FDP und AfD wollen Altersarmut bekämpfen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Februar 2019, erstmals über Anträge der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion zur Bekämpfung der Altersarmut beraten. Der Titel des Antrags der FDP-Fraktion lautet „Altersarmut zielgenau bekämpfen – Neue ,Basis-Rente‘ schaffen“ (19/7694), der Titel des AfD-Antrags „Sofortmaßnahme Armutsbekämpfung bei Rentnern – Freistellung von Altersrenten bei der Grundsicherung“ (19/7724). Beide Anträge wurden anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der FDP
Die Liberalen fordern unter anderem, dass Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge beim Bezug von Grundsicherung im Alter jeweils nur zum Teil auf diese angerechnet werden sollen. Zwar würden seit dem 1. Januar 2018 Ansprüche aus einer zusätzlichen Altersvorsorge (Betriebs-, Riester-, Rürup- und sonstige Renten), die der Leistungsberechtigte auf freiwilliger Grundlage erworben hat, nur mehr eingeschränkt auf die Grundsicherung angerechnet. Einige weit verbreitete Vorsorgeformen wie die Kapital-Lebensversicherungen blieben davon jedoch unberücksichtigt. Anrechnungsfreibeträge sollen auf alle Formen der privaten und freiwilligen Vorsorge - unabhängig von der Art der Auszahlung - Anwendung finden.
Um zu erreichen, dass zukünftig auch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vollständig beim Bezug von Grundsicherung im Alter auf diese angerechnet werden, soll eine echte „Basis-Rente“ eingeführt werden. Je höher die erworbenen Ansprüche seien, desto mehr soll jeder Einzelne davon behalten dürfen.
Antrag der AfD
Die AfD plädiert dafür, das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) so zu ändern, dass die gesetzlichen Renten der Altersrentner und der Bezieher von Erwerbsminderungsrenten teilweise von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt werden. Die Anrechnungsfreistellung solle mindestens 15 Prozent der Rentenzahlbeträge umfassen.
Der Bund habe bei der Vermeidung von Armut im Alter und bei Erwerbsminderung eine Mitverantwortung, die sich aus dem Ziel der Herstellung und dem Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse ergibt, heißt es in dem Antrag. Da eine wesentliche Erhöhung der niedrigen Bestandsrenten zeitnah nicht zu erwarten sei, ergebe sich Handlungsbedarf zur Minderung von Altersarmut. (vom/14.02.2019)