittelgesetz weitere Einschränkungen des Behandlungsspektrums von Heilpraktikern plane. „Halten Sie zudem den in Europa einmaligen Dualismus von Ärzten und Heilpraktikern in der deutschen Gesundheitsversorgung für sachgerecht?“
Spahn erklärte, dass die Bundesregierung, abgesehen von einem Verbot der Arzneimittelzubereitung durch Heilpraktiker etwa für Frischzellenkuren, keinen weiteren Regelungsbedarf sehe. „Die Regelung rund um Heilpraktiker ist nicht unumstritten, wir wissen das“, sagte Spahn. „Gleichwohl genießen Heilpraktiker in machen Bevölkerungsteilen eine hohe Akzeptanz.“
FDP fragt nach Stärkung der ambulanten Pflege
Nicole Westig, pflegepolitische Sprecherin der FDP, erkundigte sich, was die Bundesregierung über das Pflegepersonalstärkungsgesetz hinaus plane, um insbesondere die ambulante Pflege zu stärken. Das Gesetz habe bislang zu „einseitig“ nur die stationäre Pflege im Blick gehabt, monierte die Abgeordnete.
Der Minister wies dies zurück. Im Gesetz sei sehr wohl auch die ambulante Pflege berücksichtigt worden, sagte Spahn. So sei etwa seit dem 1. Januar auch in der häuslichen Krankenpflege die Tarifbezahlung der Pflegekräfte von den Krankenkassen zu refinanzieren. „Weitere Schritte besprechen wir unter anderem in der konzertierten Aktion Pflege mit den Berufsverbänden, Arbeitgebern und anderen Beteiligten“, unterstrich der Minister. Dabei gehe es unter anderem um bessere Bezahlung, Arbeitsbedingungen oder Anwerbungen aus dem Ausland. „Wir ziehen wirklich alle Register, um den Beruf attraktiv zu machen.“ (sas/03.04.2019)