Nein zu einer Subsidiaritätsklage gegen EU-Urheberrechtsrichtlinie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2019, mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion (19/11129) abgelehnt, in dem es um eine Subsidiaritätsklage zur EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (Ratsdokument 12254 / 16) ging. Die AfD wollte einen Bundestagsbeschluss herbeiführen, dass diese Richtlinie vom 17. Mai 2019 die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union verletzt.
„Richtlinie schreibt Uploadfilter vor“
Die Richtlinie soll das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters anpassen. Rechteinhaber sollen besser vor nicht lizenzierten Kopien geschützt werden. Die Richtlinie schreibe Uploadfilter vor, heißt es im Antrag der AfD, weil Diensteanbieter die Haftung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nur abwehren könnten, wenn sie eine Technik einsetzen, die Urheberrechtsverletzungen ausschließt.
Die Haftung der Diensteanbieter kann aus Sicht der AfD kein Gegenstand einer Richtlinie sein. Dieser Fehlgriff verletzte das Prinzip der begrenzten Ermächtigung, also die Subsidiarität im weiteren Sinne. (vom/27.06.2019)