Kritik an Plänen zur Fachkräfteeinwanderung aus Nicht-EU-Staaten
Die Pläne der Bundesregierung zur Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten stoßen bei den Oppositionsfraktionen im Bundestag auf scharfe Kritik. Dagegen verteidigten Redner der Regierungskoalition das Vorhaben am Donnerstag, 9. Mai 2019, in der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ (19/8285), der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (19/6889) und des gleichfalls von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs „über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ (19/8286).
Zu der Debatte lagen auch ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes (19/6542) vor, ein Grünen-Antrag zum „Bleiberecht für Geflüchtete“ (19/6541) und ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Fachkräfte für den Arbeitsmarkt von morgen“ (19/7058) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke für eine „offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Einwanderungspolitik“ (19/9052) und ein weiterer Linken-Antrag, mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz gute Arbeit zu garantieren und Vollbeschäftigung zu erreichen (19/9855). Zudem hat die FDP-Fraktion einen Antrag zu „Eckpunkten eines umfassenden Einwanderungsgesetzbuches“ (19/9924) eingebracht. Sieben Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen, die Fachkräftestrategie der Bundesregierung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales, ein Antrag der Grünen ging an den Wirtschaftsausschuss.
Regierung will Fachkräfteeinwanderung fördern
In der Debatte betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), dass die Betriebe in der Gesundheitsbranche, bei der Pflege, im Handwerk und auf dem Bau sowie in vielen technologischen Berufen „händeringend“ nach Fachkräften suchten. Die demografische Entwicklung werde dieses Problem verstärken. Auch wenn zu dessen Bewältigung zuallererst das Arbeitskräftepotenzial im Inland und in der EU genutzt werde, reiche dies absehbar nicht aus. Deshalb lege die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor „und damit ein klares Bekenntnis zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“. Damit schaffe man die Voraussetzungen, dass dringend benötigte Fachkräfte „gesteuert und geordnet zu uns kommen können“. Dies sei eine „historische Weichenstellung“.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warnte, der Fachkräftemangel sei in vielen Regionen und Branchen bereits eine „handfeste Wachstumsbremse“. Dieses Problem werde sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. Daher sei es richtig, alles zu unternehmen, um die inländischen Potenziale zu nutzen, wobei es noch „viel Luft nach oben“ gebe. Gleichwohl werde man „ergänzende qualifizierte Fachkräftezuwanderung“ nicht nur aus dem europäischen Ausland brauchen. Zwar gebe es schon Zuwanderungsmöglichkeiten für akademisch Gebildete, aber „keine ausreichende Möglichkeiten für beruflich Qualifizierte“. Wenn man indes Fachkräfte nach Deutschland holen wolle, sei davon auszugehen, „dass viele von denen dauerhaft hierbleiben“. Deshalb müsse man „das Thema Integration mitdenken“ und im Ausland die Anstrengungen verstärken, „dass mehr Menschen die deutsche Sprache lernen könne“.
AfD nennt Regierungsentwurf eine „Mogelpackung“
Dr. Gottfried Curio (AfD) nannte den Regierungsentwurf eine „Mogelpackung“. Er sehe keine Beschränkung auf Mangelberufe vor, sondern „mehr fremdkulturelle Zuwanderung“. Auch solle es keine Vorrangprüfung geben, ob ein Deutscher oder anderer EU-Bürger „den Job machen könnte“. Ferner sei etwa kein Nachweis der Gleichwertigkeit einer Qualifikation vor der Einreise vorgesehen. Dabei seien von der Jugendarbeitslosigkeit in Europa mehr als 20 Millionen betroffen. Tatsächlich werde das Gesetz „die Armutsmigration Unterqualifizierter anheizen“. „Pseudo-Fachkräfte aus Afrika“ würden die Arbeitsmarktlage für deutsche Arbeitnehmer weiter verschlechtern. Die Folgen würden „Lohndumping im Niedriglohnbereich“ und ein Engpass am Wohnungsmarkt sein.
Linda Teuteberg (FDP) monierte, das vorgelegte Fachkräfteeinwanderungsgesetz sei zaghaft und uninspiriert. Selbst nach Einschätzung der Bundesregierung kämen damit höchstens 25.000 Fachkräfte pro Jahr nach Deutschland, von denen tausende das Land wieder verlassen. Angesichts eines Fachkräftebedarfs, der in den nächsten Jahren in die Millionen gehe, sei das viel zu wenig. Dabei wäre es „höchste Zeit gewesen für einen großen Wurf“, um das „oft einfach nicht mehr handhabbare Aufenthaltsrecht neu zu ordnen“ sowie mehr legale Migration zu ermöglichen und illegale Migration wirksam zu bekämpfen. Statt dessen habe sich die Große Koalition für einen Weg des vermeintlich geringsten Widerstandes entschieden und versuche, mit zahllosen größeren und kleinen Eingriffen Fehler und Probleme in den Griff zu bekommen.
Linke fordert „solidarische Zuwanderung“
Susanne Ferschl (Die Linke) sagte, man brauche eine „solidarische Zuwanderungspolitik“, aber nicht „Konkurrenz und Unterbietung am Arbeitsmarkt“. Es sei richtig, den Arbeitsmarkt für Menschen außerhalb der EU zu öffnen, doch müssten die Rahmenbedingungen stimmen. Der Regierungsentwurf sei aber keine gute Grundlage. So spreche die Bundesregierung von einer Million offenen Stellen und verschweige, dass es dreimal so viele Arbeitslose gebe. „Gebetsmühlenartig wird ein Fachkräftemangel beklagt, den es in dieser Form gar nicht gibt“, fügte Ferschl hinzu. Von 144 Berufsgruppen wiesen lediglich sieben einen tatsächlichen Mangel auf. „Es hakt doch an der Qualität der Arbeit: Miese Löhne und Arbeitsbedingungen sind eben auf Dauer nicht attraktiv“, kritisierte sie.
Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass Deutschland eine Einwanderung von Fachkräften brauche. Es gehe „um eine Million unbesetzte Stellen“, betonte Göring-Eckardt und warnte, der Fachkräftemangel gefährde den Wohlstand in Deutschland. „Wir sind ein Einwanderungsland, und dieses Einwanderungsland braucht ein modernes Einwanderungsgesetz“, unterstrich die Grünen-Fraktionschefin. Was die Bundesregierung vorlege, sei jedoch eher ein „Fachkräfteeinwanderungsverhinderungsgesetz“. Notwendig sei indes, Einwanderung zu fördern und dafür gute Bedingungen zu schaffen. Dies gelte auch für die Familien. Schließlich hätten die nach Deutschland kommenden Fachkräfte auch Familien, die abgesichert werden müssen.
Union will über Ausreisepflicht debattieren
Thorsten Frei (CDU/CSU) verwies darauf, dass der Bundestag nach den jetzt vorliegenden Regierungsentwürfen in der kommenden Woche über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beraten werde. Dies seien für seine Fraktion „zwei Seiten einer Medaille“. Die wirtschaftliche Prosperität und der demopgraphische Wandel zwinge zum Handeln. Dabei wolle die Union „keine Migration ins Arbeitsamt“, sondern eine „Migration in den konkreten Arbeitsplatz“.
Dr. Eva Högl (SPD) bekräftigte, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei und darauf stolz sein könne. Es sei eine „gute Nachricht, dass wir nach den USA weltweit Nummer zwei sind und dass Menschen gerne zu uns kommen, um hier zu leben und zu arbeiten oder auch, um Schutz und Sicherheit zu bekommen“, sagte Högl. Sie unterstrich zugleich, dass die Sozialdemokraten sich seit mehr als 20 Jahren für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz engagierten, das ihnen ein „Herzensanliegen“ sei. Dafür habe die SPD in der Koalition viele Jahre werben müssen und wolle die Vorlage nun zügig beraten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes die Fachkräftesicherung „durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren“. Der Vorlage zufolge sollen künftig alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene „Engpassberufe“ soll entfallen. Auch auf die Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommen, soll bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet werden, allerdings verbunden mit der Möglichkeit, bei Veränderungen des Arbeitsmarktes die Vorrangprüfung kurzfristig wieder einzuführen.
Für Fachkräfte mit Berufsausbildung soll zudem die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche analog zur Regelung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung geschaffen und für fünf Jahre befristet erprobt werden. Zudem soll laut Entwurf der Aufenthalt zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen für Nicht-EU-Angehörige mit im Ausland abgeschlossener Berufsbildung erweitert und attraktiver gestaltet werden.
Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass sich der Fachkräftemangel zu einem Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt habe. Die Zahl der offenen Stellen sei aktuell auf rund 1,2 Millionen angestiegen. Der Fachkräftemangel sei bereits bei vielen Unternehmen, vor allem in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten Mint-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk spürbar. Dabei fehlten nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit qualifizierten Berufsausbildungen. Die demografische Entwicklung werde dies noch verstärken.
Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Der Gesetzentwurf „über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ zielt darauf ab, besondere Fallgruppen der Duldungen neu zu strukturieren, um deren Anwendung zu vereinfachen. Betroffen sind der Vorlage zufolge langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen, die für bestimmte Ausländer „einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzeigen“.
Dabei geht es um Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder durch eine „nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung)“, Zudem sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Koalitionsvertrages zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen und zu ihrer bundesweit einheitlichen Anwendung umgesetzt werden.
Wie die Bundesregierung ausführt, wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland eine große Anzahl von Asylanträgen gestellt, die mittlerweile in der Regel nach kurzer Verfahrensdauer beschieden werden. Daran anknüpfend habe sich auch die Zahl der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber erhöht, die ausreisepflichtig sind, „aber aus tatsächlichen, rechtlichen, dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Duldung erhalten“. Mit Stand vom November 2018 habe es laut Ausländerzentralregister 178.966 Personen mit einem Duldungsstatus gegeben. Mit zunehmender Duldungsdauer gehe nicht selten auch eine zunehmende Integration einher.
Fachkräftestrategie der Bundesregierung
Die Bemühungen um inländische und europäische Fachkräftepotenziale habe Vorrang, betont die Bundesregierung in ihrer Fachkräftestrategie, die dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt. Gleichwohl sei die Bundesrepublik auf gut ausgebildete Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten angewiesen und müsse im Wettbewerb um die besten Köpfe noch besser werden.
Fachkräfte sollten dabei möglichst gezielt für jene Berufe gewonnen werden, deren Arbeitskräftebedarf nicht hinreichend durch inländische Fachkräfte gedeckt werden könne, heißt es in der Unterrichtung.
Gesetzentwurf der Grünen
Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die bestehenden Regelungen der Arbeitskräfteeinwanderung durch ein Einwanderungsgesetz liberalisierten, systematisieren und vereinfachen. Der Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit werde erleichtert und auch für Asylbewerber sowie Geduldete geöffnet, schreibt die Fraktion. Das gegenwärtige, an den Nachweis eines Arbeitsangebots gebundene und daher nachfrageorientierte Arbeitsmigrationsrecht solle „durch die Chance der Angebotsorientierung (,Punktesystem') ergänzt“ werden, also um die Möglichkeit für Arbeitskräfte zur Arbeitsplatzsuche vor Ort.
Das Einwanderungsgesetz soll zudem laut Vorlage „die Bildungsmigration zu einem echten migrationspolitischen Schwerpunkt“ ausbauen. Die Möglichkeiten, in Deutschland zu studieren oder einen qualifizierten Berufsabschluss im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zu machen, sollen demnach durch Rechtsansprüche rechtssicher ausgestaltet werden.
Zentrales Element dieses Gesetzes sei drittens eine „grundlegend verbesserte Möglichkeit zur angebotsorientierten Einwanderung“. Auf Basis eines Punktesystems solle Fachkräften mit einer erkennbar guten Integrationsprognose eine jährlich festgelegte Anzahl sogenannter „Talent-Karten“ erteilt werden. Damit könnten diese Menschen für sich und ihre Familien in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung suchen und finden. Mit diesem Instrument würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass die – mit die mit Blick auf die demografische Entwicklung – notwendige Zuwanderung größerer Einwanderungskontingente (von bis zu 200.000 Menschen pro Jahr) sinnvoll und effektiv gesteuert werden kann“.
Erster Antrag Antrag der Grünen
„Bleiberecht für Geflüchtete gestalten, Aufenthaltsrechte stärken, Rechtssicherheit schaffen, Spurwechsel ermöglichen“ lautet der Titel des Antrags der Grünen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „allen potenziellen Auszubildenden, Studierenden und im Arbeitsmarkt integrierten Asylsuchenden und Geduldeten den Wechsel in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen“.
Ferner solle die Regierung Hürden für die stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelungen im Aufenthaltsgesetz für langjährig Geduldete absenken. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion „Hürden, die in Zusammenhang mit der Aufenthaltsverfestigung und der Förderung nachhaltiger Aufenthaltsperspektiven bestehen“, ebenso abgebaut werden wie unnötige bürokratische Hemmnisse. „Die Rechtssicherheit des Aufenthalts ist in den Fokus zu rücken“, heißt es in dem Antrag weiter. Vor allem solle „auf die Vereinheitlichung und Senkung von Voraufenthaltszeiten, die Schaffung von Rechtsansprüchen bei Aufenthaltstiteln“ und auf eine „realistische Gestaltung der Mitwirkungspflichten“ geachtet werden.
Zweiter Antrag der Grünen
Federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden soll ein weiterer Antrag der Grünen (19/7058), in dem die Fraktion von der Bundesregierung eine nachhaltige Strategie verlangt, um den Fachkräftebedarf zu decken. Es gehe darum, Talente zu entdecken, zu fördern und im Strukturwandel für wirtschaftlich, ökologisch und beschäftigungspolitisch nachhaltige und damit zukunftsfeste Arbeitsplätze zu sorgen.
Wichtige Aspekte seien auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Schritte zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Darüber hinaus erwähnen die Abgeordneten die Bedeutung eines modernen Einwanderungsrechts und die Potenziale von Bildung und Ausbildung auf EU-Ebene. Fachkräfteengpässe seien spürbar, heißt es zur Begründung. Der Handlungsdruck steige.
Erster Antrag der Linken
Die Linke dringt in ihrem ersten Antrag (19/9052) auf eine „offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Einwanderungspolitik“. Sie kritisiert, dass der Regierungsentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes „einseitig auf die Interessen der deutschen Wirtschaft beziehungsweise von Unternehmen“ ausgerichtet sei, „menschenrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Anforderungen“ hingegen nicht gerecht werde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sowohl diesen Gesetzentwurf als auch den Entwurf für ein Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung zurückzuziehen.
Stattdessen soll nach dem Willen der Fraktion ein Gesetzentwurf für eine „offene und solidarische Ausgestaltung der deutschen Einwanderungspolitik“ vorgelegt werden, „in dem Einwanderungserleichterungen vor allem nach menschenrechtlichen, entwicklungspolitischen und humanitären Gesichtspunkten und nicht nach ökonomischen Nützlichkeitskriterien oder nationalstaatlichen Eigeninteressen ausgestaltet werden“. Dabei sollen der Vorlage zufolge das „Recht auf Familienzusammenleben im Aufenthaltsrecht“ gestärkt und Nachzugsbestimmungen erleichtert werden. Ferner soll laut Antrag eine Bleiberechtsregelung vor allem an die Aufenthaltsdauer anknüpfen müssen und „keine weiteren hohen Anforderungen stellen“. Zudem will die Fraktion etwa eine Stärkung der Aufenthalts- und Beschäftigungsrechte Eingewanderter.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (19/9855) fordert die Fraktion unter anderem, den Regierungsentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes grundlegend zu überarbeiten und entsprechend mit einer differenzierten Darstellung der Konjunktur, des Arbeitsmarktes und der bestehenden Arbeitsbedingungen sowie deren Bedeutung für Fachkräftemangel und Fachkräfteeinwanderung zu versehen. Dies sei die notwendige Grundlage für Einschätzungen über einen möglichen Fachkräftemangel, dessen Ursachen und Lösungen.
Regeln für einen „Spurwechsel von der Duldung hin zu einem echten Bleiberecht für Geflüchtete mit Arbeits- und Ausbildungsplatz“ müssten formuliert und für alle Beteiligten gesetzlich verankert werden. Auch seien konkrete Vorkehrungen zu treffen und Instrumente einzuführen, um Konkurrenz und Unterbietung am Arbeitsmarkt zu verhindern.
Antrag der FDP
Die FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Für einen konsequenten Ansatz in der Einwanderungspolitik – Eckpunkte eines umfassenden Einwanderungsgesetzbuches“ (19/9924) vorgelegt. Die FDP formuliert darin Eckpunkte zum politischen Asyl und Schutz für Kriegsflüchtlinge, zum Asylverfahren, zu Abschiebungen und Rückführungen, zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt, zur Integration, zu Niederlassungserlaubnis und Staatsbürgerschaft und zum Grenzschutz.
Unter anderem heißt es darin, der Familiennachzug zu Menschen mit vorübergehendem humanitärem Schutz und subsidiärem Schutz solle grundsätzlich ausgeschlossen und nur möglich sein, wenn es sich um einen Härtefall handelt, der sowohl in der Person des nachzuholenden Angehörigen als auch in der Person des vorübergehend humanitär Schutzberechtigten begründet sein kann, oder wenn die Person gut integriert und in der Lage ist, nicht nur sich selbst, sondern auch die nachzuholenden Familienangehörigen selbst zu versorgen. (sto/09.05.2019)