Keine herausragende Rolle Amris in Erörterungen der Terrorismusabwehr
In den Erörterungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) der deutschen Polizeien und Nachrichtendienste hat der spätere Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz Anis Amri keine besonders herausragende Rolle gespielt. Dies berichtete am Donnerstag, 31. Januar 2019, eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) unter Vorsitz von Armin Schuster (CDU/CSU). Die heute 35-jährige Zeugin Petra M. vertritt seit 2011 ihre Behörde als Verbindungsbeamtin im GTAZ. Sie habe in dieser Funktion allerdings keine inhaltlichen, sondern lediglich koordinierende und organisatorische Aufgaben, betonte sie.
„Tägliche Lage“ und „Operativer Informationsaustausch“
Das seit 2004 bestehende GTAZ nannte sie eine „Kommunikations- und Informationsplattform“, wo 42 Nachrichtendienste und Polizeien von Bund und Ländern Erkenntnisse teilen sollen. Regelmäßig teilgenommen habe sie an zwei der insgesamt acht Arbeitsgruppen, in die das GTAZ derzeit gegliedert sei, berichete die Zeugin, nämlich an den AGs „Tägliche Lage“ und „Operativer Informationsaustausch“.
Die „Tägliche Lage“ sei eine Routinebesprechung aller Verbindungsbeamten der beteiligten Behörden. In der AG „Operativer Informationsaustausch“ seien regelmäßig nur das Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesnachrichtendienst (BND) und das BfV vertreten sowie weitere Behörden nach Bedarf. Die Federführung liege beim BKA, das anlassbezogen zu den Besprechungen über jeweils einen konkreten Einzelfall einlade. Während der Zeit, in der sich Amri in Deutschland aufhielt, habe die AG „Operativer Informationsaustausch“ 217 Mal im Jahr 2015 sowie 233 Mal im Jahr 2016 getagt.
„Ein Fall wie jeder andere“
Der Name Amri sei bei insgesamt 13 Gelegenheiten in unterschiedlichen Runden gefallen, sagte die Zeugin. Konkrete Inhalte dieser Besprechungen habe sie nicht mehr in Erinnerung. Sie könne allerdings ausschließen, dass jemals davon die Rede gewesen sei, Amri werde möglicherweise mit einem Schwerlaster einen Weihnachtsmarkt überrollen, wie es dann im Dezember 2016 in Berlin geschah.
Gemessen an der Gesamtzahl der Sitzungen sei Amri nach ihrem Eindruck nicht übermäßig häufig zur Sprache gekommen, sagte die Zeugin. Er sei für das GTAZ „ein Fall wie jeder andere“ gewesen. Es habe nach ihrer Einschätzung damals eine zweistellige Zahl islamistischer Gefährder gegeben, die ähnlich oft wie Amri Gegenstand der Erörterungen gewesen seien.
„Keine inhaltlichen Beiträge geleistet“
Sie selber habe in den Besprechungen keine „inhaltlichen Beiträge“ geleistet, sondern lediglich darauf zu achten gehabt, einen „Überblick über die aktuelle Lage für meine administrative Tätigkeit“ zu gewinnen. Diese habe im Wesentlichen darin bestanden, Einladungen zu Sitzungen der AG „Operativer Informationsaustausch“ an die jeweils zuständigen Fachabteilungen des Verfassungsschutzes weiterzuleiten und dafür zu sorgen, dass diese mit sachkundigen Vertretern zum Termin erschienen. Sie sei bei diesen Sitzungen, die unterschiedlich lange zwischen einer halben und etwa zwei Stunden gedauert hätten, lediglich als „Zuhörerin“ zugegen gewesen.
Amri kam nach bisherigen Erkenntnissen spätestens am 2. Februar 2016 erstmals im GTAZ zur Sprache und danach im Laufe des Monats noch weitere drei Male. In einer Sitzung am 17. Februar wurde er auf einer acht Stufen umfassenden Gefährderskala vom siebten auf den fünften Rang heruntergesetzt. An der Verlauf der Diskussion über die Einschätzung Amris, und aus welchen Gründen er damals als minder bedrohlich beurteilt worden sei, könne sie sich nicht erinnern, sagte die Zeugin.
Zeugin nennt Amri „eher unauffällig“
Eine ehemalige Mitarbeiterin der Ausländerbehörde in Oberhausen hat dem 1. Untersuchungsausschuss detailliert von ihren Begegnungen mit dem späteren Attentäter Anis Amri im Herbst 2015 und Frühjahr 2016 berichtet. „Ich kann mir Gesichter ganz gut merken“, sagte die Zeugin Sabrina Bové in ihrer Vernehmung. Amri sei aber wohl „eher unauffällig“ gewesen, „sonst hätte ich präzisere Erinnerungen an ihn“. Die heute 34-jährige Verwaltungsfachangestellte war von 2010 bis April 2018 im Oberhausener Ausländeramt beschäftigt, wo sie ausschließlich Asylfälle bearbeitete. Sie ist derzeit in der Personalabrechnung der Stadtverwaltung tätig.
Nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz, bei dem Amri im Dezember 2016 mit einem gekaperten Schwerlaster in eine Budengasse des Weihnachtsmarkts gerast war, sei ihr das Fahndungsfoto des Attentäters im Fernsehen bekannt vorgekommen, sagte die Zeugin. Zudem habe ein Kollege sie angesprochen, nachdem Medien berichtet hatten, dass im verlassenen Führerhaus des Tatfahrzeugs eine Bescheinigung der Ausländerbehörde in Kleve aufgefunden worden war: „Du hattest da doch mal jemanden, den hast du zum Kreis Kleve geschickt?“ Sie habe sich dann die Akte erneut vorgenommen und anhand des beigehefteten Fotos festgestellt: „Das ist er.“
Unter falschem Namen bei Behörde registriert
Eingeprägt habe sich Amri ihrem Gedächtnis aber auch dadurch, dass sich die Sicherheitskonferenz im nordrhein-westfälischen Innenministerium im Frühjahr 2016 in mehreren Mails bei ihr nach dem Mann erkundigt habe: „Da wird man als Sachbearbeiter schon stutzig, wenn in diesem Fall nachgefragt wird.“ Darüber hinaus sei Amri einer jener Asylbewerber gewesen, denen sie habe nachweisen können, sich unter falschem Namen bei ihrer Behörde registriert zu haben.
Im November 2015 hatte Amri erstmals bei Sabrina Bové vorgesprochen und eine auf den Namen „Ahmed al Masri“ ausgestellte, bis zum Ende des Monats befristete „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) vorgelegt. Am 5. Januar 2016 sei er wieder aufgetaucht, um das mittlerweile abgelaufene Papier verlängern zu lassen. Ein weiteres Mal wurde Amri am 29. März 2016 bei der Zeugin vorstellig, behauptete, seine BüMA verloren zu haben und ließ sich eine Ersatzbescheinigung ausstellen.
Behörde an der Grenze der Belastbarkeit
Am 18. Mai 2016 schließlich landete eine Strafanzeige der Berliner Polizei auf Bovés Schreibtisch, die den Anhaltspunkt für die Enttarnung des angeblichen „Ahmed al Masri“ lieferte. Das Dokument enthielt eine Liste von Alias-Namen. Davon ausgehend, berichtete die Zeugin, habe sie im Ausländerzentralregister recherchiert und festgestellt, dass ihr Klient, bevor er in Oberhausen auftauchte, unter dem Namen „Mohammed Hassan“ bereits dem Kreis Kleve zugewiesen worden war. Sie lud Amri vor und teilte ihm knapp mit, dass er sich Kleve zu melden habe: „Darauf war er nicht begeistert, das hat sich in der Mimik geäußert, und dann ist er halt raus.“
Die Ausländerbehörde habe damals an der Grenze der Belastbarkeit gearbeitet, erinnerte sich die Zeugin: „Die Flure waren voll. Wenn man zur Toilette wollte, musste man sich da richtig durchquetschen.“ Als verhängnisvoll hätten ihre Kollegen und sie die Entscheidung empfunden, Asylbewerber unregistriert und ohne Asylantrag auf die Kommunen zu verteilen, „damit die Erstaufnahmen leer werden“. Die dunkle Ahnung sei damals gewesen: „Irgendwann knallt's.“ (wid/31.01.2019)
Liste der geladenen Zeugen
- Sabrina Bové, Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde der Stadt Oberhausen
- Wilhelm Berg, ehemaliger Flüchtlingshelfer bei der Stadtverwaltung Emmerich
- Petra M., Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)