Bundestag überweist Anträge zu Glyphosat und Neonikotinoiden
Die Zustimmung des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel zur Verlängerung der Zulassung zur Anwendung des Herbizids Glyphosat am 27. November 2017 hatte am Dienstag, 12. Dezember 2017, ein Nachspiel im Bundestag. Dazu haben die Abgeordneten der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der Linken jeweils Anträge zur ersten Beratung vorgelegt, die zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen wurden.
Nationale Strategie für Glyphosat
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln muss nach Ansicht der FDP-Fraktion weiterhin zum Schutz von Natur und Umwelt, Mensch und Tier ausschließlich auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. Deshalb fordern die Abgeordneten in einem Antrag zum Umgang mit dem Herbizid-Wirkstoff Glyphosat (19/216), dass die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ungeachtet der Versuche weltanschaulicher Einflussnahme unter der Maßgabe von Sachlichkeit, Rationalität und Fachlichkeit“ umsetzen soll.
Das Verfahren zur weiteren Zulassung auf nationaler Ebene von Glyphosat als Inhalt von Pflanzenschutzmitteln müsse auf Grundlage der Expertise der zuständigen Zulassungs- und Bewertungsbehörden streng wissenschaftsgeleitet betrieben werden. Einher geht damit die Forderung, dass die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in Deutschland transparenter gestaltet werden sollen.
Linke fordert Verbot für Glyphosat
Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel in Deutschland verbieten will die Fraktion Die Linke. In einem entsprechenden Antrag (19/226) drängen die Abgeordneten die Bundesregierung „Sofortmaßnahmen zu veranlassen, um direkte und indirekte, kurz-, mittel- sowie langfristige gesundheitliche und ökologische Gefahren und Risiken für Mensch und Tier“ auszuschließen.
Darüber hinaus soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel unverzüglich nach Inkrafttreten auf nationaler Ebene verbietet. Die Linksfraktion setzt auf die Erforschung von Alternativen zur Anwendung von Glyphosat mit dem Ziel, die erreichten Fortschritte bei bodenschützenden und -erosionsvermeidenden Anbauverfahren wie bei der Direktsaat, dem Zwischenfruchtanbau oder durch Untersaaten auch bei Verbot dieses Wirkstoffs zu erhalten und voranzubringen.
SPD will Ausstieg aus Glyphosat-Anwendung
Die SPD-Fraktion fordert den nationalen Ausstieg aus der Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. In einem Antrag (19/232) verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung, die Anwendung von Totalherbiziden durch Privatpersonen sowie generell in Haus- und Kleingärten, auf öffentlichen Flächen und innerhalb geschlossener Ortschaften sofort zu verbieten.
Ebenfalls sofort untersagt werden soll die Vorernteanwendung, die sogenannten Sikkation, mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. Das bereits im Pflanzenschutzgesetz bestehende grundsätzliche Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Plätze, Wege und Straßen soll konsequent umgesetzt werden, indem bestehende Ausnahmemöglichkeiten eingeschränkt werden. Darüber hinaus sollen Förderprogramme für einen nachhaltigen Pflanzenbau aufgelegt werden, mit dem Ziel, die in der Landwirtschaft eingesetzten Mengen chemischer Pflanzenschutzmittel zu reduzieren.
Grüne fordern Ende von Glyphosat und Neonikotinoiden
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert zum Schutz der Artenvielfalt, der Wahrung des Vorsorgeprinzips und im Schulterschluss mit Frankreich den Ausstieg aus der Anwendung von Glyphosat. Stattdessen soll ein Ausstiegsplan mit umweltverträglichen Alternativen erarbeitet werden. Die Abgeordneten legen der Bundesregierung dazu einen Antrag (19/230) vor, der den Einsatz von Glyphosat für den privaten Gebrauch und auf öffentlichen Flächen sofort untersagt und größtmögliche Anwendungsbeschränkungen für landwirtschaftliche Bereiche erwirken soll. Ziel der Grünen ist es, den Glyphosateinsatz sofort zu reduzieren und Glyphosat schnellstmöglich nicht mehr einzusetzen.
Die Grünen wollen zudem die Gefährdung der Honig- und Wildbienen durch ein EU-Freilandverbot für bienengiftige Neonikotinoide reduzieren. Die Abgeordneten fordern in einem entsprechenden Antrag (19/231) die Bundesregierung dazu auf, „aus Gründen des vorsorgenden Schutzes von Bestäubern und anderen Tiergruppen den Vorschlägen der EU-Kommission bezüglich eines Verbots der Freilandanwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zuzustimmen und vorab bei anderen Mitgliedsstaaten um Zustimmung zu werben“. (eis/12.12.2017)