Auswärtiges

Politische Erklärung zum Ein­satz von Explosiv­waffen ange­regt

Ob sich die Lage der weltweit 50 Millionen Zivilisten in dichtbesiedelten Kriegsgebieten, die von Explosivwaffeneinsätzen betroffen sind, durch eine politische Erklärung der Staatengemeinschaft verbessern lässt, und wie nichtstaatliche Akteure in ein Regelwerk einbezogen werden könnten, darüber haben Mitglieder und Sachverständige im öffentlichen Fachgespräch des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung des Auswärtigen Ausschusses am Mittwoch, 20. März 2019, unter dem Vorsitz von Matthias Höhn (Die Linke) beraten.

„Staatengemeinschaft soll politische Erklärung unterzeichnen“

Dr. Eva Maria Fischer vom Verein Handicap International, der sich weltweit um zivile Opfer von Streumunition kümmert, warb dafür, die Staatengemeinschaft solle eine politische Erklärung unterzeichnen, die dem humanitären Völkerrecht auf dem Gebiet dieser Waffengattung Nachdruck verleiht und es präzisiert.

Sie berichtete von erschütternden Beispielen aus dem Jemen und anderen Konfliktregionen. Auch die überlebenden Opfer trügen schwere physische und psychische Schäden davon. Darüber hinaus seien Angriffe mit breit streuenden Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten und mit entsprechend hohen Opferzahlen eine Ursache dafür, warum viele Menschen aus solchen Gebieten flüchteten.

Fischer wies darauf hin, dass auch der legale Einsatz von Explosivwaffen durch staatliches Militär zahlreiche Opfer zur Folge habe, und sprach sich dafür aus, Explosivwaffen mit Flächenwirkung nicht mehr in dicht besiedelten Gebieten einzusetzen.

Führungsrolle der deutschen Politik erwartet

Um zu einer internationalen Erklärung über die Bedingungen des Einsatzes von Explosivwaffen zu kommen, erwarte sie von der deutschen Politik eine Führungsrolle. „Eine solche Deklaration stärkt das bestehende Völkerrecht, schafft größere Klarheit und verbessert den Schutz von Zivilisten in militärischen Konflikten.“

Rasmus Sandvoll Weschke von der Organisation Conflict Preparedness and Protection, die sich der Unterstützung von Zivilisten in Konfliktgebieten verschrieben hat, erläuterte, welch verheerende Wirkung Explosivwaffen, abgefeuert in Richtung bewohnter Gebiete, entfalten können, und unter welchen äußeren Umständen auch ein legaler Waffeneinsatz durch professionelle Streitkräfte aus dem Ruder laufen kann.

Waffen mit nicht genau berechenbarer Flugbahn und hoher Sprengkraft wie Mehfachraketenwerfer, mit denen dutzende Raketen in kurzer Zeit abgefeuert werden könnten, seien für den Einsatz in dicht besiedelten Gebieten ungeeignet. Druckwelle und Splitterwirkung im Umkreis ihres Einschlag machten die Unterscheidung zwischen militärischen Zielen und ziviler Umgebung extrem schwer.

„Einsatz von Explosivwaffen mit Flächenwirkung vermeiden“

Auch Katja Schöberl vom Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes unterstrich, wich wichtig es sei, zwischen militärischen und zivilen Zielen nicht unterscheidende  Angriffe zu vermeiden. Der Schutz der Zivilbevölkerung lasse sich durch die konsequente Anwendung des Völkerrechts stärken. Schließlich gehe es aber darum, den „Einsatz von Explosivwaffen mit Flächenwirkung zu vermeiden“. Die Konfliktparteien in Kampfgebieten müssten stets sämtliche Folgen ihres Tuns abschätzen und diejenigen Waffen wählen, die den geringsten Schaden bei der Bevölkerung und der zivilen Infrastruktur verursachten.

Wolfgang Richter, Oberst a.D., Senior Fellow bei der Stiftung Wissenschaft und Politik, verwies auf die Problematik, das Völkerrecht als ein Regelwerk für Staaten auch für nichtstaatliche Akteure verpflichtend zu machen, die für einen Großteil der Explosivwaffeneinsätze verantwortlich seien. Letztere hätten kein Interesse, sich an die Regeln zu halten, und verfügten außerdem nicht über die technischen Möglichkeiten wie  intervenierende Staaten, auf technologisch fortschrittliche Präzisionswaffen zu setzen.

Für eine internationale Deklaration als Ergänzung und Präzisierung des Völkerrechts sollte die Staatengemeinschaft Praxisleitsätze entwickeln, die den Einsatz von Explosivwaffen in Kampfgebieten genau regele und helfe, zivile Opfer zu vermeiden.

„Bestehende rechtliche Vorgaben besser einhalten“

Die Bundesregierung lehne den unterschiedslosen Einsatz von Explosivwaffen gegen die Zivilbevölkerung ab, sagte Stefan Sohm vom Bundesministerium der Verteidigung. Um die Lage der Zivilbevölkerung in Konfliktgebieten zu verbessern, bedürfe es aber keiner zusätzlichen politischen Erklärung. Es gelte vielmehr, die bestehenden rechtlichen Vorgaben besser einzuhalten, die bereits verbieten, zivile Ziele anzuvisieren und das Gebot der Verhältnismäßigkeit enthalten.

Da man sich völkerrechtlich hier nicht wie bei anderen Waffengattungen im Bereich eines Verbots bewege, gehe es bei der Frage eines besseren Schutzes der Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen von Explosivwaffen darum, klare Regelungen für die Methoden der Kriegführung bereitzuhalten. Die Bundesregierung arbeite auf internationaler Ebene daran,  die Einsatzbedingungen von Explosivwaffen seitens der professionellen, staatlichen Streitkräfte noch besser zu regeln und auch nichtstaatliche Akutere einzubeziehen. (ll/21.03.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Rasmus Sandvoll WeschkeAdvisor CPP – conflict preparedness and protection Head Office, Oslo
  • Katja Schöberl, Referentin / Legal Advisor, Team 26 (Internationales Recht und Internationale Politische Beziehungen / International Law and International Political Relations), DRK-Generalsekretariat / GRC Headquarters
  • Dr. Eva Maria FischerHandicap International e.V., Leiterin Advocacy und Bildungsarbeit
  • Wolfgang Richter, Oberst a.D., Senior Fellow, Stiftung Wissenschaft und Politik
  • Stefan Sohm, Ministerialrat, Referat R I 3 (Völkerrecht; Rechtsgrundlagen der Einsätze der Bundeswehr einschließlich verfassungsrechtlicher Bezüge; Menschenrechte), Bundesministerium der Verteidigung