Anträge zur Förderung alternativer Fahrzeugantriebe debattiert
Der Bundestag hat am Freitag, 22. Februar 2019, erstmalig über einen Antrag der AfD-Fraktion (19/6007) beraten, mit dem diese Steuervorteile für E-Fuel-Antriebe fordert. Zudem lag ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Technologieoffene Förderung alternativer Antriebe“ (19/7902) vor. Während der Bundestag den AfD-Antrag gegen das Votum der AfD zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwies (die AfD wollte die Federführung beim Vekehrsausschuss), soll der FDP-Antrag federführend im Verkehrsausschuss beraten werden.
Antrag der AfD
In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass Fahrzeuge, die batterieelektrisch angetrieben werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit seien und an der Energiesteuer auf Mineralöle, der die übrigen Kraftfahrzeuge zusätzlich unterliegen, nicht teilnehmen würden. Bei Lkw gelte ferner eine Befreiung von der Mautpflicht. Begründet würden diese Regelungen durch die besondere Förderwürdigkeit dieser Antriebe aufgrund ihrer besonderen Umweltverträglichkeit, heißt es in der Vorlage. Teilweise dürften elektrische Fahrzeuge darüber hinaus auch Fahrspuren und Parkplätze benutzen, die für den übrigen Verkehr gesperrt sind.
Neben den beschriebenen Antrieben gebe es jedoch eine Reihe von weiteren Antriebskonzepten, die hinsichtlich der Umweltverträglichkeit mit den Eigenschaften der batterieelektrischen Antriebe vergleichbar seien, schreibt die AfD-Fraktion. So etwa der Betrieb von Verbrennungsmotoren mit sogenannten E-Fuels (synthetisch hergestellten Kraftstoffen) oder auch der Betrieb mit Biokraftstoffen. Diese Antriebsarten wiesen gegenüber dem Elektroantrieb keinerlei schlechtere Umweltauswirkungen auf und hätten zusätzlich den Vorteil, bei der Versorgung der Fahrzeuge auf das vorhandene Tankstellennetz zurückgreifen zu können.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Energiesteuergesetz so zu ändern, „dass Energiesteuern auf synthetische Kraftstoffe und Biokraftstoffe künftig nur noch in der Höhe erhoben werden, wie dies für das Äquivalent in elektrischem Strom erhoben würde“. Außerdem müsse das Kraftfahrzeugsteuergesetz so geändert werden, dass die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge analog auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, „sofern technisch sichergestellt ist, dass diese nur mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden können“.
Antrag der FDP
Die Liberalen fordern die Entwicklung innovativer Mobilitätslösungen am Standort Deutschland sicherzustellen, indem auf Technologieoffenheit bei der Forschungsförderung von Antriebstechnologien gesetzt wird, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich zu gewährleisten. Die Bundesregierung soll im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen auf eine technologieoffene Ausgestaltung der künftigen Regulierung hinwirken, in der die CO2-Vermeidung durch den Einsatz alternativer Kraftstoffe ebenso Berücksichtigung findet wie die Elektromobilität, sodass Anreize für die Nutzung von Fahrzeugen mit auf synthetischen Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien basierenden Antrieben geschaffen wird.
Alle Fahrzeuge mit reduziertem CO2-Ausstoß bei der von der Bundesregierung geplanten Reform der Dienstwagenbesteuerung sollen zudem berücksichtigt und somit umweltfreundliche Mobilität gefördert werden. Die Mehrgewichtbefreiung, die für elektrisch betriebene Kleintransporter gilt, soll außerdem auf Erdgastransporter ausgeweitet werden, um den Einsatz klimaschonender Fahrzeuge zu fördern. (hau/sas/22.02.2019)