Nathalie Loiseau und Michael Roth stellen sich Fragen der Abgeordneten
In der ersten institutionellen Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung am Montag, 25. März 2019, im Salle Lamartine der französischen Nationalversammlung in Paris haben sich die französische Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit, Nathalie Loiseau (La République en Marche), und der deutsche Staatsminister für Europaangelegenheiten im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), den Fragen der Abgeordneten in einer Anhörung gestellt.
50 deutsche und 50 französische Abgeordnete
Der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, die sich auf der Grundlage des Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens am 25. März konstituiert hat, gehören 50 Abgeordnete des Bundestages und 50 Abgeordnete der Assemblée nationale an. Sie soll zweimal jährlich tagen. Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble und der Präsident der französischen Nationalversammlung, Richard Ferrand, hatten das Abkommen vor Beginn der konstituierenden Sitzung unterzeichnet.
Aufgabe der Parlamentarischen Versammlung ist es unter anderem, über die Einhaltung der Bestimmungen des Élysée-Vertrags (Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963) und des Aachener Vertrags (Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration vom 22. Januar 2019) zu wachen. Darüber hinaus soll sie die Arbeit des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats begleiten und generell Vorschläge zu allen Fragen erarbeiten, die die deutsch-französischen Beziehungen betreffen. (haa/vom/25.03.2019)