Recht

Betrugsbekämpfung zum Schutz der finan­ziellen Interes­sen der EU

Der Bundestag hat am  Donnerstag, 14. März 2019, erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2017 / 1371 vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug, der sich gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union richtet (19/7886) beraten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen fest. Sie ist am 17. August 2017 in Kraft getretenen und muss bis zum 6. Juli 2019 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Wie es in dem Entwurf heißt, entspricht das geltende deutsche Recht bereits weitgehend den Vorgaben der Richtlinie. Die noch erforderlichen Anpassungen sollen unter anderem durch das neu zu schaffende Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union vorgenommen werden, das die Straftatbestände der missbräuchlichen Verwendung von Mitteln der Europäischen Union und der rechtswidrigen Verminderung von Einnahmen der Europäischen Union sowie Ergänzungen des Korruptionsstrafrechts vorsieht. (hle/14.03.2019)