Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Februar 2019, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Vertrag mit Armenien: Der Bundestag stimmte der Überweisung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (19/7835) an den Auswärtigen Ausschuss zu. Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (CEPA vom englischen „Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement“) solle die Beziehungen zwischen der EU und Armenien vertiefen. Das CEPA unterstreiche, so die Regierung, dass eine intensivierte Zusammenarbeit der EU auch mit den Ländern möglich ist, die wirtschaftlich und politisch eng mit Russland verbunden sind. Armenien habe ein 2013 bereits ausgehandeltes Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der EU nicht paraphiert und sei in der Folge der Eurasischen Wirtschaftsunion beigetreten. Das CEPA ähnele in großen Teilen diesem vorher verhandelten Assoziierungsabkommen, mit Ausnahme der Einrichtung einer Freihandelszone, die wegen des Beitritts Armeniens zur Eurasischen Wirtschaftsunion nicht mehr möglich sei. Dennoch solle es zu einer stärkeren Annäherung an das EU Normen- und Regulierungssystem kommen, um Handel und Investitionen zu begünstigen. Außerdem greife das Abkommen neue, gemeinsame Themen wie die Bekämpfung des Terrorismus, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und nukleare Sicherheit, internationale Kriminalität und Menschenhandel, Klimawandel sowie Verkehrsinfrastruktur auf.
Marktorganisationsgesetz: Die Abgeordneten haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur fünften Änderung des Marktorganisationsgesetzes (19/7836) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Wie die Bundesregierung schreibt, hat sich erwiesen, dass das Marktorganisationsgesetz derzeit keine Zuständigkeitszuweisung an die Zollverwaltung für die Abschreibung der Lizenzen sowie keine Zuständigkeitsregelung für Sicherheiten enthält. Dies in Rechtsverordnungen zu regeln, solle durch Ergänzung der Verordnungsermächtigung ermöglicht werden. Ferner will sie punktuell die Terminologie im Marktorganisationsgesetz an das geltende Zollrecht anpassen.
Eisenbahn: Das Plenum überwies den Regierungsentwurfs zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich (19/7837) zur federführendenBeatung an den Verkehrsausschuss. Dazu liegt auch eine Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vor (19/7917). Geplant ist, die Bekanntmachung von Tarifen künftig leichter zugänglich zu machen. Während Tarife bisher im Tarif- und Verkehrsanzeiger bekannt gemacht werden mussten, sollen sie nun im Internet bekanntgemacht werden. Für die Durchsetzung von fahrgastrechtlichen Ansprüchen solle eine einzige Durchsetzungsstelle, das Eisenbahn-Bundesamt, zuständig sein, sodass der Fahrgast keine eigene Zuständigkeitsabgrenzung vornehmen muss, um seine Rechte geltend machen zu können. Durch konsequentere Trennung der Zuständigkeiten im Tarifbereich strebt die Regierung eine Verwaltungsvereinfachung an. Während der Bund fortan für Tarifgenehmigungen und die Aufsicht über die Einhaltung von Tarifen im Schienenpersonenfernverkehr zuständig sein solle, kämen den Ländern diese Aufgaben im Schienenpersonennahverkehr zu, heißt es weiter.
Integrationsverantwortungsgesetz: Der Bundestag stimmte ferner der Überweisung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Erteilung der Zustimmung nach Paragraf 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Vorschlag einer Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank vom 15. Oktober 2018 (19/7838) zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss zu. Die vorgesehenen Änderungen der Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB) betreffen Maßnahmen zur Verbesserung der internen Organisation der Bank, vor allem beim Risikomanagement und der regulatorischen Aufsicht sowie Stärkung des Verwaltungsrats. Die Bundesregierung will der Satzungsänderung im Rat der Europäischen Union zuzustimmen.
Digitalisierung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für offene Standards als zentrale Voraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung stark. Dazu legen die Abgeordneten einen Antrag (19/7589) vor. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum der übrigen Fraktionen zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Die Grünen hatten für federführende Beratung im Ausschuss Digitale Agenda plädiert, konnten sich aber nicht durchsetzen. Da bisher kein verantwortungsvoller Ordnungsrahmen für die Digitalisierung der Wirtschaft erkennbar sei, sei es nötig, „eine echte Netzneutralität ohne diskriminierende Überholspuren und Zero-Rating“ gesetzlich zu verankern, heißt es darin weiter. Insbesondere bei monopolartigen Strukturen auf den digitalen Märkten müsse, sofern technisch und datenschutzrechtlich möglich, eine Verpflichtung zur Interoperabilität zwischen den verschiedenen Anbietern eingeführt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das bestehende Informationsfreiheitsrecht des Bundes fortzuentwickeln mit dem Ziel, Open Government und Open Data voranzutreiben. Dies umfasse auch ein zweites Open-Data- oder Transparenz-Gesetz. Indem Open Source als Standard etabliert werde, könnten einseitige Abhängigkeiten verringert und die IT-Sicherheit gestärkt werden, schreiben die Abgeordneten weiter. Zudem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich international für die Festschreibung von offenen Standards einzusetzen, um weitere Innovationen in offenen Systemen neuer Technologien wie etwa Blockchain oder Quantencomputing zu ermöglichen.
Hochschulfinanzierung: Die Liberalen wollen die Hochschulfinanzierung nachhaltig stärken. Dazu hat die FDP einen Antrag zur Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft innerhalb des Paktes für Forschung und Innovation (19/7900) vorgelegt, der diesen neu justieren soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Forschung, Bildung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Die FDP fordert, ab 2021 die von der Koalition angestrebten, mindestens dreiprozentigen jährlichen Mittelerhöhungen im Pakt für Forschung und Innovation hauptsächlich an die Hochschulen zu geben, um deren Grundfinanzierung zu stärken. Bei der Festlegung der Summe für die Hochschulen solle sich die Regierung am derzeitigen Hochschulpakt orientieren und mit etwa 56,4 Millionen Euro beim ersten Aufwuchs zu beginnen. Die Länder sollten sich im gleichen Maße an diesen zusätzlichen Mitteln für die Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen wie der Bund, fordert die Fraktion.
UN-Wanderarbeiterkonvention: Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen fordern die Ratifikation der UN-Wanderarbeiterkonvention. Dadurch solle eine verantwortungsvolle und menschenwürdige Migrationspolitik ermöglicht werden. Der Antrag (19/7919) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die Wanderarbeiterkonvention der Vereinten Nationen zu unterzeichnen und dafür zu sorgen, dass schon vor deren Ratifizierung die Menschenrechte von Wanderarbeitern in alle menschenrechtlichen Staatenberichtsverfahren einbezogen werden. Die Lage von Menschen, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus oder Duldung in Deutschland aufhalten, solle systematisch aufbereitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, verlangt die Fraktion.
Steuerbefreiung für Kfz-Anhänger: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Steuerbefreiung für Kfz-Anhänger für Tier- und Naturschutz der gemeinnützigen Vereine von der Kfz-Steuer befreien“ (19/7901) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Die FDP beantragt, dass in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr auch die Anhänger zum Transport von Tieren und Gegenständen für die Erfüllung von Belangen des Naturschutzes gemeinnütziger Vereine von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. (eis/vom/21.02.2019)