Bundestag will Terroranschlag-Opfer besser entschädigen
Einstimmig hat der Bundestag am Mittwoch, 13. Dezember 2017, einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/234) für eine bessere Opferentschädigung angenommen.
„Verbesserungen zwingend erforderlich“
Die Antragsteller beziehen sich auf den Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, Ministerpräsident a.D. Kurt Beck. Die bisherigen Einschätzungen des Opferbeauftragten machten deutlich, wie durch Behörden und den persönlichen Einsatz von ehrenamtlichen Helfern den Betroffenen Hilfe und Unterstützung habe angeboten werden können. Defizite beträfen die Sicherheitsbehörden ebenso wie die Lage der Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags, sodass Verbesserungen zwingend erforderlich seien, heißt es in dem Antrag.
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Konsequenzen aus den Empfehlungen Becks zu prüfen und die allgemeine Sicherheit und die Situation der Opfer und Hinterbliebenen zu verbessern. Die in einem offenen Brief geäußerten Anliegen der Opfer und deren Angehörigen müssten dabei einbezogen werden. Die Aufforderung richte sich auch an die Länder.
„Zentrale Anlaufstellen schaffen“
Empfohlen wird, auf Bundes- und Landesebene zentrale Anlaufstellen für Opfer eines Terroranschlags und deren Angehörige zu schaffen, die im Falle eines Anschlags zusammenarbeiten. Sie sollen dabei auch auf die Betroffenen zugehen und die Regulierung der Entschädigungsansprüche koordinieren. Zu prüfen sei, wie Opfer von Gewalttaten einen schnelleren und unbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen erhalten und professionell begleitet werden können. Auch solle die Höhe der Entschädigungszahlungen für Verletzte und Hinterbliebene überprüft werden. Dabei sei zu erwägen, ob künftig ein höheres Schmerzensgeld und der Ersatz materieller Schäden möglich ist.
Alle Opfer von Terroranschlägen müssten stets auch Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht für die Opfer von Gewalttaten erhalten können. Überprüft werden solle ebenso die Höhe pauschalierter Entschädigungszahlungen. Zu prüfen sei schließlich auch, ob die Leistungen der staatlichen Opferentschädigung allen von einem Terroranschlag in Deutschland Betroffenen in gleicher Höhe, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsdauer, zur Verfügung gestellt werden können. (vom/13.12.2017)