Amtliches Ergebnis der Europawahl verkündet
Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel hat am Montag, 24. Juni 2019, in seiner dritten Sitzung zur Wahl des Europaparlaments das amtliche Endergebnis der Wahl vom 26. Mai für die Bundesrepublik Deutschland einstimmig festgestellt und verkündet. Gegenüber dem am 27. Mai veröffentlichten vorläufigen Endergebnis gab es zwar Abweichungen von bis zu knapp 2.000 Stimmen bei einzelnen Parteien und politischen Vereinigungen, Auswirkungen auf das prozentuale Ergebnis und auf die Sitzverteilung hatten diese aber nicht.
Vierstelliges Plus bei den gültigen Stimmen
Die Zahl der gültigen Stimmen erhöhte sich gegenüber dem vorläufigen Endergebnis um insgesamt 7.658, bei der vorherigen Europawahl 2014 war die Abweichung aber noch annähernd doppelt so hoch gewesen. Am meisten korrigiert werden musste in Baden-Württemberg (plus 3.908 Stimmen), in Hamburg (plus 3.251 Stimmen) und in Schleswig-Holstein (minus 2.279 Stimmen).
Der Bundeswahlleiter dankte vor Sitzungseröffnung den mehr als 600.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, ohne die „das alles nicht möglich gewesen wäre“.
Amtliches Ergebnis vom 24. Juni
Nach dem amtlichen Endergebnis entfallen auf die:
- CDU 22,6 Prozent der Stimmen (2014: 30,0 Prozent),
- Bündnis 90/Die Grünen 20,5 Prozent (2014: 10,7 Prozent),
- SPD 15,8 Prozent (2014: 27,3 Prozent),
- AfD 11,0 Prozent (2014: 7,1 Prozent),
- CSU in Bayern 6,3 Prozent (2014: 5,3 Prozent),
- Die Linke 5,5 Prozent (2014: 7,4 Prozent),
- FDP 5,4 Prozent (2014: 3,4 Prozent),
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative 2,4 Prozent (2014: 0,6 Prozent),
- Freien Wähler 2,2 Prozent (2014: 0,6 Prozent),
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz 1,4 Prozent (2014: 1,2 Prozent),
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 1,0 Prozent (2014: 0,6 Prozent),
- Familien-Partei Deutschlands 0,7 Prozent (2014: 0,7 Prozent),
- Volt Deutschland 0,7 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Piratenpartei Deutschland 0,7 Prozent (2014: 1,4 Prozent),
- Demokratie in Europa (DiEM25) 0,3 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- NPD 0,3 Prozent (2014: 1,0 Prozent),
- Aktion Partei für Tierschutz – Das Original 0,3 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Bayernpartei 0,2 Prozent (2014: 0,2 Prozent),
- Grauen Panther 0,2 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Die Grauen – Für alle Generationen 0,2 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Partei für Gesundheitsforschung 0,2 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit 0,2 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz 0,2 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Bündnis C – Christen für Deutschland 0,2 Prozent (2014: keine Teilnahme),Partei der Humanisten 0,2 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen 0,2 Prozent (2014: 0,3 Prozent),
- Feministische Partei Die Frauen 0,1 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- LKR – Bernd Lucke und die Liberal-Konservativen Reformer 0,1 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Bündnis Grundeinkommen – Die Grundeinkommenspartei 0,1 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Ökologische Linke 0,1 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Menschliche Welt – für das Wohl und Glücklichsein aller 0,1 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Europäische Partei Liebe 0,1 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Die Violetten 0,1 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Demokratie Direkt! 0,1 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Die Rechte – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz 0,1 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Deutsche Kommunistische Partei 0,1 Prozent (2014: 0,1 Prozent),
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 0,0 Prozent (2014: 0,1 Prozent),
- Neue Liberale – Die Sozialliberalen 0,0 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- Der Dritte Weg 0,0 Prozent (2014: keine Teilnahme),
- die Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale 0,0 Prozent (2014: 0,0 Prozent).
Verteilung der 96 deutschen Sitze
Nach dem amtlichen Ergebnis verteilen sich die 96 deutschen Sitze im 751 Abgeordnete zählenden Europaparlament auf folgende Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen:
- CDU 23 Sitze (2014: 29 Sitze),
- Bündnis 90/Die Grünen 21 Sitze (2014: 11 Sitze),
- SPD 16 Sitze (2014: 27 Sitze),
- AfD 11 Sitze (2014: 7 Sitze),
- CSU 6 Sitze (2014: 5 Sitze),
- Die Linke 5 Sitze (2014: 7 Sitze),
- FDP 5 Sitze (2014: 3 Sitze),
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative 2 Sitze (2014: 1 Sitz),
- Freie Wähler 2 Sitze (2014: 1 Sitz),
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz 1 Sitz (2014: 1 Sitz),
- ÖDP 1 Sitz (2014: 1 Sitz),
- Familien-Partei Deutschlands 1 Sitz (2014: 1 Sitz),
- Volt Deutschland 1 Sitz (2014: keine Teilnahme),
- Piratenpartei Deutschland 1 Sitz (2014: 1 Sitz).
Die Wahlbeteiligung belief sich auf 61,4 Prozent gegenüber 48,1 Prozent vor fünf Jahren. 1,1 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig (2014: 1,6 Prozent).
Deutlich mehr Briefwähler
Der Bundeswahlleiter stellte fest, dass 28,4 Prozent der Wähler per Briefwahl gewählt hatten, was eine Zunahme gegenüber der Wahl von 2014 von 3,1 Prozent bedeutet. Thiel nannte die Briefwahlen ein „Nadelöhr“, weil es Zustellzeiten von bis zu zehn Tagen gegeben habe, nach seiner Einschätzung ein zu langer Zeitraum.
Darüber hinaus seien 2.250 Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beziehungsweise Einsprüche von in allen ihren Angelegenheiten betreuten Personen und von Straftätern gestellt worden, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Personengruppe, die bis vor dieser Wahl vom Wahlrecht ausgeschlossen war, hatte aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und einer nachfolgenden Gesetzesänderung erstmals die Möglichkeit, an einer Wahl teilzunehmen. Damit hätten 2,66 Prozent der davon insgesamt betroffenen 84.550 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Engpässe bei Stimmzetteln und Wahlkabinen
Aus dem Bericht des Bundeswahlleiters ging hervor, dass es vereinzelt zu Engpässen bei der Stimmzettelbeschaffung kam, weil man fälschlicherweise von einer ähnlich hohen Wahlbeteiligung wie 2014 ausgegangen war. Die Wahlbeteiligung lag jedoch um mehr als 13 Prozent höher. Dadurch, dass parallel noch Kommunalwahlen mit umfangreichen Stimmzetteln stattfanden, erhöhte sich die Verweildauer der Wählenden in den Wahllokalen. Teilweise sei es zu Schlangen vor den Wahllokalen gekommen, die auch um 18 Uhr, zu Schließung der Wahllokale, noch bestanden. Um die um 18 Uhr Anstehenden noch wählen zu lassen, sei in Dresden in einem Fall die letzte Stimme erst um 19.48 Uhr abgegeben worden.
Beisitzer Prof. Dr. Michael Brenner regte hier für die Zukunft eine einheitliche Verwaltungspraxis an. Beisitzerin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast sagte, alle, die da sind, müssten auch wählen können. Dr. Johannes Risse empfahl, mehr Wahlkabinen aufzustellen. „Wenn vieles zusammenkommt, dann ächzt das System“, sagte der Bundeswahlleiter mit Blick auf die Zusammenlegung mehrerer Wahlen. Zugleich lobte er die Qualität der Auszählung, da die Zahl der nachzutragenden Stimmen sich im Vergleich zu 2014 etwa halbiert habe.
In seiner ersten Sitzung am 15. März hatte der Bundeswahlausschuss geprüft, welche Parteien und politischen Vereinigungen, die eine Beteiligung an der Europawahl angezeigt hatten, zugelassen werden konnten. In der zweiten Sitzung am 4. April entschied das Gremium über Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses vom 15. März.
Mitglieder des Bundeswahlausschusses
Dem elfköpfigen Bundeswahlausschuss gehören der Bundeswahlleiter sowie folgende, vom Bundeswahlleiter berufene Mitglieder an: Beisitzer: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Georg Pazderski (AfD), Bianca Rabl (CSU), Dr. Johannes Risse (SPD, Jörg Schindler (Die Linke), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD). Als Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht sind der Vorsitzende Richter Jürgen Vormeier und die Richterin Dr. Kirsten Kuhlmann Mitglieder des Bundeswahlausschusses.
Stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer sind Dr. Peter Dany (CDU), Emily May Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Detlef Gottschalck (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Florian Bauer (CSU), Thomas Nothke (SPD), Kerstin Pohnke (Die Linke) und Monika Zeeb (SPD. Als Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht sind Richter Dr. Peter Martini und Richterin Dr. Silke Wittkopp stellvertretende Mitglieder des Bundeswahlausschusses. (vom/24.06.2019)