Harder-Kühnel erneut nicht zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt
Die von der AfD-Fraktion für das Amt der Bundestagsvizepräsidentin vorgeschlagene Abgeordnete Mariana Iris Harder-Kühnel (AfD) ist im Rahmen eines zweiten Wahlgangs (19/6401) erneut nicht gewählt worden. Am Donnerstag, 13. Dezember 2018, votierten in der geheimen Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis 241 Abgeordnete für die Kandidatin, 377 stimmten dagegen bei 41 Enthaltungen. Für eine Mehrheit wären mindestens 355 Stimmen erforderlich gewesen. Bereits am Donnerstag, 29. November 2018, hatten die Abgeordneten des Bundestages über den Wahlvorschlag abgestimmt, allerdings war die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht erreicht worden. Auf die 44-jährige Abgeordnete aus Hessen waren bei der Wahl 223 Ja-Stimmen bei 387 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen entfallen.
Rechtsanwältin aus Gelnhausen
Die Rechtsanwältin gehört dem Bundestag seit Beginn der laufenden Wahlperiode an und zog über die Landesliste Hessen ihrer Partei ins Parlament ein. Sie stammt aus Gelnhausen und kandidierte für den Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Mariana Harder-Kühnel ist eine der Schriftführerinnen im Bundestag und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort gehört sie als stellvertretendes Mitglied auch den beiden Unterausschüssen „Bürgerschaftliches Engagement“ und der Kinderkommission an. Stellvertretendes Mitglied ist sie zudem im Ausschuss für Inneres und Heimat.
Albrecht Glaser 2017 in drei Wahlgängen gescheitert
Der Bundestag hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 beschlossen, dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten oder eine Bundestagsvizepräsidentin stellen kann (19/3).
Der von der AfD-Fraktion nominierte Kandidat Albrecht Glaser hatte in drei Wahlgängen jeweils nicht die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen erreicht, sodass das der AfD zustehende Amt eines Bundestagsvizepräsidenten oder einer Bundestagsvizepräsidentin seither unbesetzt geblieben ist. (vom/vst/13.12.2018)