Koalitionsfraktionen planen mehrere Änderungen im Energierecht
Der Bundestag hat am Freitag, 9. November 2018, nach erster Lesung den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (19/5523) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Sonderausschreibungen für vier zusätzliche Gigawatt
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, bis 2021 zusätzlich je vier Gigawatt Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land auszuschreiben. Um den Wettbewerb zu erhöhen, sollen die Ausschreibungsmengen von einem Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt 2021 anwachsen. Diese Sonderausschreibungen sollen nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet werden.
Zudem sollen im Rahmen der Innovationsausschreibungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2019 250 Megawatt, 2020 400 Megawatt und 2021 500 Megawatt ausgeschrieben werden. Die Mengen sollen von den regulären Ausschreibungsmengen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen abgezogen werden. Sie sollen als Testfeld für mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit dienen, schreiben die Fraktionen.
Geringere Vergütung für größere Solaranlagen
Geändert werden sollen darüber hinaus die Regelungen für die teilweise Befreiung von neuen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) von der sogenannten EEG-Umlage. Die bis Ende 2017 geltende reduzierte EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen, die der Eigenversorgung dienen, führe nach den Maßstäben des EU-Beihilferechts zu einer Überförderung bei einigen Anlagentypen.
Aus diesem Grund wollen die Fraktionen auch die gesetzliche Vergütung für größere Solaranlagen absenken. Eingeführt werden sollen im Bereich der Weiterleitung von Strom Schätzungsmöglichkeiten, um den Erfüllungsaufwand zu verringern.
Förderung von KWK-Bestandsanlagen soll gesenkt werden
Im KWK-Gesetz wollen die Fraktionen die Förderung von KWK-Bestandsanlagen absenken. Die durchgeführte Evaluierung der Fördersätze habe gezeigt, dass große KWK-Bestandsanlagen vor allem aufgrund der deutlich niedrigeren Gaspreise überfördert seien, heißt es. Durch die Absenkung der Fördersätze werde die Überförderung beseitigt.
Im Energiewirtschaftsgesetz sollen die unterschiedlichen Regime, nach denen die Netzbetreiber bei Netzengpässen auf Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen einerseits und konventionelle Kraftwerke andererseits zugreifen, zu einem einheitlichen Regime zusammengeführt. Damit solle die Netzführung optimiert und es sollen die Kosten für die Beseitigung von Netzengpässen gesenkt werden.
Übergangsfrist für Stromerzeugungsanlagen
Für Stromerzeugungsanlagen wollen die Fraktionen eine Übergangsfrist schaffen, wenn diese Anlagen nach den bisherigen technischen Anschlussbedingungen geplant wurden und auf neue technische Standards umgerüstet werden müssten. Nach der Übergangsregelung können auch Anlagen, die nach dem 17. Mai 2018 gekauft wurden, nach den bisherigen technischen Anschlussregeln angeschlossen werden und müssen nicht nachgerüstet werden.
Schließlich solle ein gesetzlicher Rahmen für Energiegewinnungskonzepte auf See geschaffen werden, die nicht an das Netz angeschlossen werden. Diese Entwicklung solle planungsrechtlich so gesteuert werden, dass sie im Einklang mit den Zielen für an das Netz angeschlossene Windenergie auf See steht. (vom/09.11.2018)