Parlament

AfD scheitert erneut mit Wahl­vorschlägen zu vier Gremien

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Februar 2019, alle Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für die Besetzung von vier Gremien abgelehnt.

Vertrauensgremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung

Für die Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung hatte die AfD-Fraktion in einem Wahlvorschlag (19/7671) den Abgeordneten Marcus Bühl aufgestellt. zur Wahl auf. Bei der Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis entfielen auf ihn 239 Ja-Stimmen bei 356 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen. Er verfehlte damit die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen.

Bereits bei der Wahl am 13. Dezember 2018 (19/6402) war Marcus Bühl (19/6402) mit 224 Stimmen bei 386 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen gescheitert. Bei der ersten Wahl in das Gremium am 1. März 2018 hatte Bühl 315 Stimmen, bei der zweiten Wahl am 19. April 2018 327 Stimmen auf sich vereinigt.

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Vertrauensgremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz

Als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hatten die AfD-Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz kandidiert (19/7672). Bei der Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis entfielen auf Glaser 181 Ja-Stimmen bei 403 Gegenstimmen, 39 Enthaltungen und fünf ungültigen Stimmen. Volker Münz erreichte 243 Ja-Stimmen bei 341 Nein-Stimmen, 39 Enthaltungen und fünf ungültigen Stimmen. Beide schafften die erforderliche Stimmenzahl von 355 damit nicht.

Beide waren bei der Wahl am 13. Dezember 2018 bereits von ihrer Fraktion nominiert worden (19/6403) nominiert. Glaser erhielt damals 157 Ja-Stimmen bei 445 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen, auf Münz entfielen 225 Ja-Stimmen bei 369 Nein-Stimmen und 48 Enthaltungen. Bei der Wahl am 1. März 2018 hatte Glaser 249 und Münz 321 Stimmen erhalten, bei der zweiten Wahl am 19. April reichten 269 Stimmen für Glaser und 336 Stimmen für Münz ebenfalls nicht.

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. 

Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz

Als Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes hatte der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer, als seine Stellvertreterin die AfD-Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann kandidiert (19/7673). In geheimer Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis entfielen auf Boehringer 236 Stimmen bei 359 Gegenstimmen, 35 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme. Malsack-Winkemann erhielt 228 Ja-Stimmen bei 368 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen. Für die Wahl erforderlich gewesen wären 355 Stimmen.

Für das Sondergremium hatten beide bereits bei der Wahl am 13. Dezember 2018 kandidiert (19/6404). Auf Boehringer entfielen damals 212 Ja-Stimmen bei 403 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen, auf Malsack-Winkemann 203 Ja-Stimmen und 403 Nein-Stimmen bei 38 Enthaltungen. Am 1. März 2018 bekam Boehringer 308 Stimmen, Malsack-Winkemann 314 Stimmen, am 19. April 2018 entfielen auf Boehringer 329 und auf Malsack-Winkemann 327 Ja-Stimmen.

Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.

Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“

Die erforderliche Mehrheit für die Wahl zum Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ verfehlten die AfD-Abgeordneten Nicole Höchst und Petr Bystron. Höchst hatte als Mitglied, Bystron als Stellvertreter kandidiert (19/7674). Bei einer Enthaltung aus der SPD und einigen Enthaltungen aus der CDU/CSU und gegen die Stimmen der AfD lehnten die übrigen Fraktionen den Wahlvorschlag ab. Als Mitglied des Kuratoriums hatten die beiden am 13. Dezember 2018 bereits kandidiert (19/6402). SPD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Teile der CDU/CSU hatten damals gegen die Kandidaten votiert. 

Zuvor waren beide bereits in einem Wahlgang am 8. November 2018 mit den Stimmen von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden. 

Gegen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.

Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied. (vom/14.02.2019)