Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2019, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:
Tabakwerbeverbot: Mit der Forderung die Tabakwerbung einzuschränken, konnten sich die Grünen nicht gegen das Votum von CDU/CSU, SPD, AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke durchsetzen. In einem Gesetzentwurf (19/1878) forderte die Grünen-Fraktion ein Verbot der Außenwerbung und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter. Zudem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino noch immer erlaubt seien, heißt es in der Vorlage. Mit der Tabakwerbung verstoße Deutschland gegen internationale Abkommen wie das WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, das auch von der EU ratifiziert worden sei. Mit dem Gesetz sollen „vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden“. Die Initiative diene dazu, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern. Werbung für Tabakprodukte im Kino und auf Plakaten sowie die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten erschwerten eine wirksame Suchtprävention. Vor allem auf Kinder und Jugendliche habe die Werbung einen starken Einfluss. Je häufiger Jugendliche mit Tabakwerbung in Kontakt kämen, desto wahrscheinlicher sei es, dass sie anfingen zu rauchen. Der Entscheidung lagen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/9116 Buchstabe b) zugrunde.
Schutz vor Wilderei: Angenommen hat der Bundestag eine Forderung der Fraktionen CDU/CSU und SPD, in der sich die Koalition für einen besseren Schutz von Elefanten und Nashörnern und für eine bessere Bekämpfung des illegalen Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenprodukten ausspricht. In einem Antrag (19/10148), den AfD und Grüne abgelehnt haben bei Enthaltung der FDP und Linksfraktion, fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „sich gegen jegliche Lockerung des Schutzes von Elefanten- und Nashornpopulationen und gegen die Lockerung geltender Handelsverbote für diese Tierarten und aus ihnen hergestellte Produkte zu positionieren“. Im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) soll sich die Bundesregierung zudem dafür einsetzen, den Prozess zur Erarbeitung von nationalen Elfenbeinaktionsplänen fortzuentwickeln und zu stärken. Die Fraktionen führen zur Begründung aus, dass in Afrika pro Jahr zirka 20.000 Elefanten der Elfenbeinwilderei zum Opfer fallen und seit 2008 mehr als 7.200 Nashörner getötet worden seien. Um die Wilderei zu bekämpfen, müsse daher vor allem in Asien die Nachfrage eingedämmt werden. Die Fraktionen problematisieren beispielsweise, dass legale Binnenmärkte insbesondere in Südostasien „zu illegalem Handel und Wilderei beitragen können“. Zudem konstatiert der Antrag Handlungsbedarf auf EU-Ebene. Union und SPD fordern beispielsweise ein Verbot des Handels mit rohem und verarbeitetem Vorerwerbs-Elfenbein in der EU sowie eine weitere Beschränkung des europäischen Exports von verarbeitetem Vorerwerbs-Elfenbein. Vorerwerbs-Elfenbein ist Elfenbein, das vor 1976 in die EU eingeführt wurde. Laut Antrag haben die erlaubten Ausfuhren aus diesen Beständen nach Asien in den vergangenen Jahren zugenommen. „Hier besteht die Sorge, dass der legale Handel mit Altbeständen den illegalen Handel verschleiert“, heißt es in dem Antrag. Ausnahmen von den Handelsbeschränkungen soll es demnach beispielsweise „für den Austausch zwischen akkreditierten Museen, für Musikinstrumente, De-minimis-Exemplare (die nur einen geringen Anteil an Elfenbein erhalten) und Antiquitäten“ geben. Abgelehnt wurde mit der Mehrheit der CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD und FDP und Zustimmung der Linksfraktion ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/10186), Wilderei, illegalen und nicht nachhaltigen Artenhandel zu stoppen. Die Grünen wollen, dass die Regierung bei der anstehenden Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen Anträge auf Aufnahme von Tieren in die Anhänge I und II unterstützt sowie sich für einen strengeren Schutz von Elefanten, afrikanischen Löwen sowie asiatischen Großkatzen einsetzt. Zudem soll die Bundesregierung für ein europa- und weltweites Verbot des Elfenbeinhandels und für die „konsequente Schließung der nationalen Elfenbeinmärkte“ eintreten. Auf Ebene der Europäischen Union ist nach Auffassung der Grünen ein grundsätzliches Verbot von Importen von Wildfängen und ein umfassendes Importverbot für Jagdtrophäen notwendig. Zudem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, „gewerbliche Tierbörsen für Wildtiere sowie den Verkauf von Wildfängen über Tierbörsen zu untersagen“. Alle anderen Formen der Tierbörsen sollen im Sinne des Tierschutzes stärker reguliert werden. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz (19/11187) zugrunde.
Abgesetzt: Neue Gentechnik: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag den Beschluss über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/9952), die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG in ihrer Regelungsschärfe auch für neue Gentechnik beizubehalten und die Regulierung im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip auch in Zukunft zu sichern. Mit dem Antrag sollte der Bundestag zu einer Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung im Hinblick auf die Beratungen in Brüssel über die EU-Freisetzungsrichtlinie aufgefordert werden. Die Abgeordneten fordern, dass sich die Bundesregierung in der EU für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einsetzt, indem auch neue gentechnische Methoden unter dem Rechtsrahmen der Freisetzungsrichtlinie verbleiben. Einer Änderung der Richtlinie, die die Wahlfreiheit und das Vorsorgeprinzip gefährdet, solle sie nicht zustimmen und diese auch sonst nicht unterstützen. Auch solle sich die Regierung für die Weiterentwicklung von Nachweisverfahren neuer Gentechniken einsetzen, um den Vollzug der Richtlinie mit den Bundesländern zu gewährleisten. Die Grünen sehen in der Richtlinie ein wirkungsvolles Instrument zur Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen.
Postmarkt: Die FDP-Fraktion fordert fairen Wettbewerb auf dem Postmarkt. Dazu müsse die Bundesregierung ihre Beteiligung an der Deutschen Post veräußern, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/10156), der mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Linke bei Enthaltung der Grünen und Zustimmung der AfD abgelehnt wurde. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau halte sie nach wie vor 20,5 Prozent an dem Konzern. Außerdem möchten die Abgeordneten erreichen, dass die Postentgeltverordnung auf den Stand zurückgebracht wird, der bis zum 5. Juni 2015 gültig war und nach dem geringere Portoerhöhungen als derzeit möglich wären. Die Fraktion Die Linke fordert, Portoerhöhungen von einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Postbranche abhängig zu machen. In einem eigens dazu vorgelegten Antrag (19/10150), der bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt wurde, erklären die Abgeordneten weiter, in der Post-Entgeltregulierungsverordnung müsse rechtlich verbindlich festgeschrieben werden, dass künftige Portoerhöhungen nur dann zulässig sind, wenn diese außerdem die allgemeine Preisentwicklung ausgleichen, für höhere Löhne der Beschäftigten sorgen oder für den Erhalt und Ausbau der Postinfrastruktur sowie für eine verbesserte Zustellqualität notwendig sind. Derzeit würden Äußerungen des Post-Vorstandschefs zur Gewinnprognose nahe legen, dass die zu erwartenden Porterhöhungen für Privatkunden zu einem großen Teil zur Steigerung der Dividenden der Anteilseigner der Deutschen Post AG genutzt werden sollen, begründen die Abgeordneten ihr Ansinnen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zugrunde(19/11189).
Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Abgeordneten haben einstimmig für die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit der Übersicht 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (19/11156) gestimmt. Dabei geht es um vier Verfassungsbeschwerden, ein Organstreitverfahren und sechs Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse. Der Rechtsausschuss empfiehlt, von einem Verfahrensbeitritt des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Parlamentsbeteiligung im Sustainable-Finance-Beirat: Für einen Antrag der FDP-Fraktion zur Parlamentsbeteiligung im Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung (19/11114) votierten die Linksfraktion und AfD, wogegen die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen dagegen stimmte. Am 6. Juni 2019 habe die Bundesregierung einen Sustainable-Finance-Beirat eingesetzt, der aus Vertretern der Finanzwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft besteht. Ziel des Beirates sei es, die Bundesregierung zu Themen im Bereich Sustainable Finance zu beraten und Vorschläge zu unterbreiten, um Deutschland zum führenden Standort bei den nachhaltigen Finanzen zu machen, schreibt die FDP. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, im Sustainable-Finance-Beirat für jede Fraktion im Bundestag einen Mitgliedsstatus für jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin einzurichten. Der Mitgliedsstatus solle als reine Beobachterrolle ausgestaltet werden können.
Entwicklungen im Kraftverkehrssektor: Der Bundestag stimmt mit bereiter Mehrheit gegen das Votum der FDP bei Enthaltung der Linksfraktion für eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zu drei EU-Vorlagen (19/11192). Der Verkehrsausschuss empfiehlt, eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes abzugeben. Sie bezieht sich auf den Vorschlag für eine EU-Verordnung im Hinblick auf Entwicklungen im Kraftverkehrssektor (Ratsdokument 9668 / 17), auf einen weiteren Verordnungsvorschlag hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie in Bezug auf die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern (Ratsdokument 9670 / 17) und schließlich auf den Richtlinienvorschlag zur Festlegung spezifischer Regeln im Zusammenhang mit der Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor (Ratsdokument 9671 / 17; 19/1252 Nr. C 54, C 56 und C 57).
Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen abgestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind (19/10662, 19/10664, 19/10665, 19/10666, 19/10667, 19/10668, 19/10669, 19/10670, 19/10671, 19/10672, 19/10673, 19/10674, 19/10675, 19/11160, 19/11161, 19/11162, 19/11163, 19/11164, 19/11165, 19/11166, 19/11167, 19/11168, 19/11169, 19/11170, 19/11171). Die Beschlussempfehlungen betreffen die Petitionen in den Sammelübersichten 297 bis 321.
Petent fordert, Pfändungsfreibetrag jährlich zu erhöhen
Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, den Pfändungsfreibetrag jährlich zu erhöhen, da dieser aktuell zu gering sei. Außerdem wird verlangt, die Höhe des Betrages davon abhängig zu machen, wie viele Personen in einem Haushalt leben.
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 5. Juni 2019 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen, „soweit eine Verkürzung der Periode der Anpassung des Pfändungsbetrages gefordert wird“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition – mit der besagten Einschränkung - „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Zugleich soll die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden, da sie aus Sicht des Ausschusses „als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint“.
Gerechter Ausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner
In der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung verweisen die Abgeordneten auf das Vollstreckungsrecht. Zu dessen Aufgaben gehöre es, die verfassungsrechtlich fundierten widerstreitenden Interessen des Gläubigers an der Durchsetzung seiner – durch die Titulierung als grundsätzlich berechtigt anerkannten – Forderung einerseits und die des Schuldners an einem Schutz seiner materiellen Lebensgrundlage andererseits „abzuwägen und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen“. Als ein Mittel zur Erzielung eines solchen Ausgleiches dienten Pfändungsgrenzen, die den Zugriff des Gläubigers auf eine Forderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner auf Arbeitseinkommen oder diesem gleichgestellten Leistungen wie Sozialleistungen oder Altersrenten der Höhe nach begrenzen.
Diese Pfändungsgrenze betrage gegenwärtig 1.139,99 Euro bei monatlicher Auszahlung von Arbeitseinkommen an einen Schuldner, der für keine weitere Person aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt zahlt, heißt es in der Vorlage. Sie erhöhe sich, wenn der Schuldner unterhaltspflichtig ist. Das geltende Recht berücksichtige demnach bereits – entgegen der Auffassung der Petition – die Anzahl der Personen, die gegenüber dem Schuldner unterhaltsberechtigt sind und deren Lebensunterhalt demnach von dem Einkommen des Schuldners abhängt, schreibt der Petitionsausschuss.
Derzeit Anpassung alle zwei Jahre
Zudem sehe das geltende Recht eine periodische Anpassung der Pfändungsfreigrenzen an die wirtschaftliche Entwicklung vor. Die Beträge der Pfändungsfreigrenze würden sich jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres – nächstens zum 1. Juli 2019 – entsprechend der sich im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrages des Einkommensteuergesetzes ändern. Als Grund dafür, dass die Anpassung alle zwei Jahre erfolgt, wird in der Beschlussempfehlung der „nicht unerhebliche Aufwand“ für Arbeitgeber als Drittschuldner von Arbeitseinkommen im Rahmen ihrer Lohnabrechnung, aber auch für die Träger öffentlicher Leistungen, die gleichfalls der Pfändung von Arbeitseinkommen unterlägen, angeführt.
Gleichwohl gibt es der Vorlage zufolge nach Angaben der Bundesregierung Überlegungen, den Anpassungszeitraum für die Pfändungsfreigrenzen auf ein Jahr zu verkürzen. Mit der Halbierung des Intervalls solle dem in der Regel einkommensschwachen von Pfändungen betroffenen Personenkreis geholfen werden, heißt es in der Vorlage.
(eis/hau/vom/27.06.2019)