Parlament

Barnett: Beim Aus­nah­me­zustand „rote Linie“ nicht überschreiten

Doris Barnett leitet die Bundestagsdelegation zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Doris Barnett leitet die Bundestagsdelegation zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. (© DBT/Julia Nowak)

Die Proklamation des Notstands sei bei existenziellen Bedrohungen eines Staats zwar prinzipiell erlaubt, so Doris Barnett, doch „kann eine Einschränkung  von Freiheitsrechten nur in absoluten Ausnahmefällen und nur für eine begrenzte Zeit toleriert werden“. Die internationale Gemeinschaft müsse darauf achten, dass diese „rote Linie“ nicht überschritten werde, mahnt die SPD-Abgeordnete im Interview. Die Problematik der Verhängung eines Ausnahmezustands gehört zu den zentralen Themen der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bei der Tagung am 21. und 22. Februar 2019 in Wien. Barnett leitet die Bundestagsdelegation. Das Interview im Wortlaut:


Frau Barnett, in Wien will sich die Parlamentarische Versammlung der OSZE auch mit den kritischen Fragen befassen, die durch die Proklamation des Ausnahmezustands in einem Mitgliedstaat aufgeworfen werden können. Sind diese Probleme in den OSZE-Ländern so massiv, dass ein solcher Vorstoß gerechtfertigt ist?

In den vergangenen Jahren haben Frankreich, die Türkei und die Ukraine aus jeweils verschiedenen Gründen und in unterschiedlichem Ausmaß die Möglichkeit genutzt, nach Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention von ihrer Verpflichtung zum Schutz der Grundrechte abzuweichen. Bislang kann man bei der Verhängung des Ausnahmezustands also nicht von einem flächendeckenden Phänomen im OSZE-Raum reden. Dennoch müssen wir wachsam sein. Im Notstandsfall muss ein Staat von der Menschenrechtskonvention abweichen können, das ist unvermeidbar. Ein solcher Schritt darf aber nur mit größter Vorsicht getan und muss gut begründet werden.

Besonders viel Kritik zog die Türkei auf sich, weil Präsident Recep Tayyip Erdoğan nach einem gescheiterten Putsch von Teilen der Armee die Dekretierung des Ausnahmezustands nutzte, um kritische Medien kalt zu stellen und die Opposition zu schwächen oder gar auszuschalten.

Die Türkei gehört der OSZE an und ist Mitglied der Nato. Das Land spielt zudem eine wichtige Rolle im syrischen Konflikt und in der östlichen Mittelmeerregion. Die OSZE hat den versuchten Staatsstreich als Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung der Türkei verurteilt, jedoch auch betont, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einen hohen Stellenwert hat. Gleiches gilt für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der im Notstandsfall geplanten Maßnahmen. Leider hat sich am Bosporus die Lage der Menschenrechte immer weiter verschlechtert. Diese Entwicklung bereitet den OSZE-Abgeordneten große Sorgen, worüber wir in Wien kritisch diskutieren müssen.

Ohne große Resonanz in der Öffentlichkeit übte der Europarat Kritik in der Praxis des Notstands, der in Frankreich nach brutalen Dschihadisten-Attentaten deklariert worden war. Welche Fehler wurden in Paris gemacht?

Im März 2018 hat sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats mit der Frage der Verhältnismäßigkeit der in Frankreich, der Türkei und der Ukraine getroffenen Notstandsmaßnahmen befasst. Paris wurde unter anderem wegen der mehrmaligen Verlängerung des Ausnahmezustands kritisiert. Zudem äußerten sich die Europaratsabgeordneten besorgt, weil die Polizei bei Durchsuchungen ein unangemessenes Verhalten an den Tag gelegt hat. Überdies griff man in Frankreich auf Notstandsmaßnahmen auch in Situationen zurück, die nichts mit dem Ausnahmezustand zu tun hatten. Wenn Terrorismus eine Gesellschaft bedroht, ist es außerordentlich wichtig, ein Gleichgewicht zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und dem Erhalt bürgerlicher Freiheiten zu finden. Die Analyse des Europarats dürfte auch bei der Tagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE in Wien eine Rolle spielen.

Wie weit dürfen nach dem Verständnis der OSZE-Abgeordneten im Notstandsfall Eingriffe in die Freiheitsrechte gehen?

Eine Einschränkung von Freiheitsrechten kann nur in absoluten Ausnahmefällen und nur für eine begrenze Zeit toleriert werden. Die Menschenrechtskonvention erlaubt zwar den Staaten, von einigen Verpflichtungen zum Schutz der Grundrechte abzuweichen, wenn eine Nation durch Krieg oder durch einen anderen Notstand bedroht ist. Bestimmte Rechte dürfen aber nicht tangiert werden. Die Konvention zieht also eine rote Linie. Die internationale Gemeinschaft muss darauf achten, dass diese rote Linie nicht überschritten wird. Leider dienen in manchen Ländern Sicherheitsbedenken als Vorwand, um die Meinungsfreiheit einzuschränken und die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben.

Glauben Sie, dass sich Erdoğan und ein französischer Innenminister von Kritik der OSZE-Abgeordneten beeindrucken lassen?

Was wäre denn die Alternative zur Arbeit unserer Versammlung? Nur wenn wir immer wieder den Finger in die Wunde legen, wird sich etwas ändern. Zu den OSZE-Abgeordneten gehören auch Delegierte aus Frankreich, der Türkei und der Ukraine. Die Parlamentarier aus diesen drei Staaten kommen nicht umhin, sich mit den Meinungen anderer Abgeordneter auseinanderzusetzen. Auf diese Weise werden Denkprozesse angestoßen und Veränderungen eingeleitet. 

(kos/14.02.2019)