Inneres

Bundestag beschließt Antrag gegen Antiziganismus

Der Bundestag hat am Freitag, 22. März 2019, einen Antrag von CDU/CSU und SPD „Antiziganismus bekämpfen“ (19/8546) mit der eigenen Mehrheit gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Zugleich fand ein weitgehend wortgleicher gemeinsamer Antrag von FDP, Linksfraktion und Grünen mit dem gleichen Titel (19/8562) keine Mehrheit. CDU/CSU, SPD und AfD lehnten ihn bei einigen Enthaltungen aus der Unionsfraktion ab. 

Antrag von CDU/CSU und SPD

Mit der Annahme des Koalitionsantrags begrüßt der Bundestag, dass der Bundesinnenminister nach Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ein Expertengremium einsetzen wird, das erstmals eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen des Antiziganismus erarbeiten soll. Das Gremium solle 2021 einen ausführlichen Bericht vorlegen, regen Union und SPD an. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Arbeit dieses Expertengremiums zu unterstützen und jeder Form des Hasses gegen Sinti und Roma und dem Antiziganismus schon im Entstehen entschlossen zu begegnen.

Vom Expertengremium erhofft sich das Parlament unter anderem eine Bestandsaufnahme der Entstehung, der Erscheinungsformen und der Folgen des Antiziganismus  sowie Empfehlungen, wie Programme zur Bekämpfung von Antiziganismus entwickelt und weiterentwickelt werden können. Aus der historisch-politischen Bildungsarbeit gegen den Antiziganismus und der Wirkung entsprechender Gedenkstätten seien Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Antrag von FDP, der Linken und Grünen

Der gemeinsame Antrag von FDP, Linksfraktion und Grünen ist weitgehend wortgleich mit dem beschlossenen Antrag von CDU/CSU und SPD,  enthält aber einen zusätzlichen Passus, in dem es heißt: „Der Deutsche Bundestag verpflichtet sich, jeder Form des Hasses gegen Sinti und Roma und dem Antiziganismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen zu begegnen.“ (vom/22.03.2019)

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