Änderung der Geschäftsordnung zum Fragerecht im Bundestag
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2019, erstmalig über einen Antrag, den die AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages hinsichtlich einer „Regelung des bankenunionalen Fragerechts“ (19/8558) vorgelegt hat, beraten. Anschließend wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Bankenunionale Anfragen
Die AfD will eine „Regelungslücke“ in der Geschäftsordnung des Bundestages schließen. In die Geschäftsordnung aufgenommen werden sollen Regelungen zur „bankenunionalen Anfrage einzelner Mitglieder des Bundestages“ und zur „Großen bankenunionalen Anfrage“. Danach sollen einzelne Abgeordnete von der Europäischen Zentralbank sowie vom Ausschuss für einheitliche Abwicklung Auf Anfragen und Bemerkungen schriftliche Antworten verlangen können. Die Anfragen und Bemerkungen sollen vom Bundestagspräsidenten mit der Aufforderung weitergeleitet werden, diese innerhalb eines Monats zu beantworten.
Große bankenunionale Anfragen an die Europäische Zentralbank oder an den Ausschuss für einheitliche Abwicklung sollen ebenfalls vom Bundestagspräsidenten an den Befragten weitergeleitet werden und binnen Monatsfrist beantwortet werden. Der Ausschuss für einheitliche Abwicklung ist die neue, für die Abwicklung zuständige Behörde der Europäischen Bankenunion. Sie ist ein wichtiges Element der Bankenunion und ihres einheitlichen Abwicklungsmechanismus und soll sicherstellen, dass insolvenzbedrohte Finanzinstitute mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen der teilnehmenden EU-Länder und anderer Länder abgewickelt werden können.(vom/sas/21.03.2019)