Bundestag will Wohngeldreform und attraktivere Wohnungsbauprämie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Februar 2019, über die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland beraten. Die Abgeordneten nahmen den aus der vergangenen Legislaturperiode stammenden dritten Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und den Wohngeld- und Mietenbericht 2016 der Bundesregierung (18/13120) zur Kenntnis und nahmen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Entschließung im Rahmen der vom Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen dazu vorgelegten Beschlussempfehlung (19/7762) an.
Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der Linken (19/7770) bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen zu dem Bericht. Zur federführenden Beratung an den Bauausschuss überwiesen wurde ein Antrag der FDP (19/6219), den Wohnungsmangel zu bekämpfen und Dachgeschosse zu nutzen.
Entschließung verabschiedet
In der Entschließung bittet der Bundestag die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Attraktivität der Wohnungsbauprämie und um einen Gesetzentwurf zur Wohngeldreform vorzulegen. Gemeinsam mit den Ländern soll die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld geprüft werden.
Darüber hinaus soll die Regierung eine Anpassung des Mietspiegelrechts vorschlagen und prüfen, ob ein Bürgschaftsprogramm der staatlichen KfW-Bankengruppe zur Unterstützung des Neubaus und Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum und für den Neubau von kommunalen und kirchlichen Mietwohnungen sowie Genossenschaftswohnungen sinnvoll wäre. Prüfen soll die Regierung auch, ob eine Unterstützung nicht gewinnorientierter Initiativen und Stiftungen im Rahmen des Bürgschaftsprogramms ermöglicht werden soll.
Schließlich soll die Regierung das Baukindergeld innerhalb des bestehenden Kostenrahmens auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen öffnen – soweit sie zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung erforderlich sind.
Mieten in den Zentren großer Städte stark gestiegen
In Metropolkernen sind dem Regierungsbericht zufolge die Mieten für Erst- und Wiedervermietungen zwischen 2014 und 2016 überdurchschnittlich stark gestiegen. Die Angebotsmieten hätten sich dort jährlich um 5,1 Prozent erhöht. Das sei deutlich mehr als in kreisfreien Großstädten (3,7 Prozent) sowie Universitätsstädten (3,5 Prozent), schreibt die Regierung. 2016 habe die durchschnittliche Nettokaltmiete in Metropolkernen 9,71 Euro pro Quadratmeter betragen.
Laut der Vorlage lag im Jahr 2016 die durchschnittliche Nettokaltmiete für Erst- und Wiedervermietungen in Deutschland bei 7,65 Euro pro Quadratmeter (im Westen 8,03 Euro pro Quadratmeter, im Osten 6,64 Euro pro Quadratmeter). Dabei sei eine erhebliche Streuung zu verzeichnen: In München würden bis zu 15,65 Euro pro Quadratmeter fällig, während in den Landkreisen Wunsiedel (Bayern) und Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen) unter 4,30 Euro pro Quadratmeter zu zahlen seien.
Ausgaben für Wohngeld gestiegen
Die Zahl der Wohngeldempfänger fiel laut Bericht zwischen 2013 und 2015 um 31 Prozent von 664.724 auf 460.080 Haushalte.
2016 sei die Zahl im Zuge der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Wohngeldreform hingegen wieder um knapp 43 Prozent auf 660.000 Haushalte angestiegen, schreibt die Bundesregierung. Die Ausgaben seien 2016 parallel um 68 Prozent auf 1,14 Milliarden Euro (2015: 680 Millionen Euro) gestiegen.
Entschließungsantrag der Linken abgelehnt
Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag ein öffentliches Wohnungsbauprogramm mit einem Umfang von zehn Milliarden Euro im Jahr über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Außerdem sollte das Mietrecht umfassend reformiert werden.
Beispielsweise sollen Mieterhöhungen auf den Inflationsausgleich, maximal zwei Prozent im Jahr, begrenzt werden. Die Mietpreisbremse sei so nachzubessern, dass sie flächendeckend, ausnahmslos und unbefristet wirkt.
FDP fordert „umfassende Dach-Offensive“
Der FDP-Antrag verfolgt das Ziel, mit dem Ausbau von Dachgeschossen dem Wohnungsmangel in Ballungsräumen entgegenzutreten. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung eine „umfassende Dach-Offensive“. Der Ausbau soll nach den Vorstellungen der Fraktion genehmigungsfrei werden, „sofern aus statischer und konstruktiver Sicht keine Einwände bestehen und Treppenbreiten sowie Fluchtmöglichkeiten eingehalten werden“.
Die zulässige Geschossflächenzahl für Dachausbau und -aufstockung soll überschritten werden dürfen, ohne dass Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten für Ausnahmen etwa bei der Stellplatzverordnung. (scr/hau/14.02.2019)