Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Oktober 2018, eine Reihe von Vorlagen ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen:
Wahlrechtsänderung: Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „für mehr Teilhabe im Wahlrecht“ (19/3171) vorgelegt. Demnach sollen Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Der Entwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Digitale Infrastruktur: Die Bundesregierung hat zur ersten Beratung einen Entwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ (19/4720) vorgelegt. Das sogenannte Digitalinfrastrukturfondsgesetz (DIFG) wurde an den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Mit einem neuen Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ will die Bundesregierung den Breitbandausbau sowie die digitale Infrastrukturen an Schulen fördern. Dazu sollen die Erlöse der geplanten Versteigerung von 5G-Lizenzen in das Vermögen fließen. Zunächst ist eine bereits etatisiert Anschubfinanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geplant. Laut DIFG-Entwurf sollen 70 Prozent der Einnahmen des Vermögens für die „Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen“ verwendet werden. Schwerpunkt ist demnach vor allem der ländliche Raum. Dort sei ein „privatwirtschaftlicher Ausbau von Gigabitnetzen nicht zu erwarten“, führt die Bundesregierung zur Begründung aus. Die übrigen 30 Prozent sollen laut Entwurf grundsätzlich als Finanzhilfe des Bundes den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der „Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen“ unterstützt werden. Die Einrichtung des Sondervermögens ist laut Bundesregierung notwendig, da die geplanten Maßnahmen mit den „gegenwärtig verfügbaren Haushaltsmitteln“ nicht finanziert werden könnten. Forderungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, auch den 5G-Ausbau in die Förderung aufzunehmen sowie über den Fonds Mittel für Breitband-Programme der Länder zur Verfügung zu stellen, lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab. So argumentiert die Bundesregierung, dass sich die bisherigen Verfahren zur Förderung des Breitbandausbaus bewährt hätten. „Zur praktischen Umsetzung der Förderung durch die Telekommunikationsunternehmen bedarf es eines bundeseinheitlichen Förderprogrammes und nicht 16 verschiedener Länderprogramme“, heißt es in der Gegenäußerung. Mit Bezug auf den 5G-Ausbau betonte die Bundesregierung, dass im Rahmen der Lizenzvergabe „Versorgungsauflagen für den öffentlichen Mobilfunk“ vereinbart werden sollen. Zudem hatte die Länderkammer gefordert, den Finanzierungsanteil des Bundes bei der Förderung zu erhöhen. Dies sei aufgrund der „Refinanzierungsmöglichkeit für den Bund aus den Einnahmen der Vergabe von Frequenzen darstellbar“. Die Bundesregierung spricht sich hingegen dagegen aus. Der Bund halte an dem Finanzierungsmodus samt notwendiger Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger fest, schreibt die Bundesregierung.
Europäischer Emissionshandel: Ebenfalls zur erstmaligen Beratung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels dem Bundestag (19/4727) zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vorgelegt. Die auf EU-Ebene vereinbarte Fortentwicklung des europäischen Emissionshandels soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit der Novelle werden laut Bundesregierung die „nationalen Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung dieses Emissionshandelssystem für die Handelsperiode 2021 bis 2030 geschaffen“. Neben der Umsetzung der neuen Vorgaben im TEHG basieren weitere Änderungen demnach auf „Vollzugserfahrungen aus der laufenden Handelsperiode“ sowie auf deutscher und europäischer Rechtssprechung. Der Entwurf soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden. In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf fordert der Bundesrat unter anderem, dass die Landesbehörden jeweils Emissionsberichte zur Verfügung gestellt bekommen. In der dritten Handelsperiode hätten die Länder demnach ungenügenden Zugriff auf Emissionsdaten der Anlagebetreiber gehabt. In ihrer Gegenäußerung stellt die Bundesregierung eine Prüfung des Anliegens in Aussicht. „Allerdings sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf für eine solche Regelung“, heißt es in der Gegenäußerung. Die Vorlage wurde an den Umweltausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Rindfleischetikettierungsgesetz: Die Bundesregierung hat zur ersten Beratung einen Entwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung (19/4728) vorgelegt. Der Entwurf wurde an den Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Mit der Vorlage sollen Verstöße gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch nicht mehr mit Strafnormen geahndet werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 21. September 2016 die entsprechenden Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt. Dafür sollen die Straftatbestände zu Ordnungswidrigkeitstatbeständen abgestuft und stattdessen der bisher geltende Bußgeldrahmen angehoben werden. Als Begründung wurde zudem angegeben, dass in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit Geld- oder Freiheitsstrafen praktisch nicht verhängt worden seien. Darüber hinaus soll aus den gleichen Gründen das Milch- und Margarinegesetz geändert werden.
Fleischgesetz: Des Weiteren an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde der Entwurf der Bundesregierung eines ersten Gesetzes zur Änderung des Fleischgesetzes (19/4721). Die fleischhandelsrechtlichen Vorschriften sollen an EU-Vorgaben angepasst werden. Die Reform soll neu regeln, welche Personen mittels welcher Klassifizierungsmethoden die Einstufung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen durchführen dürfen. Grundlage der Neuregelung ist die EU-Verordnung in Bezug auf die Handelsklassenschemata für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren.
Telekommunikation: Die Bundesregierung hat dem Bundestag zur ersten Beratung einen Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (19/4722) vorgelegt. Aufgrund der vorgesehenen Änderung des Paragrafen 35 des Telekommunikationsgesetzes werden größere Telekommunikationsunternehmen, die Vorleistungen regulierter Unternehmen in Anspruch nehmen, zukünftig mit Nachzahlungen belastet, wenn die Bundesnetzagentur im gerichtlichen Verfahren verurteilt wird, ein höheres als das ursprünglich festgesetzte Entgelt zu genehmigen. Dazu werden die betroffenen Unternehmen Rückstellungen bilden müssen, schreibt die Regierung, die mit der Gesetzesänderung einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. Mit einem spürbaren Anstieg des Verbraucherpreisniveaus rechnet sie aber nicht. Der Entwurf wurde an den Wirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Insolvenz von Fluggesellschaften: Fluggäste sollen bei der Insolvenz von Fluggesellschaften besser geschützt werden. Die Fraktion Die Linke hat dazu erstmals einen Antrag (19/1036) vorgelegt, der an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Darin heißt es, der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, unter anderem einen staatlichen Entschädigungsfonds für die Fluggäste einzurichten, die von der Insolvenz von Air Berlin betroffen sind und keine Entschädigung in dem Umfang der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisende aus der Insolvenzmasse erhalten. Ferner solle ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der die Insolvenzabsicherungspflicht für Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen erweitert, die in Deutschland einen Flug antreten oder beenden, und umgehend solle ein von den Fluggesellschaften finanzierter Fonds zur Rückabsicherung bei Insolvenz eingerichtet werden, aus dem gegebenenfalls nicht gedeckte Ansprüche bedient werden. Auch gegenüber der Europäischen Kommission und im Rat der Europäischen Union solle sich die Bundesregierung für den besseren Schutz der Fluggäste einsetzen.
Moratorium für BVVG-Flächen: Die Bundesregierung soll ein Moratorium für die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), einer Treuhandanstalt-Nachfolgeeinrichtung, verkünden. Das verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/2694), der an den Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Die Regierung soll den Verkauf der restlichen im Bundesbesitz verbliebenen ehemaligen volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen stoppen. Außerdem sollen die Flächen durch Zusammenlegung und Ergänzung dem Nationalen Naturerbe zugeschlagen werden, um einen dauerhaften Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Darüber hinaus sollen die verbleibenden BVVG-Flächen im Bundesvermögen gehalten und dauerhaft vor dem Verkauf an außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren gesichert werden. In einem weiteren Schritt sollen diese Flächen in eine bundeseigene Stiftung überführt werden und als agrarstrukturelle Reserve einer Nutzung für besonders naturverträglich wirtschaftende Betriebe, zur Stärkung kleiner bäuerlicher Betriebe und für Betriebsneugründungen zur Verfügung stehen.
Regionalquote im EEG: Den Ausbau der Windkraft sichern will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch den Windkraftausbau vor allem im Süden Deutschlands. Dazu haben die Abgeordneten einen Antrag (19/3142) vorgelegt, der an Wirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Darin fordert die Fraktion, eine Regionalquote im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu verankern. Die Dynamik im Norden Deutschlands dürfe nicht gebremst werden, erklären sie. Zusätzlich müsse jedoch im Süden und in der Mitte des Landes eine neue dynamische Entwicklung ermöglicht werden, insgesamt solle der gesamte Ausbaupfad auf mindestens fünf Gigawatt pro Jahr angehoben werden. Sonderausschreibungen für die Jahre 2019 und 2020 müssten unverzüglich durchgeführt werden. Der regional gesteuerte Ausbau solle sich an den historischen Daten vor der EEG-Novelle 2016 orientieren.
Konferenz re:publica: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Finanzielle Unterstützung der Konferenz re:publica“ (19/4841) vorgelegt. Darin beantragt sie, sofort jegliche finanzielle Zuwendung für die re:publica durch den Bund und seine Behörden zu streichen. Die IT- und Webkonferenz sei eine Veranstaltung, bei der die Bundeswehr wiederholt ausgeschlossen worden sei. Nur ohne Uniform habe sie den Soldaten Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewähren wollen. An eine finanzielle Förderung durch den deutschen Staat müsse die Erwartung geknüpft sein, sich zu seinen Werten zu bekennen, schreibt die Fraktion. Ein Ausschluss der Bundeswehr sei mit einer staatlichen Förderung unvereinbar. Die beantragte Überweisung des Antrags in die Ausschüsse wurde mit den Stimmend er AfD-Fraktion gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Vorlage wurde in der Sache direkt abgestimmt und mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen das Votum der AfD abgelehnt.
Fracking: Die Förderung von Erdgas durch Fracking soll verboten werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/4859), der dem Bundestag erstmals vorliegt und an den Wirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Konkret sollen keine Erdgasbohrungen in Schutzgebieten zugelassen werden dürfen. Auch solle die Bundesregierung eine Strategie vorlegen, wie der Gasverbrauch gesenkt und der verbleibende Gasbedarf aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden kann, um das Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, die Energieversorgung bis 2050 zu dekarbonisieren und die Klimaerhitzung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen.
Digitale Medien in der Bildung: Die Digitalisierung durchdringt die Gesellschaft in nahezu allen Bereichen. Eine entsprechende Bewertung der aktuellen Situation durch das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat dazu seinen Bericht „Digitale Medien in der Bildung“ (18/9606) vorgelegt, der vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Auftrag gegeben wurde und nun zur federführenden Beratung an diesen überwiesen wurde. Der Bericht fasst die relevanten wissenschaftlichen Befunde zu Umfang und Konsequenzen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten neuer digitaler Medientypen im Bildungsbereich und für Lehr- und Lernmethoden zusammen.
Wahlrechtsänderung II: Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ (19/4568) vorgelegt, der zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Inneres und Heimat überwiesen wurde. In ihrem Antrag verweisen die Fraktionen darauf, dass das aktive und passive Wahlrecht grundsätzlich jedem Bürger zusteht. Nach dem Bundes- und dem Europawahlgesetz seien allerdings „all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer“ bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Rechtssicherheit für schwer Erkrankte in Not: Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/4834), Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage zu schaffen. Personen, die deshalb eine Selbsttötung beabsichtigen, soll der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung ermöglicht werden. Eine extreme Notlage ist laut FDP gegeben, wenn die schwere und unheilbare Erkrankung mit starken Schmerzen verbunden ist, die zu einem unerträglichen Leidensdruck führen und nicht ausreichend gelindert werden können, wenn der Betroffene entscheidungsfähig ist und sich frei und ernsthaft entschieden hat, sein Leben beenden zu wollen, und wenn ihm keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches zur Verfügung steht. Der Antrag wurde zur Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Gesundheitsausschusses überwiesen.
Medizinalcanabis-Anbau zum Export: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/4835) zur ersten Beratung vorgelegt, der den Medizinalcannabis-Anbau zum Export ermöglichen soll. Die Bundesregierung solle eine Prognose über den Bedarf an Medizinalcannabis in Deutschland erstellen und die anbaubare Menge in Bezug auf diesen Bedarf und zusätzlich für den Export erhöhen. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Entwicklungszusammenarbeit mit Sambia: Auf Antrag der FDP-Fraktion (19/4839) soll die Entwicklungszusammenarbeit mit Sambia überprüft, die Korruption bekämpft und EU-Kohärenz hergestellt werden. Die Bundesregierung solle die Entwicklungszusammenarbeit überprüfen und Zahlungen gegebenenfalls aussetzen, bis die Korruptionsvorwürfe gegen die Republik Sambia aufgeklärt sind und die sambische Regierung Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung ergriffen hat. Zur weiteren Beratung wurde der Antrag an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Humanitäre Krise in Lateinamerika: Der Bundestag befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Die humanitäre Krise in Lateinamerika bewältigen, nachhaltige Stadtentwicklung in Nachbarstaaten von Venezuela ermöglichen und Ermittlungen gegen die venezolanische Regierung beim Internationalen Strafgerichtshof einleiten“ (19/4838). Die Bundesregierung solle die Nachbarstaaten Venezuelas dabei unterstützen, die Auswirkungen der politischen und humanitären Krisensituation in der Region zu bewältigen. Gegebenenfalls sollte der Druck auf die venezolanische Regierung erhöht werden, damit Hilfsorganisationen ins Land können. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Abschaffung der Hofabgabeklausel: Der Bundestag hat die Überweisung des Antrags der FDP-Fraktion (19/4836) in den Landwirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit abgelehnt und ihn stattdessen mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Antrag sieht vor, die Koppelung der Altersrente der Landwirte an die Abgabe des landwirtschaftlichen Hofes abzuschaffen. Die Bundesregierung müsse gewährleisten, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rentenanträge unverzüglich bearbeitet und bescheidet. Die Fraktion verweist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2018, wonach die Koppelung einer Altersrente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs in die Eigentumsfreiheit des Artikels 14 des Grundgesetzes eingreift. Die Pflicht zur Hofabgabe werde verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. (vst/eis/11.10.2018)