Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Mai 2019, über zwei Vorlagen entschieden:
Einsprüche gegen die Bundestagswahl vom 24. September 2017: Der Bundestag befasste sich abschließend mit der fünften Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 (19/9450). Dazu erhielt der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Dr. Patrick Sensburg das Wort zur Berichterstattung. Insgesamt waren 275 Wahleinsprüche eingegangen. Die zur Beschlussfassung vorgelegten Entscheidungen betreffen die letzten 27 Wahlprüfungsverfahren. Die Einsprüche wurden gemäß der Beschlussempfehlung mit allen Stimmen des Hauses zurückgewiesen mit der Einschränkung, dass eine Verletzung des subjektiven Wahlrechts von fünf Personen im Zusammenhang mit Wahlrechtsausschlüssen festgestellt wurde.
Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses der Abgabe einer Stellungnahme und der Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Organstreitverfahren 2 BvE 5 / 18 vor dem Bundesverfassungsgericht (19/9974) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Linken bei Enthaltung von AfD und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. In dem Organstreitverfahren geht es um den Antrag der AfD-Bundestagsfraktion, unter anderem festzustellen, dass das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (19/2509, 19/2734, 19/2738) grundgesetzwidrig ist, da es in grundgesetzwidriger Weise zustande gekommen sei und dass die AfD-Fraktion dadurch in ihren grundgesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten verletzt worden sei. Antragsgegner ist der Deutsche Bundestag. (vom/vst/ste/09.05.2019)