Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 8. November 2018, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Statistische Verwendung von Verwaltungsdaten: Im Wirtschaftsausschuss federführend beraten wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/5315) zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen. Dadurch sollen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank ermächtigt und verpflichtet werden, dem Statistischen Bundesamt Daten zu übermitteln. Zur Begründung heißt es, durch die große wirtschaftliche Bedeutung multinationaler Unternehmensgruppen könnten grenzüberschreitende Umstrukturierungs- und Verlagerungsprozesse innerhalb von Konzernen erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Zuverlässigkeit amtlicher Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken haben. Mit der befristeten Regelung des Einzeldatenaustauschs werde sichergestellt, dass sich Deutschland an europäischen Pilotstudien zu multinationalen Unternehmen beteiligen kann.
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes: Federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur fünften Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (19/5421). Die Regierung schreibt, die Begriffe „Regionalbahnen“ und „Regionalbahnsysteme“ seien als Ausnahmemöglichkeit vom Anwendungsbereich nicht mehr in den EU-Richtlinientexten enthalten. Deutschland habe von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht, sodann nun die deutsche Regelung angepasst werden müsse, zumal die EU-Kommission dies zum Gegenstand zweier Vertragsverletzungsverfahren gemacht habe. Zudem will die Regierung den Paragrafen 7a dahingehend klarstellen, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen unabhängig von der Art seiner Sicherheitsbescheinigung zu umfassender Hilfeleistung verpflichtet ist.
Gasgeräte und Prüfrechte in der Pflege: Zwei nicht zusammenhängende Sachverhalte regelt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (19/5456). Zum einen enthält der Gesetzentwurf Durchführungsbestimmungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände zu EU-Verordnungen für die Vermarktung und CE-Kennzeichnung von Gasgeräten und persönlichen Schutzausrüstungen. Zum anderen soll den Trägern der Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2020 bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen ein eigenes gesetzliches Prüfrecht aus besonderem Anlass eingeräumt werden. Bei der Eingliederungshilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie soll die Befristung der Leistungsgewährung aufgehoben werden. Die Straftatenkataloge im Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sollen um die Staftatbestände der sexuellen Belästigung und der Straftaten aus Gruppen erweitert werden. Die federführende Beratung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Kinderweihnachtsgeld: Für die Einführung eines Kinderweihnachtsgeldes in Höhe von 50 Prozent des monatlichen Kindergeldes hat sich die Fraktion Die Linke ausgesprochen. In einem Antrag (19/101) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Anspruchsberechtigten des Kindergeldes im Dezember jeden Jahres einen Anspruch auf eine einmalige pauschalierte Leistung haben sollen. Die Leistung soll nicht bei Sozialleistungen angerechnet werden und auch Unterhaltsleistungen nicht mindern. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, gehört das Feiern des Weihnachtsfestes zur gesellschaftlichen Teilhabe. „Um allen Kindern die Möglichkeit zu verschaffen, gemeinsam mit ihren Eltern ein freudenspendendes Weihnachtsfest zu feiern, ist eine eigenständige Leistung geboten“, heißt es in dem Antrag. Die gemeinschaftsstiftende Wirkung von Weihnachten entfalte sich durch Musik und gemeinsame Aktivitäten, aber auch durch Dekoration, Geschenke als Ausdruck von Verbundenheit und besondere Speisen. Diese sinnlichen Aspekte seien gerade für Kinder wichtig. „Das Kindergeld deckt diese Ausgaben nicht ab, kindsbezogene Sozialleistungen erst recht nicht“, wird argumentiert und gefordert: „Zu Weihnachten gehört es auch, sich einmal im Jahr weniger Sorgen als im Alltag machen zu müssen.“ Der Antrag wird im Finanzausschuss federführend beraten.
Chancengleichheit für ländliche Räume: Die Fraktion Die Linke setzt sich für gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancengleichheit im ländlichen Raum ein. Dazu legen die Abgeordneten einen Antrag (19/3164) vor, der eine bedarfsgerechte öffentliche Daseinsvorsorge überall in der Bundesrepublik fordert. Die Bundesregierung soll unter anderem „verlässliche und langfristig geltende Rahmenbedingungen“ schaffen, die neue Formen der ländlichen Wirtschaft auch außerhalb des Agrarsektors hervorbringen und bisher ungenutzte Wertschöpfungspotenziale auf dem Land aktivieren. Dazu zählt auch die Versorgung mit einer „leistungsfähigen digitalen Infrastruktur“ durch den flächendeckenden Ausbau der digitalen Netze mit Glasfaseranschlüssen. Außerdem soll das Ziel gesetzt werden, dass kein Schulkind länger als eine Stunde pro Tag für seinen Schulweg zurücklegen muss. Im Bereich der Sicherheit bei Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst soll die Präsenz staatlicher Strukturen in der Fläche gesichert sowie flächendeckend eine „hochwertige und wohnortnahe Gesundheits- und Pflegeversorgung“ gewährleistet werden. Die Fraktion begründet ihren Antrag unter anderem damit, dass die Hälfte der Bevölkerung in ländlichen Regionen lebe. Der Antrag wird im Ausschuss für Inneres und Heimat federführend beraten.
Aufwendungen für DDR-Renten: Die Linke fordert in einem Antrag (19/4614), die ostdeutschen Länder von Aufwendungen für DDR-Renten zu entlasten. Danach soll schnellstmöglich ein gesetzlicher Regelungsentwurf zur Übernahme aller Aufwendungen für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR ab 2019 in voller Höhe durch den Bund vorgelegt werden. Der Antrag wird federführend im Haushaltsausschuss beraten.
Ewigkeitskosten der Kohle: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, sich umfassend mit den Gesamtkosten einer Abwicklung der Braunkohleindustrie zu beschäftigen. In einem Antrag (19/4850) erklären die Abgeordneten, der Kohleausstieg werde auch nach seinem Ende Milliarden Euro für Steuerzahler kosten, etwa wegen Stilllegungen, Rückbau und Renaturierungsmaßnahmen. Es müsse dazu zeitnah betreiberunabhängige Berechnungen geben: „Es dürfen nicht die Fehler der Atomkraft wiederholt werden, wo viel zu spät durch eine Art Notoperation verhindert werden musste, dass die Energiekonzerne ihre enormen Abwicklungskosten auf die Allgemeinheit abwälzen.“ Daher müsse die Bundesregierung einem Beschluss des Bundesrates folgen und den Arbeitsauftrag der Kohlekommission so erweitern, dass er auch den Umgang mit langfristigen Kosten umfasst. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten.
Breitband für alle: Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag „Breitband für alle“ (19/5306) und einen flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur. Im Rahmen der Daseinsvorsorge soll demnach unverzüglich sichergestellt werden, dass alle bundesdeutschen Haushalte, Schulen und Universitäten, öffentliche Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, sowie gemeinnützige Organisationen einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss bekommen, dessen Übertragungsrate sich an der von der Mehrzahl der angeschlossenen Teilnehmer genutzten Bandbreite bemisst und dynamisch angepasst werden soll. Federführend beraten wird der Antrag im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Aktive Arbeitsmarktpolitik: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/5524) vorgelegt, der eine aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik fordert. Ziel soll die Ausweitung von Qualifizierung und eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung sein. Die Fraktion fordert, die Leistungen und den Zugang zu aktiven Leistungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) zu verbessern und einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung zu verankern. Darüber hinaus will die Fraktion die Arbeitslosenversicherung stärken und Regelungen für eine unabhängige Begleitforschung aufnehmen. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.
Steuernachzahlungen: Die AfD-Fraktion will die seit 1961 bei Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen nach gewisser Zeit anfallenden Zinsen von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise sechs Prozent pro Jahr reduzieren. Die starre Verzinsung sei angesichts des historischen Tiefstands der Zinsen in der Eurozone nicht realitätsnah, heißt es in einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/5491). Die AfD-Fraktion will daher den Basiszinssatz nach Paragraf 247 Bürgerliches Gesetzbuch zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der Europäischen Zentralbank orientiert und seit dem 1. Juli 2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt. Ergänzt werden soll dieser Zinssatz durch einen „sachgerechten Aufschlag“ von drei Prozentpunkten. Somit werde der anzuwendende Zinssatz nicht nur an die Entwicklungen des Marktes angepasst, „sondern sieht auch eine deutliche Entlastung des Bürgers und der Wirtschaft bei notwendig gewordenen Steuernachzahlungen aber auch des Staates bei Steuererstattungen vor“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Federführend beraten wird die Vorlage im Finanzausschuss.
Bundesverfassungsgericht: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion legen einen Entwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (19/5492) zur Einführung der Begründungspflicht vor. Damit soll dem Bundesverfassungsgericht die Pflicht auferlegt werden, die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden zu begründen und Nichtannahmebeschlüsse zu veröffentlichen. Zur Begründung heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe bei der Einschätzung, ob es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Ein Nichtannahmebeschluss müsse laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht begründet werden. Dies solle das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer über Jahre angestiegenen Anzahl von Verfassungsbeschwerden vor einer übermäßigen Arbeitsbelastung schützen und seine Funktionsfähigkeit erhalten. Nach Meinung der Abgeordneten wird durch die fehlende Begründung der Nichtannahme das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Mit der 1993 gestrichenen Begründungspflicht entziehe sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle. Federführend beraten wird die Vorlage im Rechtsausschuss.
Digitale Bildung: Die Fraktion der FDP legt einen Antrag mit dem Titel „Update und Add-ons für den Digitalpakt Schule – Umfassende Bund-Länder-Strategie für digitale Bildung in der Schule“ (19/4451) vor. Damit digitale Bildung gelinge, brauche es mehr als einen punktuellen Digitalpakt Schule. Es brauche eine umfassende Bund Länder-Strategie, die auf den verschiedenen politischen Ebenen entschlossen und geschlossen am gemeinsamen Ziel der weltbesten Bildung arbeite. Die derzeitigen Pläne für den Digitalpakt konzentrierten sich stark auf die technische Ausstattung der Schulen sowie die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte, lösten aber nicht alle Herausforderungen in diesen Bereichen. Die in den Eckpunkten vorgesehene Förderung von Breitbandanschlüssen bei Verfügbarkeit von breitbandig angebundenen Hauptverteilern in den Nahbereichen zum Schulgrundstück konkurriere mit dem Breitbandförderprogramm des Bundes. Um die Mittel des Digitalpakts bestmöglich einzusetzen, müsse der Anschluss der Schulen über das Breitbandförderprogramm statt über den Digitalpakt erfolgen. Dafür sei es notwendig, dass beim Breitbandförderprogramm rasch neue Projekte ausgeschrieben werden und anders als bislang Schulen eigenständige Förderanträge stellen können. Federführend beraten wird die Vorlage im Ausschuss für Bildung und Forschung.
Leistungen für NS-Opfer: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke sicherstellen, „dass alle NS-Opfer mindestens pauschalierte Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten“. Bisherige weitergehende individuell berechnete Leistungsansprüche seien dabei „selbstverständlich zu erhalten“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/4884). Danach soll die Bundesregierung zudem dafür sorgen, „dass NS-Opfer durch den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim nicht schlechter gestellt werden, indem sie weniger Leistungen erhalten“. Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, werden die „ergänzenden laufenden Leistungen an NS-Opfer nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes“ bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim pauschal gekürzt. Nach Angaben der Bundesregierung betrage die Kürzung dieser monatlichen Leistung wegen des Heimaufenthalts durchschnittlich 259,68 Euro. Dies sei „nicht hinnehmbar“. Federführend beraten wird die Vorlage im Haushaltsausschuss.
Elterngeld: Die FDP legt einen Antrag für ein Update für das Elterngeld (19/5072) vor. Das Elterngeld sei ein „Erfolgsschlager“ und erfreue sich bei Eltern einer hohen Akzeptanz. Allerdings habe das Elterngeld auch Schattenseiten für die Familien. Denn die positive Bewertung täuscht darüber hinweg, dass für viele Eltern die Umsetzung sowohl unpraktisch als auch nachteilig sei. Der Anspruch einer bürgerorientierten Familienpolitik muss sein, es den Eltern und Kindern stets leichter zu machen. Die zahlreichen Stolpersteine des Elterngeldes sollen in einem Update korrigiert werden. Unter anderem soll durch Digitalisierung aller Teile des Antragsprozesses des Elterngeldes eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, das Elterngeld, ElterngeldPlus sowie die Partnerschaftsmonate grundlegend für die Eltern einfacher zu gestalten. Federführend beraten wird die Vorlage im Familienausschuss.
Unesco-Welterbe in Tansania: Die FDP fordert die Bundesregierung auf, sich im Dialog mit der Regierung Tansanias für die vollständige Erhaltung des Selous Wildreservats und gegen die Errichtung eines Staudamms in diesem Ökosystem einzusetzen. Ihr Antrag (19/5461) soll federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten werden. Der Verzicht auf den Bau des Staudamms solle zur Bedingung für die Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit zum Erhalt der Biodiversität im Wildreservat gemacht werden. Das Selous Wildreservat in Tansania sei das größte und älteste kontrollierte Wildschutzgebiet Afrikas und gehöre seit 1982 zum Weltnaturerbe der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco), schreiben die Abgeordneten. Die Regierung Tansanias plane den Bau eines Staudamms mitten im Selous-Nationalpark.
Unabhängiger Beauftragter: Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/5495) auf, das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzlich zu sichern. Danach soll das Amt dauerhaft im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt und dessen Unabhängigkeit sichergestellt werden. Federführend beraten wird die Vorlage im Familienausschuss.
Flughafen München: Die FDP-Fraktion spricht sich für den Ausbau der dritten Start- und Landebahn des Flughafens München aus. Dazu haben die Abgeordneten einen Antrag (19/5529) vorgelegt. Federführend beraten wird die Vorlage im Verkehrsausschuss. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, mit ihrer 26-prozentigen Beteiligung an der Flughafen München GmbH auf die anderen Gesellschafter einzuwirken, endlich mit dem Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München zu beginnen und mittelfristig ein Szenario zu entwickeln, die Anteile des Bundes zu privatisieren.
Tiertransporte: Die AfD-Fraktion fordert ein Verbot von Tierexporten aus Deutschland in das Nicht-EU-Ausland, sofern nicht lückenlos und glaubhaft durch den Exporteur nachgewiesen wird, dass auf dem gesamten Transport den Tieren keine unnötigen Leiden zugefügt werden. In einem dazu vorgelegten Antrag (19/5532) verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem nach Maßgabe der EU-Tiertransportverordnung 1 / 2005 sicherzustellen, deutschlandweit ausreichende Versorgungsstellen geschaffen werden, um die Ruhezeiten, Tierversorgung und Fahrzeugreinigung auf dem Gebiet der Bundesrepublik sowohl bei Inlands- als auch bei Import- und Transittiertransporten zu gewährleisten. Nach Möglichkeit sollen dabei auch bestehende landwirtschaftliche Betriebe hinzugezogen werden. Federführend beraten wird die Vorlage im Landwirtschaftsausschuss.
(vom/eis/08.11.2018)