AfD macht Stickoxid-Grenzwerte zum Debattenthema
Der Bundestag hat am Freitag, 1. Februar 2019, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Vorfahrt für wissenschaftliche Erkenntnisse – Keine Fahrverbote bis zur Neuüberprüfung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubgrenzwerte“ (19/7471) nach erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
„Neubewertung von Studien in Auftrag geben“
Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, den EU-Luftqualitäts-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter erstmalig durch unabhängige Wissenschaftler überprüfen zu lassen und eine Neubewertung der bisherigen Studien zur Wirkung von Stickstoffdioxid in Auftrag zu geben. Damit solle der öffentlichen Kritik von mehr als 100 Lungenärzten und Wissenschaftlern an der „Fehlinterpretation“ dieser Studien Rechnung getragen werden.
Darüber hinaus solle die Regierung neue Studien zur Wirkung von Stickstoffdioxid in Auftrag geben, um bislang unterbewertete und unberücksichtigte Aspekte zu erforschen und direkte Einflüsse auf den menschlichen Körper besser einschätzen zu können. Ebenso erwartet die AfD von der Regierung eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, in dem der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter übergangsweise durch den in den USA geltenden Grenzwert von 100 Mikrogramm pro Kubikmeter ersetzt wird. (vom/01.02.2019)