FDP: Mittelstand vor EU-Urheberrechtsreform schützen
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 27. Juni 2019, erstmalig mit einem Antrag der FDP mit dem Titel „Gründerrepublik Deutschland – Start-ups und Mittelstand vor der Urheberrechtsreform schützen“ (19/11054) befasst. Der Antrag wurde anschließend zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden, wobei die Federführung beim Rechtsausschuss liegen wird, obwohl die FDP sich die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gewünscht hatte.
Antrag der Liberalen
Die FDP kritisiert, dass der Rat der Europäischen Union am 15. April 2019 mit der Stimme der Bundesregierung die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt beschlossen habe. Ziel dieser Richtlinie sei es, das Urheberrecht an die digitalen Entwicklungen anzupassen und europaweit zu harmonisieren. Besonders umstritten bei der Reform sei der Artikel 17– zuvor 13 – zu Uploadfiltern und Haftungsregeln bestimmter Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten gewesen. Neben den Diskussionen um eine potenzielle Gefahr für die Meinungsfreiheit habe die mangelnde Innovationsfreundlichkeit im Zentrum der Diskussion gestanden.
Nach Meinung der FDP sind die Ausnahmen von den Haftungsregeln des Artikels 17 zu eng gefasst. Die Abgeordneten fordern deshalb, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht den in der Richtlinie möglichen Spielraum für Ausnahmen für Start-ups und den Mittelstand von Artikel 17 maximal ausschöpft. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob noch weitere Ausnahmen für Start-ups und den Mittelstand möglich sind. Sollte sich in der Folgezeit ergeben, dass die Richtlinie innovationshemmend wirkt, soll die Regierung Ausnahmen für Start-ups und den Mittelstand auf europäischer Ebene neu verhandeln. (sas/27.06.2019)