Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2018, eine Reihe von Vorlagen ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Freizügigkeit von EU-Bürgern: Die Freizügigkeit von EU-Bürgern soll mit einem Gesetz gefördert werden, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/4851). Gleichzeitig dient es deren Angaben zufolge der Neuregelung verschiedener Aspekte des internationalen Adoptionsrechts. Hintergrund sei die ab Mitte Februar 2019 geltende Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern. Hier seien Durchführungsbestimmungen zu erlassen und Vorschriften im Bereich des Urkundenverkehrs mit dem Ausland neu zu fassen. Das Recht der Auslandsadoption bedürfe einer teilweisen Modernisierung. Die wenig effiziente Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und den anderen Stellen bei der Organisation der Auslandsadoption solle vereinfacht werden. Die Vorlage ist an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen worden.
Änderungen im Eherecht: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt (19/4852). Er dient in erster Linie der Durchführung von zwei EU-Verordnungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Ende Januar 2019 anzuwenden sind, wie sie mitteilt. Dabei gehe es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Daneben solle eine Lücke im deutschen Internationalen Privatrecht geschlossen werden. Die Vorlage ist an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen worden.
Tierschutz: Die Bundesregierung hat zur ersten Beratung einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Tierschutzrechts (19/4950) vorgelegt, der federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen worden ist. Vorgesehen ist unter anderem, Zuchtverbände und Zuchtunternehmen zu verpflichten, ihre Zuchtprogramme nach den Vorgaben der EU-Verordnung 2016/1012 genehmigen zu lassen. Dies soll zum einen ermöglichen, Verstöße gegen Auflagen, die die zuständigen Behörden im Genehmigungsverfahren dem Antragsteller auferlegen, zu ahnden. Zum anderen verpflichtet sie Zuchtverbände und Zuchtunternehmen dazu, jedes ihrer Zuchtprogramme genehmigen zu lassen. Damit solle vermieden werden, dass anerkannte Zuchtverbände und Zuchtunternehmen nicht genehmigte Zuchtprogramme durchführen und Abnehmer von Tieren aus diesen Programmen nur noch sehr schwer erkennen können, ob diese Tiere berechtigt sind, in andere Zuchtbücher der gleichen Rasse eingetragen zu werden.
Beschneidungen von Frauen: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Erhebung von Daten zur statistischen Erfassung von Beschneidungen von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland (19/5046) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Erfasst werden soll nach dem Willen der Fraktion die Anzahl der genital verstümmelten Frauen in Deutschland, ihre Nationalität, ihr Wohnort und ihr Aufenthaltsstatus.
Abweisungen an Frauenhäusern: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Erhebung von Daten zur statistischen Erfassung von Abweisungen an Frauenhäusern in der Bundesrepublik Deutschland (19/5045) vorgelegt. Der Antrag wird im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend beraten. Erfasst werden soll die Zahl und die Nationalität der Frauen, die an Frauenhäusern abgewiesen werden. Ebenso interessiert die Fraktion, wie viele Frauen mit minderjährigen Kindern und wie viele Frauen mit älteren Söhnen abgewiesen und wie viele aufgenommen werden.
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs: Zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/4726) vorgelegt, den der Bundestag am 12. Oktober bereits erstmals beraten, aber mangels Beschlussfähigkeit nicht in die Ausschüsse überwiesen hatte. Der Gesetzentwurf wurde nun zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft nachträglich überwiesen. Darin wird auf die 2012 in das Gesetzbuch aufgenommene Pflicht der zuständigen Behörden, die Öffentlichkeit über erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße zu informieren, eingegangen. Die Veröffentlichung soll nun zeitlich begrenzt werden. Der Entwurf sieht eine gesetzliche Löschpflicht nach sechs Monaten vor. Damit soll Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Genüge getan werden.
Evaluation ehe- und familienpolitischer Leistungen: Im federführenden Familienausschuss beraten wird ein Antrag der FDP-Fraktion zu wirksamen, digitalen und transparenten Familienleistungen (19/3174). Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, ehe- und familienpolitische Leistungen in regelmäßigem Turnus als dauerhaften Prozess zu evaluieren. Auch sollten die familienpolitischen Ziele priorisiert werden, um Zielbeziehungen und potenzielle Konflikte zwischen den Zielen bei der regelmäßigen Evaluation zu berücksichtigen. Spätestens Anfang 2019 solle mit einer Evaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie bestehender Schnittstellen, wechselseitiger Anrechnungsmodalitäten und Bürokratiekosten begonnen werden.
Informationsrechte der Verbraucher: Im Ernährungs- und Landwirtschaftsausschuss beraten wird ein Antrag der Linken mit dem Titel „Informationsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken – Behörden effektiv verpflichten“ (19/4830). Die Linke bedauert, dass das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und das Verbraucherinformationsgesetz keine ausreichenden Rechtsgrundlagen darstellen, um Verbraucherinformationen angemessen zur Verfügung zu stellen. Oft würden Informationen verweigert oder hohe Gebühren verlangt. Beide Gesetze müssten daher weiterentwickelt werden. Den Ämtern müsse die Möglichkeit gegeben werden, der Öffentlichkeit jederzeit unaufgefordert und vollständig über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in den Betrieben Auskunft zu geben. Erforderlich sei ein „Hygiene-Smiley“ oder ein vergleichbares System, um Informationen über den Hygienestand von lebensmittelverarbeitenden und anbietenden Betrieben bereitzustellen.
Förderlücke für Geflüchtete in Sozialgesetzbüchern: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Förderlücke für Geflüchtete in den Sozialgesetzbüchern schließen – Bildung und Integration stärken“ (19/5070) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bestehende Förderlücke bald gesetzlich zu schließen. Diese gesetzliche Regelung müsse gewährleisten, dass für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die nach einem 15-monatigen Voraufenthalt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bei Aufnahme einer dem Grunde nach förderfähigen Ausbildung oder eines Studiums der Lebensunterhalt verlässlich gesichert wird. (eis/vom/18.10.2018)