Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. April 2018, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Beratungsfrist von Bundestagsausschüssen: Die Linke will die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ändern und hat dazu einen Antrag (19/11) eingebracht, der federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten wird. Danach sollen eine Fraktion oder fünf Prozent der Bundestagsmitglieder 25 Sitzungswochen nach Überweisung ihrer Vorlage verlangen können, dass der Ausschuss unter bestimmten Umständen abschließend über diese Vorlage entscheidet. Die Beschlussempfehlung soll dem Antrag zufolge auf die Tagesordnung der folgenden Bundestagssitzung gesetzt werden, wenn eine Fraktion oder fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten dies für ihre Vorlage verlangen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, die Regelung sei erforderlich, um „im Einzelfall die unsachgemäße Nichtbehandlung und ,Verschleppung' von Vorlagen im Ausschuss durch die jeweilige Parlamentsmehrheit zu verhindern“.
Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete: In einem weiteren Antrag (19/12) plädiert Die Linke für eine Änderung der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete. Auch diese Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages wird federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten. Wie die Fraktion schreibt, haben die vorgeschlagenen Änderungen der Verhaltensregeln zum Inhalt, die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten transparenter zu gestalten. Danach soll die bereits als Möglichkeit vorgesehene Veröffentlichung von Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisträgern wie etwa Rechtsanwälten nach Branchen nun als Verpflichtung ausgestaltet werden. Ein weiterer Änderungsvorschlag zielt darauf ab, dass die Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten „zukünftig betragsgenau (,auf Euro und Cent') veröffentlicht werden“.
Beschaffung bewaffneter Drohnen: Die Linke hat einen Antrag (19/1831) vorgelegt, der darauf abzielt, dass die Bundeswehr keine bewaffneten Drohnen beschafft. Sie fordert die Bundesregierung auf, für die Bundesrepublik den Verzicht auf die Anschaffung von bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen zu erklären und die Partner im Rahmen des europäischen Projekts „European MALE“ über diesen Verzicht zu informieren. Die jüngste Studie des UN-Forschungsinstituts UNIDIR zu bewaffneten Drohnen belege, so die Fraktion, dass Zweifel an der völkerrechtlichen Legalität und der ethischen und politischen Zulässigkeit des Einsatzes dieser Waffen unabweisbar seien. Der Antrag wird federführend im Verteidigungsausschuss beraten.
Gesetzlicher Mindestlohn: Die Linke hat einen weiteren Antrag (19/1829) vorgelegt, wonach Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn aufgehoben werden sollen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Ausnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung aufhebt. Darüber hinaus solle die Regierung keine weiteren Ausnahmen bei der Gültigkeit und Anwendung des Mindestlohns mehr vorschlagen und von Plänen Abstand nehmen, Sonderregelungen für Geflüchtete zu treffen. Nötigenfalls sei klarzustellen, dass der Mindestlohn ausnahmslos gilt, schreibt Die Linke. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.
Kontrolle von Mindestlöhnen: Die Linke fordert in einem Antrag (19/1828) darüber hinaus, Mindestlöhne wirksam zu kontrollieren. Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit solle die Zahl der Planstellen um 5.000 aufgestockt werden. Auch sollen Qualifizierungsmaßnahmen eingeleitet und die Stellen nach dem realen Bedarf auf die Hauptzollämter aufgeteilt werden. Darüber hinaus müsse die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorlegen, mit dem eine Dokumentationspflicht des Arbeitgebers für jede Stunde Arbeit eingeführt wird, heißt es in dem Antrag, der ebenfalls zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde.
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Der Bundesrat will die Regeln für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie-Ausschreibungen ändern, um eine drohende Ausbaulücke zu vermeiden. Zudem geht es ihm in seinem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/1320) darum, einen Missbrauch dieser besonderen Gesellschaftsform zu unterbinden. Der Gesetzentwurf wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten. Künftig soll auch für Bürgerenergiegesellschaften gelten: Sie können sich nur an Ausschreibungen für ein Projekt beteiligen, für das eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Die Regelung soll zunächst bis Mitte 2019 gelten. Noch im vergangenen Jahr hatten Sonderregelungen Ausnahmen für die neuen Gesellschaften gewährt – nun gibt es offenbar Sorgen, dass nicht zuletzt durch das langwierige, nachträgliche Einholen von Sondergenehmigungen Projekte erst stark verzögert umgesetzt würden. Zudem hatten manche Großanbieter flugs eigene Gesellschaften gegründet, die formal Bürgerenergiegesellschaften entsprachen, und waren so in den Genuss von Sonderbehandlungen gekommen. „Damit wurde die als Ausnahmeregelung vorgesehene Regelung in der Praxis zur Regel“, bilanziert der Bundesrat. Die geplante Gesetzesänderung sieht auch kürzere Realisierungsfristen vor. Die Länderkammer rechnet damit, dass es perspektivisch weitere Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz geben werde. Die nun geplante Novelle greife lediglich bis einschließlich 2019.
Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf (19/1832) vorgelegt, um nichteheliche Lebensgemeinschaften und lesbische Paare bei der Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung gleichzustellen. Dazu will die Fraktion den Paragrafen 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch so ändern, dass erstens die Voraussetzung der Ehe durch die Voraussetzung der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder das Vorliegen einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergänzt wird. Zweitens sollen auch die Behandlungskosten für eine heterologe künstliche Befruchtung übernommen werden, wenn die genannten Paare die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Damit erhielten neben verheirateten auch verpartnerte sowie nicht formalisierte Paare für Maßnahmen der homologen oder heterologen künstlichen Befruchtung einen gesetzlichen Anspruch auf teilweise Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Frage, in welchem Ausschuss der Gesetzentwurf federführend beraten wird, konnte erst nach einem sogenannten Hammelsprung mit Zählung der einzelnen Stimmen geklärt werden. 322 Abgeordnete votierten für die Federführung beim Gesundheitsausschuss, 251 für die Federführung beim Familienausschuss, es gab eine Enthaltung. CDU/CSU und SPD hatten für den Gesundheitsausschuss, die übrigen Fraktionen für den Familienausschuss plädiert.
Abschiebestopp für Geflüchtete aus Afghanistan: Die Linke fordert in einem Antrag (19/1369) einen sofortigen Abschiebestopp und Schutz für Geflüchtete aus Afghanistan.
Auch soll Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dem Antrag zufolge gegenüber den Bundesländern sein Einverständnis für eine Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen für Flüchtlinge aus Afghanistan erklären und sich für entsprechende Regelungen einsetzen. Daneben fordert die Fraktion von der Bundesregierung eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung durch das Auswärtige Amt „unter maßgeblicher Berücksichtigung der Einschätzungen internationaler und unabhängiger Nichtregierungs-Organisationen“. Zudem soll die Regierung nach dem Willen der Linken-Abgeordneten dafür sorgen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „keinen Widerruf des Schutzstatus unter Hinweis auf eine angeblich positiv veränderte Lage in Afghanistan vornimmt und nicht auf sichere Gebiete in Afghanistan als angebliche interne Fluchtalternativen verweist“. Darüber hinaus dringt die Fraktion darauf, afghanischen Asylsuchenden „den Zugang zu Integrationskursen und weiteren Integrationsmaßnahmen“ zu ermöglichen. Weiter fordert sie in dem Antrag schließlich von der Bundesregierung, „schnellstmöglich für eine Wiedereröffnung der Visastelle der deutschen Botschaft in Kabul zu sorgen und bis dahin auf andere Weise für die unkomplizierte und unverzügliche Umsetzung des Anspruchs auf Familiennachzug zu anerkannten afghanischen Flüchtlingen zu sorgen“. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten. (vom/25.04.2018)