Verfassungsgerichtsurteil zu Hochschulen soll umgesetzt werden
Die Bundesregierung will das Hochschulrahmengesetz ändern. Die dazu angekündigte Novelle (19/10521) hat der Bundestag am Freitag, 7. Juni 2019, in erster Lesung beraten. In der halbstündigen Debatte ging es auch um Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Hochschulzulassung öffnen und gerecht gestalten“ (19/10623) und der FDP mit dem Titel „Ein modernes Kapazitätsrecht für eine zukunftsfähige Hochschullehre“ (19/10620). Im Anschluss wurden alle drei Initiativen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Studienplatzvergabe teilweise verfassungswidrig
Mit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes will die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das Gericht hatte die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber für die Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019 gewährt.
Von dem Urteil betroffen ist, neben den landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, auch der Regelungsgehalt des Paragrafen 32 des Hochschulrahmengesetzes. Der Entwurf der Bundesregierung sieht nun vor, Paragraf 32 aufzuheben. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich nach den in das Landesrecht umgesetzten staatsvertraglichen Vorgaben.
Antrag der Linksfraktion
Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke fordern, dass die Aufnahme eines grundständigen Studiums entweder ein bestandenes Fachabitur, eine allgemeine Hochschulreife, eine abgeschlossene berufliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder einen vergleichbaren Abschluss voraussetzen soll. Alle weiteren Zugangsvoraussetzungen sollen darüber hinaus entfallen. Notwendige Sprachkenntnisse und erforderliche Praxiserfahrung müssen im Rahmen des Studiums gesammelt werden können.
Berechtigte Studienbewerber sollen außerdem nach der Bewerbung binnen zwei Jahre einen Studienplatz im Fach ihrer Wahl erhalten. Die Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen sollen zudem ausgebaut werden.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung auf, mit den Ländern einen Vorschlag zur strukturellen Reform des Kapazitätsrechts zu erarbeiten, das spätestens 2021 in Kraft treten kann. Der Bundestag solle in den Beratungsprozess mit den Ländern einbezogen werden. Trotz veränderter Anforderungen an die Bildung basiere die Vergabe von Studienplätzen und die Finanzierungslogik der Hochschulen immer noch auf dem Kapazitätsrecht der 1970er-Jahre. Dies verhindere wirksame Investitionen in bessere Betreuungsverhältnisse und in innovative Studienformate. Das Kapazitätsrecht zementiere die starre Struktur der Studienmodelle vergangener Jahrzehnte, schreibt die Fraktion.
Sie tritt dafür ein, dass die Bundesmittel in eine bessere Lehrqualität und vor allem in eine bessere Betreuungsrelation in den Hochschulen fließen können. Ein Teil der Mittel solle den Hochschulen kapazitätsneutral zufließen.(vom/hau/eis/07.06.2019)