FDP fordert steuerliche Entlastung von Familien
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2016, den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Steuerliche Entlastung von Familien“ (19/13461) erstmals beraten und anschließend zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ein weiterer Antrag der FDP mit dem Titel „Kinderchancengeld – Kindesbezogene Leistungen radikal reformieren“ (19/7692), zu dem der Familienausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/9346).
Forderungen zu Frei- und Entlastungsbeträgen
Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem neuen Antrag auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, der den Kinderfreibetrag „in haushaltsverträglichen Schritten“ an den Grundfreibetrag für Erwachsene angleicht und die steuerfreie Übernahme der Betreuungkosten auch von schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer ermöglicht.
Darüber hinaus sollen der Alleinerziehendenentlastungsbetrag auf 2.200 Euro (von derzeit 1.908 Euro) und der Erhöhungsbetrag je Kind auf 275 Euro (von derzeit 240 Euro) erhöht und der Alleinerziehendenentlastungsbetrag regelmäßig angehoben werden, um Preissteigerungen auszugleichen. Der Ausbildungsfreibetrag solle erstmals nach 2001 von 924 auf 1.200 Euro erhöht und der Ansatz des Ausbildungsfreibetrages auch für nicht volljährige Kinder in Berufsausbildung ermöglicht werden. Den Ausbildungsfreibetrag will die Fraktion regelmäßig anheben, um Preissteigerungen auszugleichen. Die Kosten für die Kinderbetreung will sie vollständig steuerlich abzugsfähig zu machen.
„Leistungen in einem Kinderchancengeld bündeln“
In ihrem älteren Antrag (19/7692), der keine Mehrheit fand, sprach sich die Fraktion dafür aus, die bisher den Eltern zustehenden Leistungen in einem „Kinderchancengeld“ zu bündeln. Diese Bündelung schaffe die Möglichkeit für eine zentrale Stelle für Beantragung, Beratung und Auszahlung der Leistung. Das Kinderchancengeld sollte nach dem Willen der Liberalen in drei Säulen aufgeteilt werden. In der ersten Säule sollten alle bisherigen einkommensunabhängigen Leistungen gebündelt werden und nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenziert werden. Dieser Grundbetrag sollte jedem Kind zustehen und automatisiert ausgezahlt werden.
In der zweiten Säule sollten vor allem die Leistungen für Kinder nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch und der rechnerischen Anteil an Wohngeld, Unterkunft und Heizung sowie das Kinderwohngeld zusammengefasst werden. Die dritte Säule sollte schließlich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beinhalten. (sas/aw/26.09.2019)