Parlament

Schäuble würdigt das Amt des Wehrbeauftragten

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hat am Donnerstag, 4. April 2019, vor Eintritt in die Tagesordnung das Amt des Wehrbeauftragten in Anwesenheit von Amtsinhaber Dr. Hans-Peter Bartels gewürdigt. Vor 60 Jahren, am 3. April 1959, hatte in Bonn Helmuth von Grolman als erster Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages seine Amtsgeschäfte aufgenommen. „Was unter den Parteien zunächst umstritten war, ist heute integraler Bestandteil unserer Wehrverfassung – und längst prägend für das Selbstverständnis unserer Streitkräfte“, sagte der Bundestagspräsident. 

Schäuble dankt Soldatinnen und Soldaten

Ein Mann steht und spricht mit einem im Rollstuhl sitzenden Mann.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mit dem Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels vor Beginn der Plenarsitzung am 4. April 2019 (© DBT/Melde)

„Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen“, zitierte Schäuble den Wortlaut von Artikel 45 b, der in das Grundgesetz „im Zuge der heftig debattierten Wiederbewaffnung unseres Landes“ aufgenommen worden sei. Er sei „das Ergebnis eines klugen politischen Kompromisses, den Regierungs- und Oppositionsfraktionen damals miteinander aushandelten“, gewesen.

„Der Wehrbeauftragte wurde nicht, wie seiner Zeit geunkt wurde, zu einem bloßen ,Briefkasten-Onkel für Soldaten'. Im Gegenteil. Die persönliche Autorität und die jeweils eigene Handschrift der bisher zwölf Wehrbeauftragten sorgten für Ansehen und für politisches Gewicht – es war unter ihnen mit Claire Marienfeld zwischen 1995 und 2000 auch erstmals immerhin eine Frau. Ihnen allen sind wir zu Dank und Anerkennung verpflichtet. Gerade wir Abgeordnete, die besondere Verantwortung für die Bundeswehr als Parlamentsarmee tragen“, sagte Schäuble

Direkte und Hilfe und Unterstützung für Soldaten

Die Soldatinnen und Soldaten würden die Parlamentarier zu Recht in diese Pflicht nehmen – und deshalb könne auch von Seiten des Parlaments „der Beschluss einer Hauptstadt-Partei“ nicht unwidersprochen bleiben, „militärischen Organisationen“ künftig den Zugang zu Schulen untersagen zu wollen, sagte Schäuble unter Beifall. „Mehr noch: Vorträge von Soldatinnen und Soldaten über ihren Dienst und ihre Arbeit als ,militärische Propaganda' zu denunzieren. Der Vorwurf, es würden dabei Kompetenzgrenzen überschritten, verkennt den Auftrag zur festen Verankerung der Bundeswehr in unserer demokratischen Gesellschaft, deren Teil sie ist.“

Der Wehrbeauftragte habe bereits klare und unmissverständliche Worte dazu gefunden. Aber alle, die als Staatsbürger in Uniform diese wichtige Aufgabe wahrnehmen, sollten dabei auch um die volle Unterstützung des Bundestages wissen, betonte Schäuble begleitet von Beifall.

Mit dem Wehrbeauftragten „verbinden Soldatinnen und Soldaten direkte und unmittelbare Hilfe und Unterstützung“ – eine Funktion, die sich auf die gesamte Organisation Bundeswehr erweitert habe. Die Wehrbeauftragten hätten der Inneren Führung zum Durchbruch verholfen. Sie hätten die Entwicklungsprozesse, Neustrukturierungen und Neuausrichtungen der Bundeswehr über alle Umbrüche hinweg begleitet, Defizite aufgezeigt und Reformen gefordert. „Man hat sie deshalb zu Recht als ,Modernisierer von Armee und Staat' charakterisiert“, so der Bundestagspräsident. 

Aushängeschild erfolgreicher parlamentarischer Kontrolle

Befürchtungen, die jährliche parlamentarische und öffentliche Befassung mit den Mängelberichten des Wehrbeauftragten könnte zur Routine erstarren, hätten sich nicht bewahrheitet. Das sei ganz wesentlich dem hohen Niveau der Jahresberichte geschuldet, ihren Inhalten, die – so habe es der aktuelle Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels im vergangenen Jahr treffend formuliert – von den besten Experten stammen, die dieses Land in militärischen Fragen habe: nämlich von den Soldatinnen und Soldaten selbst. Über 370.000 Vorgänge seien vom Wehrbeauftragten seit 1959 bearbeitet worden. Ohne seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre das niemals möglich gewesen, unterstrich Schäuble: „Deshalb gebührt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wehrbeauftragten unser Dank“, sagte Wolfgang Schäuble.

„Das Amt des Wehrbeauftragten ist und bleibt ein unverzichtbares Aushängeschild erfolgreicher parlamentarischer Kontrolle in der Demokratie. Damit die Bundeswehr auch künftig ihren vielfach gewachsenen Verteidigungsaufgaben nachkommen kann – nicht zuletzt im Rahmen der Bündnisverpflichtungen unseres Landes, über die wir heute noch debattieren werden.“ (eis/04.04.2019)