Regierung will Online-Ausweisfunktion für EU-Bürger
Die Bundesregierung plant, die „europaweit anerkannte Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises“ auch anderen EU-Bürgern zugänglich zu machen. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften“ (19/8038), wurde am Donnerstag, 14. März 2019, erstmals beraten. Darüber hinaus hat die FDP-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Smart Perso – Personalausweis auf dem Handy“ (19/8265) eingebracht. Im Anschluss wurden die Vorlagen an die Ausschüsse – unter Federführung des Ausschusses für Inneres und Heimat – überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wer Bürger der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums und mindestens sechzehn Jahre alt ist, soll künftig – auf freiwilliger Basis – die Ausstellung einer so genannten eID-Karte beantragen können. Dabei handelt es sich laut Regierung nicht um einen Personalausweis, sondern eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person (wie etwa Name und Adresse) gespeichert werden.
Die Online-Ausweisfunktion ermögliche eine einfache und sichere Identifizierung im Internet, heißt es in dem Entwurf. Hierfür lege der Ausweisinhaber seine Karte auf ein Lesegerät – was auch ein Smartphone sein könne – und gebe seine PIN ein. Auf diese Weise könne man sich zuverlässig identifizieren, wenn man beispielsweise online ein Führungszeugnis beantragt oder seine Steuererklärung abgibt.
Antrag der FDP
Die FDP fordert in ihrem Antrag eine Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung des Personalausweises. Der Personalausweis müsse auf das Smartphone oder andere sichere Speicherorte übertragbar sein. Zusätzlich müssten vollständige Prozesse mit öffentlichen Behörden und privaten Unternehmen digital ermöglicht werden. Als Kernelement für amtliche Urkunden und Dokumente empfiehlt die Fraktion ein „Wallet“, um sämtliche Berechtigungskarten und Identitätsnachweise auf dem Smartphone zu ermöglichen. Die Daten des Personalausweises sollen dabei auf Wunsch mit dem Führerschein, Bildungsabschlüssen und weiteren privaten Zertifikaten erweitert werden.
Die im Wallet gespeicherten Informationen sollen auch über den Personalausweis hinaus selektiv für Dritte freigegeben werden können. Dadurch könnten etwa Anträge auf Familienleistungen, aber auch das Mieten von Fahrzeugen, vereinfacht werden. Ebenso solle die private Zertifizierung weiterer Daten durch Dritte ermöglicht werden, um zum Beispiel Bildungsurkunden zu speichern. Vorgeschlagen wird schließlich auch eine dezentrale Public-Key-Infrastruktur, die unabhängig von Dritten in Betrieb und Benutzung sein soll. (hau/14.03.2019)